Pflichtenheft von byteme - PI - Praktische Informatik
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74 KA<strong>PI</strong>TEL 8. RECHTSGRUNDLAGEN<br />
8.4 Schadensersatz- und Wartungsansprüche<br />
8.4.1 Gewährleistung und Wartung<br />
Es besteht keinerlei Gewährleistung für die entwickelten Programme, weder seitens<br />
der TU Darmstadt, noch seitens des Auftragnehmers. Bei den zu entwickelnden Programmen<br />
handelt es sich um eine Studie. Die Eignung für einen kommerziellen Einsatz<br />
kann nicht garantiert werden. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass bei Softwareprodukten,<br />
trotz Erprobung unter repräsentativen Einsatzbedingungen, Fehler im Programm<br />
nicht auszuschließen sind. Daher gilt ein subjektiver Fehlerbegriff. Das bedeutet, dass<br />
ein Fehler immer dann gegeben ist, wenn der Software eine Eigenschaft fehlt, die im<br />
<strong>Pflichtenheft</strong> ausdrücklich zugesichert wurde. Weder Auftragnehmer noch die Technische<br />
Universität Darmstadt übernehmen Wartungsverpflichtungen jeglicher Art für das<br />
Produkt.<br />
8.4.2 Schadensersatzansprüche<br />
Im Falle einer Nutzung durch den Auftraggeber liegt das Risiko für jegliche Art <strong>von</strong><br />
Schäden beim Auftraggeber. Weder die TU Darmstadt, noch der Auftragnehmer haften<br />
für die bei der Nutzung entstandenen Schäden soweit diese nicht durch Vorsatz entstehen.<br />
Der Auftraggeber trägt allein das Risiko für Schäden wie z.B. Datenverluste,<br />
Hardwaredefekte oder Systemabstürze. Etwaige durch die Benutzung der Programme<br />
entstehende Kosten für die Wiederbeschaffung <strong>von</strong> Daten und Programmen sowie Kosten<br />
für Reparaturen an der Hardware sind vom Benutzer zu tragen. Der Auftragnehmer<br />
kann nicht für Sach-, Personen- und Vermögensschäden haftbar gemacht werden,<br />
die im Zusammenhang mit dem Einsatz der vom Auftragnehmer erstellten Programme<br />
entstehen könnten. Bei Schaden Dritter, der durch den Einsatz des Produktes entsteht,<br />
übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung. Eine Haftung der Technischen Universität<br />
Darmstadt für den Auftragnehmer als deren Erfüllungsgehilfen nach §278 BGB<br />
scheidet ebenfalls aus.<br />
8.5 Anwendbares Recht und Gerichtsstand<br />
Für die Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer, Technischer Universität<br />
Darmstadt und etwaigen Dritten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland<br />
als zwingend vereinbart. Andere nationale Rechte werden ausgeschlossen. Der<br />
Gerichtsstand ist Darmstadt.<br />
8.6 Zusicherungen<br />
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in Abschnitt 3.1 (als garantiert) zugesicherte<br />
Funktionalität zu liefern. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese abzunehmen.<br />
8.7 Ende des Vertragsverhältnisses<br />
Das Projekt endet, sobald der Auftraggeber nach der Übergabe der zugesicherten Programme/Prototypen<br />
die Vollständigkeit und Korrektheit der Produkte im Sinne des