Korrespondenz Abwasser · Abfall - COOPERATIVE Infrastruktur und ...
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846 Fachbeiträge<br />
Zur Zukunft von Niederschlagswasser-<br />
<strong>und</strong> Kleineinleiterabgabe<br />
Erik Gawel (Leipzig)<br />
Zusammenfassung<br />
Das <strong>Abwasser</strong>abgabengesetz sieht neben der Belastung von<br />
Schmutzwassereinleitungen durch Direkteinleiter auch pauschalierte<br />
Abgabepflichten für Niederschlagswasser <strong>und</strong> sogenannte<br />
Kleineinleitungen vor. Im Zuge einer Überprüfung der<br />
<strong>Abwasser</strong>abgabe auf ihre Lenkungseignung <strong>und</strong> konzeptionelle<br />
Stimmigkeit im Rahmen einer fortentwickelten Gewässer-Bewirtschaftungskonzeption<br />
durch die europäische Wasserrahmenrichtlinie<br />
stellt sich auch die Frage, ob <strong>und</strong> in welcher Form<br />
die pauschalierten Abgabepflichten für Niederschlagswasser <strong>und</strong><br />
Kleineinleitungen lenkungspolitisch fortzuentwickeln sind.<br />
Schlagwörter: Recht, <strong>Abwasser</strong>abgabengesetz, <strong>Abwasser</strong>abgabe, Niederschlagswasserabgabe,<br />
Kleineinleiterabgabe<br />
DOI: 10.3242/kae2011.09.004<br />
1 Problemstellung<br />
Das <strong>Abwasser</strong>abgabengesetz (AbwAG) sieht neben der Belastung<br />
von Schmutzwassereinleitungen durch Direkteinleiter (§<br />
3) auch pauschalierte Abgabepflichten für Niederschlagswasser<br />
(§ 7) <strong>und</strong> sogenannte Kleineinleitungen (§ 8) vor. Damit<br />
hält das AbwAG streng genommen drei verschiedene Abgabeformen<br />
bereit [1], wobei die jeweils pauschalierten Heranziehungen<br />
von Niederschlagsentwässerungen <strong>und</strong> Kleineinleitungen<br />
stets im Schatten der gewässergütepolitisch bedeutsameren<br />
Schmutzwasserabgabe stehen. Im Zuge einer Überprüfung<br />
der <strong>Abwasser</strong>abgabe auf ihre Lenkungseignung <strong>und</strong> konzeptionelle<br />
Stimmigkeit im Rahmen einer fortentwickelten Gewässer-Bewirtschaftungskonzeption<br />
durch die Wasserrahmenrichtlinie<br />
(WRRL) [2] stellt sich auch die Frage, ob <strong>und</strong> in welcher<br />
Form die bislang eher unter Verwaltungsvereinfachungsgesichtspunkten<br />
grob pauschalierten Abgabepflichten für Niederschlagswasser<br />
<strong>und</strong> Kleineinleitungen lenkungspolitisch fortzuentwickeln<br />
sind.<br />
2 Niederschlagswasserabgabe nach § 7 AbwAG<br />
Die Berechnung <strong>und</strong> Festsetzung der <strong>Abwasser</strong>abgabe auf Niederschlagswassereinleitungen<br />
(Niederschlagswasserabgabe –<br />
Abstract<br />
The Future of Rainwater Fees and Fees<br />
for Small Discharger<br />
Recht<br />
In addition to levies on the discharge of wastewater by direct<br />
discharges, the German Wastewater Charges Act also contains<br />
the obligation to pay a lump-sum fee for rainwater discharge<br />
and for so-called small discharges. In the wake of a review of<br />
wastewater levies to determine whether they are a suitable control<br />
tool and whether they are in line with an updated water resources<br />
management approach enshrined in the European Water<br />
Framework Directive, the question arises whether or not,<br />
and in which way, the obligation to pay a lump-sum fee for<br />
rainwater and small discharges should be further developed as<br />
a control tool.<br />
Key words: law, Wastewater Charges Act, wastewater levy, rainwater<br />
fee, small discharger fee<br />
§ 7 AbwAG) (hierzu auch [3, 4]) erfolgt im Vergleich zur Veranlagung<br />
des Schmutzwassers stark vereinfacht <strong>und</strong> pauschaliert,<br />
indem es gr<strong>und</strong>sätzlich weder auf tatsächliche Schadparameter<br />
noch auf eine gemessene <strong>Abwasser</strong>menge ankommt. Zudem haben<br />
die Länder nach § 7 Abs. 2 AbwAG die Möglichkeit zu bestimmen<br />
„unter welchen Voraussetzungen die Einleitung von<br />
Niederschlagswasser ganz oder zum Teil abgabefrei bleibt“. Für<br />
die Veranlagung unterscheidet das AbwAG zwischen öffentlicher<br />
<strong>und</strong> privater Niederschlagswasserbeseitigung, ohne Einleitungen<br />
im Misch- oder Trennsystem zu differenzieren:<br />
● Öffentliche Niederschlagswasserbeseitigung: Die über eine<br />
öffentliche Kanalisation mit dem Niederschlagswasser einleitbaren<br />
bzw. eingeleiteten Schmutzfrachten werden nicht<br />
spezifiziert, sondern pauschal berechnet. Es wird unterstellt,<br />
dass 12 % der anfallenden Schmutzfracht über Niederschlagswassereinleitungen<br />
in die Gewässer gelangen:<br />
Die Zahl der an die Kanalisationsnetze angeschlossenen<br />
Einwohner wird dazu mit 0,12 multipliziert (§ 7 Abs. 1 Satz<br />
1 AbwAG).<br />
● Private Niederschlagswasserbeseitigung: Mithilfe einer anderen<br />
Berechnungsformel, doch ebenfalls pauschal, erfolgt die<br />
KA <strong>Korrespondenz</strong> <strong>Abwasser</strong>, <strong>Abfall</strong> <strong>·</strong> 2011 (58) <strong>·</strong> Nr. 9 www.dwa.de/KA