Ratgeber für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige ... - Soest
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Gedächtnisambulanz Klinikum Stadt <strong>Soest</strong><br />
Quelle: www.klinikumstadtsoest.de<br />
Kontakt: Sekretariat: Frau Monika Alberti,<br />
Tel.: 02921/90-2728, Mail: gedaechtnisambulanz@klinikumstadtsoest.de<br />
Chefarzt:<br />
Dr. med. Thomas Keweloh<br />
Oberarzt:<br />
Helmut Zülsdorf<br />
Dr. Phil. Roland Brosch: Psychologischer Berater, Gerontologe, Psychoonkologe,<br />
Fachtherapeut<br />
Ulrike Scholz:<br />
Ergotherapeutin<br />
Durch verschiedene Erkrankungen, wie zum Beispiel den Schlaganfall oder die Alzheimer-<br />
Krankheit, aber auch durch Unfälle bedingt, kann das Gehirn in seiner Funktion beeinträchtigt<br />
werden. Dadurch kann sich das Leben erheblich ändern.<br />
Die Gedächtnisambulanz hilft Menschen, die unter Konzentrations- <strong>und</strong> Gedächtnisstörungen<br />
leiden, durch eine gezielte <strong>und</strong> ganzheitliche Behandlung.<br />
In einem multiprofessionellen Team, bestehend aus Fachärzten, einem psychologischen<br />
Berater, einem Gerontologen, Ergotherapeutinnen, Logopädinnen, Physiotherapeuten,<br />
Pflegeberatung etc., kann eine vorhandene Störung diagnostiziert, ausgewertet <strong>und</strong><br />
individuell weiter behandelt werden.<br />
Was benötigen Sie zu Ihrem Beratungs- <strong>und</strong> Therapiegespräch?<br />
Zunächst sollten Sie sich an Ihren Hausarzt wenden. Dieser wird – wenn notwendig – in<br />
Zusammenarbeit mit dem Facharzt <strong>für</strong> Neurologie <strong>und</strong> Psychiatrie ein Beratungs- <strong>und</strong><br />
Therapie-Gespräch in der Gedächtnisambulanz veranlassen. Bitte bringen Sie zu diesem<br />
Termin alle Bef<strong>und</strong>e <strong>und</strong> Arztberichte mit.<br />
Gesetzlich Krankenversicherte benötigen <strong>für</strong> die Therapie die Heilmittelverordnung 18<br />
(Ergotherapie) von Ihrem Hausarzt oder Facharzt <strong>für</strong> Neurologie <strong>und</strong> Psychiatrie.<br />
Bei Privatpatienten ist eine Heilmittelverordnung nicht erforderlich. In diesem Fall erhalten Sie<br />
eine Rechnung zur Vorlage bei Ihrer privaten Krankenversicherung.<br />
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