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Ratgeber für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige ... - Soest

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Gr<strong>und</strong>vertrag mit der bevollmächtigten Person<br />

Parallel zur Vorsorgevollmacht sollten Sie einen Gr<strong>und</strong>vertrag mit der bevollmächtigten<br />

Person abschließen. In diesem Vertrag kann der Vollmachtgeber dem Bevollmächtigten im<br />

Innenverhältnis verbindlich Wünsche, Anweisungen <strong>und</strong> Leitlinien vorgeben, die zu beachten<br />

sind, wenn die Vollmacht eingesetzt wird. Sie sollten besonders Wünsche formulieren, die<br />

sich auf Krankheiten beziehen (Wahl von Fachärzten, Krankenhäusern, Behandlungsmethoden).<br />

Bitte beachten Sie, dass der Gr<strong>und</strong>vertrag nicht im Widerspruch zu einer evt.<br />

bestehenden Patientenverfügung stehen darf.<br />

Besonders wichtig ist die Regelung zur Auskunfts- <strong>und</strong> Rechenschaftspflicht des<br />

Bevollmächtigten (§ 666 BGB) Ihnen gegenüber. Der Gr<strong>und</strong>vertrag sollte regeln, ob <strong>und</strong> in<br />

welchen zeitlichen Abständen der Bevollmächtigte das vornehmen soll.<br />

Checkliste <strong>für</strong> eine Vorsorgevollmacht:<br />

• die Befugnisse des Bevollmächtigten sind so eindeutig geregelt, dass er weiß, was er<br />

tun darf <strong>und</strong> was nicht<br />

• ein Ersatzbevollmächtigter ist benannt.<br />

• die dem Bevollmächtigten übertragenen Aufgaben sind in vermögensrechtlicher Sicht<br />

ebenso klar geregelt wie bei persönlichen Angelegenheiten<br />

• bei der Abfassung sollen Bedingungen möglichst vermieden werden<br />

• mit dem Bevollmächtigten ist ein Gr<strong>und</strong>vertrag über das Innenverhältnis aufzunehmen<br />

• die Vollmacht ist individuell auf den Vollmachtgeber abgestimmt <strong>und</strong> nicht nur ein<br />

angekreuzter Vordruck<br />

• die Vollmacht gilt über den Tod hinaus, so dass der Nachlass auch geregelt werden<br />

kann<br />

• der Bevollmächtigte weiß, wo sich die Vollmacht bzw. die Patientenverfügung befindet<br />

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