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Gemeinsam statt einsam! - Qualitätssiegel Betreutes Wohnen

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Fördermöglichkeiten in NRW<br />

Zuschussförderung für<br />

Baugruppen<br />

Die zunächst nur für Genossenschaftsgründungsinitiativen<br />

gedachte Zuschussförderung für die<br />

Projektentwicklung wurde inzwischen auf Baugruppen<br />

(GbR oder WEG) und Wohngruppen im<br />

Investorenmodell ausgeweitet. Somit sind Moderationskosten<br />

(gruppenintern und zwischen Gruppe<br />

und Investor), Kosten für Wirtschaftlichkeitsberechnungen,<br />

baufachliche Gutachten, Rechtsberatung,<br />

Kooperationsverträge etc. förderfähig.<br />

Als Fördervoraussetzung gelten die drei „G’s“: Gefestigte<br />

Gruppe (z.B. Verein), Grundstückserwerb<br />

(konkrete Vorüberlegungen z.B. mit Investor) und<br />

Geld (ausreichend Eigenkapital). Darüber hinaus<br />

sollte sich das Projekt durch bestimmte soziale Aspekte<br />

(Angebot geförderter Mietwohnungen bzw.<br />

günstiger Eigentumswohnungen i. S. der Eigentumsförderung<br />

aber auch z.B. Integration älterer oder<br />

behinderter Menschen, Stadtteilarbeit, Kinderbetreuung<br />

etc.) und/oder innovative ökologische<br />

Lösungsansätze (z.B. energiesparendes Bauen)<br />

auszeichnen. Förderfähige Projekte können nicht<br />

im Außenbereich von Städten und Gemeinden<br />

liegen.<br />

Die Zuschussförderung kann von der Gruppe<br />

formlos beim MBV NRW, Referat Experimenteller<br />

Wohnungsbau, Düsseldorf beantragt werden (inkl.<br />

Kostenvoranschlag für externe Beratungsleistung).<br />

Genossenschaftsgründungsförderung<br />

Für neu gegründete bewohnergetragene Genossenschaften<br />

kann ein Genossenschaftsgründungsdarlehen<br />

bis zur Höhe der von den Genossenschaftsmitgliedern<br />

gezahlten Genossenschaftsanteile<br />

gewährt werden. Voraussetzung ist, dass mindestens<br />

50 % der in der Genossenschaft wohnenden<br />

Haushalte unterhalb der Einkommensgrenzen<br />

der sozialen Wohnraumförderung (Einkommensgruppe<br />

A und B) liegen. Die Förderhöhe wird<br />

durch das MBV festgelegt. Fördermittel können<br />

danach bei der Wfa NRW – Anstalt der<br />

NRW.Bank beantragt werden.<br />

Für neu gegründete bewohnergetragene Genossenschaften<br />

werden die beantragten Förderdarlehen<br />

für Neubau, Umbau und Modernisierung sowie<br />

für die Genossenschaftsgründung durch eine<br />

Bürgschaft des Landes abgesichert.<br />

Förderung von Wohngruppen<br />

und Pflegewohnplätze<br />

Das Land NRW fördert auch speziell gemeinschaftliche<br />

Wohngruppen, um so fortschreitendender<br />

Ver<strong>einsam</strong>ung entgegenzuwirken und Defizite in<br />

der täglichen Haushaltsführung auszugleichen. In<br />

den Wohngruppen für bis zu acht Personen können<br />

ambulante Service- und Pflegedienstleistungen<br />

für den individuellen Bedarf organisiert werden.<br />

Bislang konnten landesweit 1.700 Plätze in rund<br />

250 Gruppenwohnungen gefördert werden und<br />

somit einen wichtigen Beitrag zur Maxime „ambulant<br />

vor stationär“ leisten.<br />

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