Ratgeber für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige ... - Soest
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Gr<strong>und</strong>vertrag mit der bevollmächtigten Person<br />
Parallel zur Vorsorgevollmacht sollten Sie einen Gr<strong>und</strong>vertrag mit der bevollmächtigten<br />
Person abschließen. In diesem Vertrag kann der Vollmachtgeber dem Bevollmächtigten im<br />
Innenverhältnis verbindlich Wünsche, Anweisungen <strong>und</strong> Leitlinien vorgeben, die zu beachten<br />
sind, wenn die Vollmacht eingesetzt wird. Sie sollten besonders Wünsche formulieren, die<br />
sich auf Krankheiten beziehen (Wahl von Fachärzten, Krankenhäusern, Behandlungsmethoden).<br />
Bitte beachten Sie, dass der Gr<strong>und</strong>vertrag nicht im Widerspruch zu einer evt.<br />
bestehenden Patientenverfügung stehen darf.<br />
Besonders wichtig ist die Regelung zur Auskunfts- <strong>und</strong> Rechenschaftspflicht des<br />
Bevollmächtigten (§ 666 BGB) Ihnen gegenüber. Der Gr<strong>und</strong>vertrag sollte regeln, ob <strong>und</strong> in<br />
welchen zeitlichen Abständen der Bevollmächtigte das vornehmen soll.<br />
Checkliste <strong>für</strong> eine Vorsorgevollmacht:<br />
• die Befugnisse des Bevollmächtigten sind so eindeutig geregelt, dass er weiß, was er<br />
tun darf <strong>und</strong> was nicht<br />
• ein Ersatzbevollmächtigter ist benannt.<br />
• die dem Bevollmächtigten übertragenen Aufgaben sind in vermögensrechtlicher Sicht<br />
ebenso klar geregelt wie bei persönlichen Angelegenheiten<br />
• bei der Abfassung sollen Bedingungen möglichst vermieden werden<br />
• mit dem Bevollmächtigten ist ein Gr<strong>und</strong>vertrag über das Innenverhältnis aufzunehmen<br />
• die Vollmacht ist individuell auf den Vollmachtgeber abgestimmt <strong>und</strong> nicht nur ein<br />
angekreuzter Vordruck<br />
• die Vollmacht gilt über den Tod hinaus, so dass der Nachlass auch geregelt werden<br />
kann<br />
• der Bevollmächtigte weiß, wo sich die Vollmacht bzw. die Patientenverfügung befindet<br />
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