Gemeinsam statt einsam! - Qualitätssiegel Betreutes Wohnen
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Fördermöglichkeiten in NRW<br />
Zuschussförderung für<br />
Baugruppen<br />
Die zunächst nur für Genossenschaftsgründungsinitiativen<br />
gedachte Zuschussförderung für die<br />
Projektentwicklung wurde inzwischen auf Baugruppen<br />
(GbR oder WEG) und Wohngruppen im<br />
Investorenmodell ausgeweitet. Somit sind Moderationskosten<br />
(gruppenintern und zwischen Gruppe<br />
und Investor), Kosten für Wirtschaftlichkeitsberechnungen,<br />
baufachliche Gutachten, Rechtsberatung,<br />
Kooperationsverträge etc. förderfähig.<br />
Als Fördervoraussetzung gelten die drei „G’s“: Gefestigte<br />
Gruppe (z.B. Verein), Grundstückserwerb<br />
(konkrete Vorüberlegungen z.B. mit Investor) und<br />
Geld (ausreichend Eigenkapital). Darüber hinaus<br />
sollte sich das Projekt durch bestimmte soziale Aspekte<br />
(Angebot geförderter Mietwohnungen bzw.<br />
günstiger Eigentumswohnungen i. S. der Eigentumsförderung<br />
aber auch z.B. Integration älterer oder<br />
behinderter Menschen, Stadtteilarbeit, Kinderbetreuung<br />
etc.) und/oder innovative ökologische<br />
Lösungsansätze (z.B. energiesparendes Bauen)<br />
auszeichnen. Förderfähige Projekte können nicht<br />
im Außenbereich von Städten und Gemeinden<br />
liegen.<br />
Die Zuschussförderung kann von der Gruppe<br />
formlos beim MBV NRW, Referat Experimenteller<br />
Wohnungsbau, Düsseldorf beantragt werden (inkl.<br />
Kostenvoranschlag für externe Beratungsleistung).<br />
Genossenschaftsgründungsförderung<br />
Für neu gegründete bewohnergetragene Genossenschaften<br />
kann ein Genossenschaftsgründungsdarlehen<br />
bis zur Höhe der von den Genossenschaftsmitgliedern<br />
gezahlten Genossenschaftsanteile<br />
gewährt werden. Voraussetzung ist, dass mindestens<br />
50 % der in der Genossenschaft wohnenden<br />
Haushalte unterhalb der Einkommensgrenzen<br />
der sozialen Wohnraumförderung (Einkommensgruppe<br />
A und B) liegen. Die Förderhöhe wird<br />
durch das MBV festgelegt. Fördermittel können<br />
danach bei der Wfa NRW – Anstalt der<br />
NRW.Bank beantragt werden.<br />
Für neu gegründete bewohnergetragene Genossenschaften<br />
werden die beantragten Förderdarlehen<br />
für Neubau, Umbau und Modernisierung sowie<br />
für die Genossenschaftsgründung durch eine<br />
Bürgschaft des Landes abgesichert.<br />
Förderung von Wohngruppen<br />
und Pflegewohnplätze<br />
Das Land NRW fördert auch speziell gemeinschaftliche<br />
Wohngruppen, um so fortschreitendender<br />
Ver<strong>einsam</strong>ung entgegenzuwirken und Defizite in<br />
der täglichen Haushaltsführung auszugleichen. In<br />
den Wohngruppen für bis zu acht Personen können<br />
ambulante Service- und Pflegedienstleistungen<br />
für den individuellen Bedarf organisiert werden.<br />
Bislang konnten landesweit 1.700 Plätze in rund<br />
250 Gruppenwohnungen gefördert werden und<br />
somit einen wichtigen Beitrag zur Maxime „ambulant<br />
vor stationär“ leisten.<br />
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