Ratgeber für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige ... - Soest
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Wenn der tägliche Pflegebedarf zu groß wird – Wechsel in eine<br />
Senioreneinrichtung<br />
Wenn die Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist, sollten Sie sich zusammen mit der<br />
Pflegeperson nach einem geeigneten Seniorenheim in Ihrem Umfeld suchen (Checkliste<br />
siehe Anhang Seite 128-130). Die Spitzenverbände der Pflegekassen haben Kriterien <strong>für</strong> die<br />
Erforderlichkeit der stationären Pflege festgelegt:<br />
• Fehlen einer Pflegeperson<br />
• fehlende Bereitschaft möglicher Pflegepersonen<br />
• drohende oder bereits eingetretene Überforderung der Pflegepersonen<br />
• Eigen- <strong>und</strong> Fremdgefährdung des <strong>Pflegebedürftige</strong>n<br />
• räumliche Gegebenheiten im häuslichen Bereich, die keine häusliche Pflege<br />
ermöglichen <strong>und</strong> durch Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung nicht<br />
verbessert werden können<br />
• bei <strong>Pflegebedürftige</strong>n der Pflegstufe III wird die Erforderlichkeit der stationären<br />
Pflege unterstellt<br />
Befindet sich die Pflegeperson in einer der Pflegestufen, muss dieser Schritt nicht weiter<br />
begründet werden. Bei der sogenannten Pflegestufe 0 -d.h., dass der tägliche Pflegebedarf<br />
nicht <strong>für</strong> die Pflegestufe I ausreicht-, sollte eine Heimnotwendigkeitserklärung des<br />
behandelnden Arztes <strong>und</strong> der TUB vorliegen. Im Anschluss kann ein Antrag auf Hilfe zur<br />
Pflege beim Kreissozialamt <strong>Soest</strong> zur Finanzierung der Deckungslücke gestellt werden.<br />
Zu beachten: die Anträge auf Hilfe zur Pflege <strong>und</strong> Pflegewohngeld müssen vor dem Wechsel<br />
in eine Senioreneinrichtung gestellt werden, da rückwirkend nicht gezahlt wird!<br />
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