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Ratgeber für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige ... - Soest

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Notwendige Unterlagen <strong>für</strong> die v.g. Antragstellungen:<br />

1. Bescheid (oder Vorbescheid) der Pflegekasse über die Pflegestufe<br />

2. Nachweise über das gesamte Einkommen <strong>und</strong> Vermögen<br />

• Rentenmitteilung<br />

• Sparbücher (sofern vorhanden der letzten 10 Jahre)<br />

• Kontoauszüge der letzten 6 Monate<br />

• Policen über Lebens- <strong>und</strong> Sterbeversicherungen<br />

• Nachweise über sonstige Versicherungen (z.B. Hausrat etc.)<br />

• Wohngeldbescheid<br />

• Nachweise über Immobilien<br />

Zuständig <strong>für</strong> diese Anträge: Kreisverwaltung <strong>Soest</strong>: Tel.Nrn. siehe Seite 3 des <strong>Ratgeber</strong>s<br />

Wie finanziert sich ein Seniorenheim, wenn sich eine<br />

Deckungslücke errechnet?<br />

1. Einsatz der Rente der Pflegeperson – ca. 103,00 € dürfen als Taschengeld behalten<br />

werden -.<br />

2. Alleinstehende müssen ihr Sparvermögen, das über 2.600,00 € hinaus geht, zur<br />

Finanzierung aufbrauchen.<br />

3. Leistungen der Pflegekasse, wenn eine Pflegestufe vorliegt.<br />

4. wenn noch eine Deckungslücke besteht, müssen beim Kreissozialamt Anträge auf<br />

Hilfe zur Pflege <strong>und</strong> Pflegewohngeld gestellt werden.<br />

5. das Kreissozialamt überprüft, ob evt. Elternunterhalt durch die „Kinder“ der<br />

Pflegeperson gezahlt werden muss.<br />

Beispiel:<br />

Ein 78-jähriger <strong>Pflegebedürftige</strong>r kann nicht mehr allein zuhause leben <strong>und</strong> soll in eine<br />

vollstationäre Einrichtung wechseln. Aufgr<strong>und</strong> einer Einstufung des MDK in Stufe I wird das<br />

Seniorenheim ca. 2.500,00 € monatlich kosten.<br />

Der <strong>Pflegebedürftige</strong> selbst verfügt nur über eine monatliche Rente in Höhe von 800,00 €.<br />

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