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Ratgeber für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige ... - Soest

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Auf die bis zu sechs Monate lange Pflegezeit haben Sie allerdings nur einen Anspruch,<br />

wenn Ihr Arbeitgeber mehr als fünfzehn Beschäftigte hat.<br />

In der Pflegezeit könnten Sie ohne Arbeitsplatzrisiko feststellen, ob Sie den<br />

veränderten Alltag mit all seinen Konsequenzen auch meistern können <strong>und</strong> wollen. Ein<br />

weiteres Denkmodell könnte auch sein, nur noch teiltägig weiter zu arbeiten. So hätten<br />

Sie beruflich „noch einen Fuß in der Tür“.<br />

Sie sollten in keinem Fall Ihren Beruf aufgeben. Dadurch entstehen ein<br />

Armutsrisiko, Einbußen in der Rentenversicherung, eine niedrigere Rente <strong>und</strong> oft auch<br />

eine soziale Ausgrenzung. Wenn aber Ihr Entschluss dennoch feststeht, Ihre Arbeit<br />

eventuell situationsbedingt definitiv aufzugeben, lassen Sie sich bei der Arbeitsagentur<br />

(ALG I) oder dem Jobcenter (ALG II) beraten, welche Leistungen Sie während <strong>und</strong><br />

nach Beendigung der Pflege haben.<br />

Hinsichtlich Ihres Beschäftigungsverhältnisses müssen Sie die arbeitsrechtlichen<br />

Kündigungsfristen bei Ihrem Arbeitgeber einhalten. Vielleicht setzen Sie sich mit Ihrem<br />

Arbeitgeber in Verbindung, um gemeinsam die beste Lösung zu erzielen. Denkbar<br />

wäre evt. auch ein Aufhebungs- oder Auflösungsvertrag, mit dem das Arbeitsverhältnis<br />

einvernehmlich beendet wird.<br />

Wer sich in der Pflegezeit vollständig befreien lässt <strong>und</strong> keine Vergütung erhält, ist<br />

nicht mit dem Status „Beschäftigter“ kranken- <strong>und</strong> pflegeversichert. Wenn eine<br />

Mitversicherung über einen Ehe- bzw. Lebenspartner nicht möglich ist, müssen Sie<br />

sich freiwillig bei der Krankenversicherung weiterversichern. Das schließt die<br />

Pflegeversicherung mit ein. In der Regel erhebt die Krankenkasse den Mindestbeitrag.<br />

Auf Antrag erstattet die Pflegekasse die Kosten bis zur Höhe des Mindestbetrags.<br />

Voraussetzungen <strong>für</strong> den Anspruch auf Pflegezeit:<br />

• der <strong>Pflegebedürftige</strong> muss mindestens Pflegestufe I haben<br />

• er muss in der häuslichen Umgebung gepflegt werden<br />

• der Pflegende muss die Pflege selbst übernehmen. Ambulante Dienste können teilweise<br />

einbezogen werden.<br />

• Der Pflegende muss ein naher <strong>Angehörige</strong>r (siehe oben) sein.<br />

• Der Arbeitgeber muss mehr als 15 Personen regelmäßig beschäftigen.<br />

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