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Ratgeber für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige ... - Soest

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Gedächtnisambulanz Klinikum Stadt <strong>Soest</strong><br />

Quelle: www.klinikumstadtsoest.de<br />

Kontakt: Sekretariat: Frau Monika Alberti,<br />

Tel.: 02921/90-2728, Mail: gedaechtnisambulanz@klinikumstadtsoest.de<br />

Chefarzt:<br />

Dr. med. Thomas Keweloh<br />

Oberarzt:<br />

Helmut Zülsdorf<br />

Dr. Phil. Roland Brosch: Psychologischer Berater, Gerontologe, Psychoonkologe,<br />

Fachtherapeut<br />

Ulrike Scholz:<br />

Ergotherapeutin<br />

Durch verschiedene Erkrankungen, wie zum Beispiel den Schlaganfall oder die Alzheimer-<br />

Krankheit, aber auch durch Unfälle bedingt, kann das Gehirn in seiner Funktion beeinträchtigt<br />

werden. Dadurch kann sich das Leben erheblich ändern.<br />

Die Gedächtnisambulanz hilft Menschen, die unter Konzentrations- <strong>und</strong> Gedächtnisstörungen<br />

leiden, durch eine gezielte <strong>und</strong> ganzheitliche Behandlung.<br />

In einem multiprofessionellen Team, bestehend aus Fachärzten, einem psychologischen<br />

Berater, einem Gerontologen, Ergotherapeutinnen, Logopädinnen, Physiotherapeuten,<br />

Pflegeberatung etc., kann eine vorhandene Störung diagnostiziert, ausgewertet <strong>und</strong><br />

individuell weiter behandelt werden.<br />

Was benötigen Sie zu Ihrem Beratungs- <strong>und</strong> Therapiegespräch?<br />

Zunächst sollten Sie sich an Ihren Hausarzt wenden. Dieser wird – wenn notwendig – in<br />

Zusammenarbeit mit dem Facharzt <strong>für</strong> Neurologie <strong>und</strong> Psychiatrie ein Beratungs- <strong>und</strong><br />

Therapie-Gespräch in der Gedächtnisambulanz veranlassen. Bitte bringen Sie zu diesem<br />

Termin alle Bef<strong>und</strong>e <strong>und</strong> Arztberichte mit.<br />

Gesetzlich Krankenversicherte benötigen <strong>für</strong> die Therapie die Heilmittelverordnung 18<br />

(Ergotherapie) von Ihrem Hausarzt oder Facharzt <strong>für</strong> Neurologie <strong>und</strong> Psychiatrie.<br />

Bei Privatpatienten ist eine Heilmittelverordnung nicht erforderlich. In diesem Fall erhalten Sie<br />

eine Rechnung zur Vorlage bei Ihrer privaten Krankenversicherung.<br />

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