14.07.2014 Aufrufe

Ratgeber für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige ... - Soest

Ratgeber für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige ... - Soest

Ratgeber für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige ... - Soest

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Merkzeichen im Ausweis<br />

Neben dem Passfoto, der ausstellenden Behörde, dem Gültigkeitszeitraum <strong>und</strong> dem GdB<br />

stehen auf dem Behindertenausweis auch so genannte Merkzeichen. Sie geben über die<br />

praktischen Auswirkungen der Behinderung Auskunft. <strong>Pflegebedürftige</strong> finden in ihrem<br />

Ausweis häufig die Merkzeichen G, aG, B, H, RF, Bl <strong>und</strong> Gl. Was steht wo<strong>für</strong>?<br />

G: Erhebliche Gehbehinderung<br />

Das Merkzeichen G beschreibt eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im<br />

Straßenverkehr. Das heißt, dass der Behinderte die ortsüblichen Wegstrecken in seinem<br />

Stadtteil nicht zu Fuß zurücklegen kann. Es kommt dabei nur auf die Entfernungen an, nicht<br />

auf lokale Besonderheiten wie unebene Bodenbeschaffenheit auf den Wegen r<strong>und</strong> ums<br />

Wohnhaus. Altersbedingte Einschränkungen des Gehvermögens werden nicht berücksichtigt.<br />

aG: Außergewöhnliche Gehbehinderung<br />

Als außergewöhnlich gehbehindert gelten zumeist Rollstuhlfahrer, beispielsweise nach<br />

beidseitiger Ober- oder Unterschenkelamputation oder Querschnittslähmung.<br />

B: Zu ständiger Begleitung berechtigt<br />

Das Merkzeichen B erhalten diejenigen, die ohne ständige Begleitung nicht in der Lage<br />

wären, öffentliche Verkehrsmittel ohne Gefahren <strong>für</strong> sich <strong>und</strong> andere zu nützen.<br />

H: Hilflosigkeit<br />

Wer bei lebensnotwendigen Tätigkeiten wie Essen oder Trinken über mindestens sechs<br />

Monate dauerhaft fremder Hilfe bedarf, erhält das Merkzeichen H. Die Voraussetzungen sind<br />

denen <strong>für</strong> eine Einstufung in die Pflegstufe 2 der Pflegeversicherung ähnlich.<br />

RF: Befreiung von der R<strong>und</strong>funkgebührenpflicht<br />

Menschen, die das Haus praktisch nicht mehr verlassen können <strong>und</strong> über einen GdB von<br />

mindestens 80 verfügen, werden von den R<strong>und</strong>funkgebühren befreit oder ermäßigt. Solange<br />

der Besuch öffentlicher Veranstaltungen in Theatern, Kinos, Kirchen, Restaurants oder<br />

Sportveranstaltung mit technischen Hilfsmitteln oder der Unterstützung einer Begleitperson<br />

möglich ist, wird dieses Merkzeichen nicht eingetragen.<br />

Bl: Blind<br />

Ein Mensch mit diesem Merkzeichen ist blind.<br />

79

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!