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Die Brücke Michaeli 2009 zum Download (pdf, 761

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Menschen mit Behinderungen" einstimmig<br />

angenommen.<br />

Am 19. Dezember 2008 hat auch der Bundesrat<br />

dem Gesetz zugestimmt.<br />

Nach dem Inkrafttreten des Ratifikationsgesetzes<br />

<strong>zum</strong> 1. Januar <strong>2009</strong> hinterlegte der<br />

Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium<br />

für Arbeit und Soziales, Franz<br />

Thönnes MdB, am 24. Februar <strong>2009</strong> die Ratifikationsurkunde<br />

<strong>zum</strong> Übereinkommen über<br />

die Rechte von Menschen mit Behinderungen<br />

und <strong>zum</strong> Fakultativprotokoll im Hauptquartier<br />

der Vereinten Nationen in New York.<br />

Damit sind ab 26. März <strong>2009</strong> beide völkerrechtlichen<br />

Verträge für Deutschland verbindlich.<br />

Deutschland schließt so als einer der ersten<br />

EU-Mitgliedstaaten das Ratifikationsverfahren<br />

formell ab.<br />

Nachfolgend die offizielle zwischen Deutschland,<br />

Österreich, Liechtenstein und der<br />

Schweiz abgestimmte deutschsprachige<br />

Übersetzung. Völkerrechtlich verbindlich sind<br />

allerdings nur die Originaltexte in den Vertragssprachen<br />

der Vereinten Nationen, z.B.<br />

auf englisch.<br />

Sie können sich ein kostenfreies gedrucktes<br />

Exemplar der Konvention bestellen bei der<br />

Beauftragten der Bundesregierung für die<br />

Belange behinderter Menschen:<br />

Tel. 030 / 18 527 2944,<br />

Fax 030 / 18 527 1871<br />

info[at]behindertenbeauftragte.de<br />

www.behindertenbeauftragte.de<br />

60<br />

Alle inclusive!<br />

<strong>Die</strong> neue UN-Konvention Menschen-Rechte<br />

für behinderte Frauen, Männer und Kinder<br />

auf der ganzen Welt in leichter Sprache,<br />

Hrsg.: <strong>Die</strong> Beauftragte der Bundesregierung<br />

für die Belange behinderter Menschen<br />

www.behindertenbeauftragte.de/alle-inclusive<br />

Korrigierte Fassung /<br />

Schattenübersetzung<br />

NETZWERK ARTIKEL 3 e. V. hat im Januar<br />

<strong>2009</strong> eine so genannte Schattenübersetzung<br />

vorgelegt. <strong>Die</strong>s ist die korrigierte Fassung der<br />

zwischen Deutschland, Lichtenstein, Österreich<br />

und der Schweiz abgestimmten Übersetzung.<br />

Der Begriff der Schattenübersetzung<br />

wurde deshalb gewählt, weil die sogenannten<br />

"Schattenberichte" im Berichtswesen zur<br />

Umsetzung von unterschiedlichen UN-<br />

Konventionen <strong>zum</strong> Beispiel der Kinderrechtskonvention<br />

bereits Tradition haben. <strong>Die</strong> Vertragsstaaten<br />

sind verpflichtet regelmäßig zur<br />

Umsetzung der jeweiligen Konvention Berichte<br />

zu erstellen und diese dem überwachenden<br />

Komitee zur Verfügung zuzuleiten. Von<br />

den Nicht-Regierungsorganisationen werden<br />

parallel dazu diese Schattenberichte erstellt,<br />

die ebenfalls bei der Bewertung des Komitees<br />

berücksichtigt werden.<br />

<strong>Die</strong> korrigierte Fassung der Übersetzung ist<br />

somit Ausgangslage für die künftige Erstellung<br />

von Schattenberichten der Nichtregierungsorganisationen.<br />

Sie ist aber auch ein<br />

wesentlicher Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit<br />

für die Verbreitung des Geistes der

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