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Ratgeber für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige ... - Soest

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3. Kontovollmacht: nehmen Sie bitte mit Ihrer Bank Kontakt auf <strong>und</strong> lassen sich dort ein<br />

entsprechendes Formular geben.<br />

4. Patientenverfügung: mit dieser Verfügung können Sie im Falle Ihrer<br />

Entscheidungsunfähigkeit selbst bestimmen, ob <strong>und</strong> wie Sie in bestimmten<br />

Situationen, wie z.B. bei einer tödlich verlaufenen Krankheit, noch behandelt werden<br />

möchten. In diesem Zusammenhang empfehle ich Ihnen den <strong>Ratgeber</strong> des<br />

B<strong>und</strong>esministeriums <strong>für</strong> Justiz.<br />

5. Betreuung: wenn keine Vollmacht vorliegt <strong>und</strong> die Betreuungsperson nicht mehr<br />

handlungsfähig ist, kann eine Betreuung über das Amtsgericht beantragt werden. Der<br />

zuständige Richter stellt die Aufgabenbereiche fest <strong>und</strong> überträgt sie einem<br />

Betreuungsbüro. Allerdings kann natürlich auch ein <strong>Angehörige</strong>r oder ein guter<br />

Bekannter diese Aufgabe übernehmen. Die betreute Person behält dabei ein<br />

Selbstbestimmungsrecht, soweit sie einsichts- <strong>und</strong> einwilligungsfähig ist.<br />

Betreuungsbüros:<br />

• Diakonie Ruhr-Hellweg, Betreuungsverein: Frau Petra Runte, Adr.: 59494 <strong>Soest</strong>,<br />

Probst-Nübel-Str. 5, Tel.: 02921/3620-253,<br />

Mail: betreuungsverein-soest@diakonie-ruhr-hellweg.de,<br />

Internet: www.diakonie-ruhr-hellweg.de<br />

• Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) <strong>Soest</strong>, Frau Lellesch, Waisenhausstr. 13,<br />

59494 <strong>Soest</strong>, Tel.: 02921/96950-0, Mail: info@skf-soest.de, Internet: www.skfsoest.de<br />

Homepage der nordrhein-westfälischen Justiz: www.betreuung.nrw.de<br />

Weitere Informationen zu den Ziffern 1-5:<br />

siehe nächste Seite<br />

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