Ratgeber für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige ... - Soest
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Notwendige Unterlagen <strong>für</strong> die v.g. Antragstellungen:<br />
1. Bescheid (oder Vorbescheid) der Pflegekasse über die Pflegestufe<br />
2. Nachweise über das gesamte Einkommen <strong>und</strong> Vermögen<br />
• Rentenmitteilung<br />
• Sparbücher (sofern vorhanden der letzten 10 Jahre)<br />
• Kontoauszüge der letzten 6 Monate<br />
• Policen über Lebens- <strong>und</strong> Sterbeversicherungen<br />
• Nachweise über sonstige Versicherungen (z.B. Hausrat etc.)<br />
• Wohngeldbescheid<br />
• Nachweise über Immobilien<br />
Zuständig <strong>für</strong> diese Anträge: Kreisverwaltung <strong>Soest</strong>: Tel.Nrn. siehe Seite 3 des <strong>Ratgeber</strong>s<br />
Wie finanziert sich ein Seniorenheim, wenn sich eine<br />
Deckungslücke errechnet?<br />
1. Einsatz der Rente der Pflegeperson – ca. 103,00 € dürfen als Taschengeld behalten<br />
werden -.<br />
2. Alleinstehende müssen ihr Sparvermögen, das über 2.600,00 € hinaus geht, zur<br />
Finanzierung aufbrauchen.<br />
3. Leistungen der Pflegekasse, wenn eine Pflegestufe vorliegt.<br />
4. wenn noch eine Deckungslücke besteht, müssen beim Kreissozialamt Anträge auf<br />
Hilfe zur Pflege <strong>und</strong> Pflegewohngeld gestellt werden.<br />
5. das Kreissozialamt überprüft, ob evt. Elternunterhalt durch die „Kinder“ der<br />
Pflegeperson gezahlt werden muss.<br />
Beispiel:<br />
Ein 78-jähriger <strong>Pflegebedürftige</strong>r kann nicht mehr allein zuhause leben <strong>und</strong> soll in eine<br />
vollstationäre Einrichtung wechseln. Aufgr<strong>und</strong> einer Einstufung des MDK in Stufe I wird das<br />
Seniorenheim ca. 2.500,00 € monatlich kosten.<br />
Der <strong>Pflegebedürftige</strong> selbst verfügt nur über eine monatliche Rente in Höhe von 800,00 €.<br />
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