Gemeinsam statt einsam! - Qualitätssiegel Betreutes Wohnen
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Um auch bei einem erhöhten Pflegebedarf einen<br />
Verbleib im Quartier zu ermöglichen, können im<br />
Mietwohnungsneubau oder bei der Modernisierung<br />
von Wohnungsbeständen kleine stationäre<br />
Pflegeeinheiten gefördert werden. Hier können bis<br />
zu 12 Personen gemeinschaftlich wohnen und gepflegt<br />
werden.<br />
Für beide Förderangebote gibt es auch Zusatzdarlehen<br />
für die Herstellung von Außenanlagen (z.B.<br />
Sinnesgärten für demeziell Erkrankte), den Einbau<br />
von Pflegebädern oder den Einbau von Liegendtransportaufzügen.<br />
Bauförderung / Eigentumsförderung<br />
(Landeswohnraumförderung)<br />
Der zweite große Förderbaustein sind zinsgünstige<br />
Darlehen im Rahmen der Wohnraumförderung für<br />
Bau, Modernisierung bzw. Eigentumserwerb im<br />
Neubau oder Bestand. Baugruppen und Genossenschaftsgründungsinitiativen<br />
können hierbei die<br />
Förderangebote der Wohnraumförderungsbestimmungen<br />
(WFB) und der Richtlinien zur Förderung<br />
von investiven Maßnahmen im Bestand in Nordrhein-Westfalen<br />
(RL BestandsInvest) in Anspruch<br />
nehmen:<br />
Förderung des Neubaus von Miet- und<br />
Genossenschaftswohnungen<br />
Eigentumsförderung<br />
Nähere Informationen hierzu erteilen die Bewilligungsbehörden<br />
(Wohnungsämter, Kreisverwaltungen).<br />
Die aktuellen Wohnraumförderungsbestimmungen<br />
und die Richtlinien zur Förderung von<br />
investiven Maßnahmen im Bestand in NRW stehen<br />
auf der Homepage des MBV zur Verfügung (www.<br />
mbv.nrw.de).<br />
Barrierefreiheit fördern:<br />
BestandsInvest<br />
Eigentümer und Wohnungsunternehmen können<br />
unabhängig von Mietpreis- und Belegungsbindungen,<br />
wie im geförderten Wohnungsneubau<br />
durch das BestandsInvest-Programm die Förderung<br />
des Barriereabbaus im Bestand nutzen. Nach<br />
dem Motto „jede abgebaute Barriere zählt“ können<br />
zinsgünstige Kredite bis zu einem Volumen von<br />
15.000 EUR pro Wohneinheit in Anspruch genommen<br />
werden (maximal 50% der Baukosten; Zinskonditionen<br />
liegen für 10 Jahre fest: 0,5 % Zins plus<br />
0,5 % Verwaltungskostenbeitrag plus 2 % Tilgung.<br />
Dieses Landesförderprogramm ist mit den Förderprogrammen<br />
der KfW kombinierbar.). Der Einbau<br />
eines Aufzugs ist nicht notwendig, wird jedoch mit<br />
einer speziellen Anreizförderung unterstützt. Jede<br />
barrierefreie Wohneinheit, die über einen Aufzug<br />
erreichbar ist, kann zusätzlich mit 2.100 € bezuschusst<br />
werden (max. Fördersumme von 46.200 €<br />
pro Aufzug).<br />
Förderung von Gemeinschaftsräumen-<br />
Um- und Ausbauförderung (von Wohn- und<br />
Nichtwohngebäuden) bei Bestandsprojekten<br />
Abbau von Barrieren im Bestand<br />
(Förderbaustein 1 der RL-BestandsInvest)<br />
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