Ratgeber für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige ... - Soest
Ratgeber für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige ... - Soest
Ratgeber für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige ... - Soest
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
• sie in den 24 Monaten vor Aufnahme der Pflegetätigkeit bereits zwölf Monate lang<br />
Beiträge zur Arbeitslosengeldversicherung gezahlt oder Arbeitslosengeld bezogen<br />
haben.<br />
• unmittelbar vor Aufnahme der Pflegetätigkeit in einem Versicherungspflichtverhältnis<br />
gestanden oder Arbeitslosengeld bezogen hat <strong>und</strong><br />
• nicht anderweitig versicherungspflichtig zur Arbeitslosenversicherung ist.<br />
4. Kranken- <strong>und</strong> Pflegeversicherung während der Pflegezeit § 44a SGB XI<br />
Wenn Sie nicht mehr arbeiten, endet Ihr Versicherungsverhältnis bei Ihrer Krankenkasse.<br />
Soweit Sie nicht verheiratet sind, können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse selbst<br />
versichern lassen. Auf Antrag erstattet die Pflegeversicherung den Beitrag <strong>für</strong> die<br />
Kranken- <strong>und</strong> Pflegeversicherung bis zur Höhe des Mindestbeitrages.<br />
Wenn Sie verheiratet sind, können Sie sich evt. über Ihren Ehemann/Ihre Ehefrau im<br />
Rahmen einer Familienversicherung kostenfrei mitversichern lassen.<br />
42