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Ratgeber für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige ... - Soest

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Entlastung <strong>und</strong> Unterstützung<br />

1. Haushaltshilfsdienste:<br />

Sie können, falls erforderlich, auch Zeit <strong>für</strong> sich gewinnen, wenn z.B. ein<br />

Haushaltshilfsdienst – Liste siehe Anhang: Seite 109-110 – folgende Dinge des<br />

täglichen Lebens übernimmt: Sauberhalten des Haushalts, die Gartenpflege, die<br />

Erledigung von Einkäufen, Terminbegleitungen zum Arzt o.ä., Beschäftigung mit der<br />

pflegebedürftigen Person u.s.w .<br />

2. Ambulante Pflegedienste (§ 36 SGB XI):<br />

Die ambulanten Pflegedienste - Liste siehe Anhang: Seite 116-117 - bieten eine große<br />

Palette an Unterstützungsmöglichkeiten an. Eine wichtige Form ist die der<br />

Behandlungspflege durch ausgebildete Pflegefachkräfte.<br />

a) Diese Form von Behandlungspflege versteht man als Tätigkeit, die auf ärztliche<br />

Anordnung durch Pflegekräfte aus dem Bereich der Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong><br />

Krankenpflege, der Kinderkrankenpflege, <strong>und</strong> der Altenpflege erbracht wird. Diese<br />

Aufgaben umfassen unter anderem Injektionen, W<strong>und</strong>versorgung, Verbandwechsel,<br />

Medikamentengabe, Blutdruck- <strong>und</strong> Blutzuckermessung <strong>und</strong> die ärztliche<br />

Assistenz.<br />

b) Neben der Behandlungspflege werden folgende Leistungen angeboten:<br />

• Die Gr<strong>und</strong>pflege umfasst z.B.: Körperpflege, Ernährung, Injektionen,<br />

Mobilisation <strong>und</strong> Lagerung<br />

• Beratung der <strong>Pflegebedürftige</strong>n <strong>und</strong> ihrer <strong>Angehörige</strong>n bei pflegerischen<br />

Fragestellungen<br />

• Unterstützung bei der Vermittlung von Hilfsdiensten (Essen auf Rädern,<br />

Hausnotruf, Organisation von Fahrdiensten <strong>und</strong> Krankentransporten, etc)<br />

• hauswirtschaftliche Versorgung: z.B. Einkaufen, Kochen, Reinigen der<br />

Wohnung<br />

• Spazierengehen, Vorlesen etc.<br />

c) Ab 01.01.2013 bieten ambulante Pflegedienste neben der Gr<strong>und</strong>pflege <strong>und</strong> der<br />

hauswirtschaftlichen Versorgung auch gezielt Betreuungsleistungen (z.B.<br />

Spazierengehen oder Vorlesen) an. Diese können als Sachleistungen in Anspruch<br />

genommen werden.<br />

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