17.11.2014 Aufrufe

Pflichtenheft von byteme - PI - Praktische Informatik

Pflichtenheft von byteme - PI - Praktische Informatik

Pflichtenheft von byteme - PI - Praktische Informatik

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

74 KA<strong>PI</strong>TEL 8. RECHTSGRUNDLAGEN<br />

8.4 Schadensersatz- und Wartungsansprüche<br />

8.4.1 Gewährleistung und Wartung<br />

Es besteht keinerlei Gewährleistung für die entwickelten Programme, weder seitens<br />

der TU Darmstadt, noch seitens des Auftragnehmers. Bei den zu entwickelnden Programmen<br />

handelt es sich um eine Studie. Die Eignung für einen kommerziellen Einsatz<br />

kann nicht garantiert werden. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass bei Softwareprodukten,<br />

trotz Erprobung unter repräsentativen Einsatzbedingungen, Fehler im Programm<br />

nicht auszuschließen sind. Daher gilt ein subjektiver Fehlerbegriff. Das bedeutet, dass<br />

ein Fehler immer dann gegeben ist, wenn der Software eine Eigenschaft fehlt, die im<br />

<strong>Pflichtenheft</strong> ausdrücklich zugesichert wurde. Weder Auftragnehmer noch die Technische<br />

Universität Darmstadt übernehmen Wartungsverpflichtungen jeglicher Art für das<br />

Produkt.<br />

8.4.2 Schadensersatzansprüche<br />

Im Falle einer Nutzung durch den Auftraggeber liegt das Risiko für jegliche Art <strong>von</strong><br />

Schäden beim Auftraggeber. Weder die TU Darmstadt, noch der Auftragnehmer haften<br />

für die bei der Nutzung entstandenen Schäden soweit diese nicht durch Vorsatz entstehen.<br />

Der Auftraggeber trägt allein das Risiko für Schäden wie z.B. Datenverluste,<br />

Hardwaredefekte oder Systemabstürze. Etwaige durch die Benutzung der Programme<br />

entstehende Kosten für die Wiederbeschaffung <strong>von</strong> Daten und Programmen sowie Kosten<br />

für Reparaturen an der Hardware sind vom Benutzer zu tragen. Der Auftragnehmer<br />

kann nicht für Sach-, Personen- und Vermögensschäden haftbar gemacht werden,<br />

die im Zusammenhang mit dem Einsatz der vom Auftragnehmer erstellten Programme<br />

entstehen könnten. Bei Schaden Dritter, der durch den Einsatz des Produktes entsteht,<br />

übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung. Eine Haftung der Technischen Universität<br />

Darmstadt für den Auftragnehmer als deren Erfüllungsgehilfen nach §278 BGB<br />

scheidet ebenfalls aus.<br />

8.5 Anwendbares Recht und Gerichtsstand<br />

Für die Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer, Technischer Universität<br />

Darmstadt und etwaigen Dritten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland<br />

als zwingend vereinbart. Andere nationale Rechte werden ausgeschlossen. Der<br />

Gerichtsstand ist Darmstadt.<br />

8.6 Zusicherungen<br />

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in Abschnitt 3.1 (als garantiert) zugesicherte<br />

Funktionalität zu liefern. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese abzunehmen.<br />

8.7 Ende des Vertragsverhältnisses<br />

Das Projekt endet, sobald der Auftraggeber nach der Übergabe der zugesicherten Programme/Prototypen<br />

die Vollständigkeit und Korrektheit der Produkte im Sinne des

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!