Ratgeber für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige ... - Soest
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Verfahren zur Pflegeeinstufung<br />
- Voraussetzungen <strong>für</strong> die einzelnen Pflegestufen, Antrag auf Pflegeeinstufung,<br />
Vorbereitung auf den Besuch des MDK mit Pflegetagebuch –<br />
1. Allgemeine Voraussetzungen <strong>für</strong> die einzelnen Pflegestufen:<br />
Pflegestufe I:<br />
Pflegestufe II:<br />
Pflegestufe III:<br />
<strong>Pflegebedürftige</strong> benötigen bei Körperpflege, Ernährung <strong>und</strong> Mobilität <strong>für</strong><br />
wenigstens zwei Verrichtungen mindestens einmal täglich Hilfe <strong>und</strong><br />
zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen<br />
Versorgung (s.u.)<br />
- Zeitaufwand mindestens 1,5 St<strong>und</strong>en, davon mindestens 46 Minuten<br />
Gr<strong>und</strong>pflege (s.u.) -<br />
<strong>Pflegebedürftige</strong> benötigen bei Körperpflege, Ernährung <strong>und</strong> Mobilität<br />
mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfe <strong>und</strong><br />
zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen<br />
Versorgung<br />
- Zeitaufwand mindestens 3 St<strong>und</strong>en, davon mindestens 2 St<strong>und</strong>en<br />
Gr<strong>und</strong>pflege -<br />
<strong>Pflegebedürftige</strong> benötigen bei der Körperpflege, der Ernährung oder der<br />
Mobilität täglich r<strong>und</strong> um die Uhr, auch nachts, Hilfe <strong>und</strong> zusätzlich<br />
mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung<br />
- Zeitaufwand mindestens 5 St<strong>und</strong>en, davon mindestens 4 St<strong>und</strong>en<br />
Gr<strong>und</strong>pflege -<br />
Härtefallregelung<br />
Sind die Voraussetzungen der Pflegestufe III erfüllt <strong>und</strong> liegt ein außergewöhnlich hoher bzw.<br />
intensiver Pflegeaufwand vor, kann die Härtefallregelung in Anspruch genommen werden. In<br />
diesem Fall gibt es höhere Leistungen.<br />
Für die Feststellung eines außergewöhnlich hohen Pflegeaufwands im Sinne der<br />
Härtefallregelungen ist Voraussetzung, dass:<br />
o<br />
die Hilfe bei der Gr<strong>und</strong>pflege (Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität)<br />
mindestens sechs St<strong>und</strong>en täglich, davon mindestens dreimal in der Nacht,<br />
erforderlich ist. Bei <strong>Pflegebedürftige</strong>n in vollstationären Pflegeeinrichtungen ist auch<br />
die auf Dauer bestehende medizinische Behandlungspflege zu berücksichtigen.<br />
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