Ratgeber für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige ... - Soest
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Anmerkungen:<br />
1. die Patientenvollmacht sollte mit dem Hausarzt besprochen werden, bevor sie<br />
unterschrieben wird. Evt. unterschreibt der Arzt ebenfalls.<br />
2. liegt eine schwere Gr<strong>und</strong>erkrankung vor, sollte in der Patientenverfügung ein Bezug<br />
hergestellt werden.<br />
3. die Patientenvollmacht bedarf zweier Unterschriften. Einmal von der Person, die<br />
bevollmächtigt, <strong>und</strong> von dem, der mit dieser Vollmacht beauftragt wird.<br />
4. es ist genau zu überlegen, ob man zu der Person, der diese höchst persönliche<br />
Vollmacht ausführen soll, ein absolutes Vertrauensverhältnis hat.<br />
5. diese Verfügung sollte jährlich neu bedacht, mit dem entsprechenden Datum versehen<br />
<strong>und</strong> wieder unterschrieben werden.<br />
6. diese Verfügung kann jederzeit zurück gezogen werden.<br />
7. eine notarielle Beglaubigung der Unterschrift ist nicht zwingend erforderlich, aber<br />
anzuraten. Vor allem, wenn sich die Unterschrift im Laufe der Jahre verändert.<br />
8. die fertige eigenhändig unterschriebene Patientenverfügung wird an dem darin<br />
erwähnten Bevollmächtigten <strong>und</strong> evt. weiteren Personen ausgehändigt. So bleibt<br />
gewährleistet, dass mehrere Personen den Inhalt der Patientenverfügung im Ernstfall<br />
bestätigen können.<br />
9. man könnte am Personalausweis oder an der Krankenversicherungskarte einen<br />
Hinweis anbringen, dass es eine Patientenverfügung gibt <strong>und</strong> wer sie hat.<br />
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