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Ratgeber für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige ... - Soest

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Wenn der tägliche Pflegebedarf zu groß wird – Wechsel in eine<br />

Senioreneinrichtung<br />

Wenn die Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist, sollten Sie sich zusammen mit der<br />

Pflegeperson nach einem geeigneten Seniorenheim in Ihrem Umfeld suchen (Checkliste<br />

siehe Anhang Seite 128-130). Die Spitzenverbände der Pflegekassen haben Kriterien <strong>für</strong> die<br />

Erforderlichkeit der stationären Pflege festgelegt:<br />

• Fehlen einer Pflegeperson<br />

• fehlende Bereitschaft möglicher Pflegepersonen<br />

• drohende oder bereits eingetretene Überforderung der Pflegepersonen<br />

• Eigen- <strong>und</strong> Fremdgefährdung des <strong>Pflegebedürftige</strong>n<br />

• räumliche Gegebenheiten im häuslichen Bereich, die keine häusliche Pflege<br />

ermöglichen <strong>und</strong> durch Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung nicht<br />

verbessert werden können<br />

• bei <strong>Pflegebedürftige</strong>n der Pflegstufe III wird die Erforderlichkeit der stationären<br />

Pflege unterstellt<br />

Befindet sich die Pflegeperson in einer der Pflegestufen, muss dieser Schritt nicht weiter<br />

begründet werden. Bei der sogenannten Pflegestufe 0 -d.h., dass der tägliche Pflegebedarf<br />

nicht <strong>für</strong> die Pflegestufe I ausreicht-, sollte eine Heimnotwendigkeitserklärung des<br />

behandelnden Arztes <strong>und</strong> der TUB vorliegen. Im Anschluss kann ein Antrag auf Hilfe zur<br />

Pflege beim Kreissozialamt <strong>Soest</strong> zur Finanzierung der Deckungslücke gestellt werden.<br />

Zu beachten: die Anträge auf Hilfe zur Pflege <strong>und</strong> Pflegewohngeld müssen vor dem Wechsel<br />

in eine Senioreneinrichtung gestellt werden, da rückwirkend nicht gezahlt wird!<br />

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