Ratgeber für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige ... - Soest
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Merkzeichen im Ausweis<br />
Neben dem Passfoto, der ausstellenden Behörde, dem Gültigkeitszeitraum <strong>und</strong> dem GdB<br />
stehen auf dem Behindertenausweis auch so genannte Merkzeichen. Sie geben über die<br />
praktischen Auswirkungen der Behinderung Auskunft. <strong>Pflegebedürftige</strong> finden in ihrem<br />
Ausweis häufig die Merkzeichen G, aG, B, H, RF, Bl <strong>und</strong> Gl. Was steht wo<strong>für</strong>?<br />
G: Erhebliche Gehbehinderung<br />
Das Merkzeichen G beschreibt eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im<br />
Straßenverkehr. Das heißt, dass der Behinderte die ortsüblichen Wegstrecken in seinem<br />
Stadtteil nicht zu Fuß zurücklegen kann. Es kommt dabei nur auf die Entfernungen an, nicht<br />
auf lokale Besonderheiten wie unebene Bodenbeschaffenheit auf den Wegen r<strong>und</strong> ums<br />
Wohnhaus. Altersbedingte Einschränkungen des Gehvermögens werden nicht berücksichtigt.<br />
aG: Außergewöhnliche Gehbehinderung<br />
Als außergewöhnlich gehbehindert gelten zumeist Rollstuhlfahrer, beispielsweise nach<br />
beidseitiger Ober- oder Unterschenkelamputation oder Querschnittslähmung.<br />
B: Zu ständiger Begleitung berechtigt<br />
Das Merkzeichen B erhalten diejenigen, die ohne ständige Begleitung nicht in der Lage<br />
wären, öffentliche Verkehrsmittel ohne Gefahren <strong>für</strong> sich <strong>und</strong> andere zu nützen.<br />
H: Hilflosigkeit<br />
Wer bei lebensnotwendigen Tätigkeiten wie Essen oder Trinken über mindestens sechs<br />
Monate dauerhaft fremder Hilfe bedarf, erhält das Merkzeichen H. Die Voraussetzungen sind<br />
denen <strong>für</strong> eine Einstufung in die Pflegstufe 2 der Pflegeversicherung ähnlich.<br />
RF: Befreiung von der R<strong>und</strong>funkgebührenpflicht<br />
Menschen, die das Haus praktisch nicht mehr verlassen können <strong>und</strong> über einen GdB von<br />
mindestens 80 verfügen, werden von den R<strong>und</strong>funkgebühren befreit oder ermäßigt. Solange<br />
der Besuch öffentlicher Veranstaltungen in Theatern, Kinos, Kirchen, Restaurants oder<br />
Sportveranstaltung mit technischen Hilfsmitteln oder der Unterstützung einer Begleitperson<br />
möglich ist, wird dieses Merkzeichen nicht eingetragen.<br />
Bl: Blind<br />
Ein Mensch mit diesem Merkzeichen ist blind.<br />
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