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Gemeinsam statt einsam! - Qualitätssiegel Betreutes Wohnen

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Um auch bei einem erhöhten Pflegebedarf einen<br />

Verbleib im Quartier zu ermöglichen, können im<br />

Mietwohnungsneubau oder bei der Modernisierung<br />

von Wohnungsbeständen kleine stationäre<br />

Pflegeeinheiten gefördert werden. Hier können bis<br />

zu 12 Personen gemeinschaftlich wohnen und gepflegt<br />

werden.<br />

Für beide Förderangebote gibt es auch Zusatzdarlehen<br />

für die Herstellung von Außenanlagen (z.B.<br />

Sinnesgärten für demeziell Erkrankte), den Einbau<br />

von Pflegebädern oder den Einbau von Liegendtransportaufzügen.<br />

Bauförderung / Eigentumsförderung<br />

(Landeswohnraumförderung)<br />

Der zweite große Förderbaustein sind zinsgünstige<br />

Darlehen im Rahmen der Wohnraumförderung für<br />

Bau, Modernisierung bzw. Eigentumserwerb im<br />

Neubau oder Bestand. Baugruppen und Genossenschaftsgründungsinitiativen<br />

können hierbei die<br />

Förderangebote der Wohnraumförderungsbestimmungen<br />

(WFB) und der Richtlinien zur Förderung<br />

von investiven Maßnahmen im Bestand in Nordrhein-Westfalen<br />

(RL BestandsInvest) in Anspruch<br />

nehmen:<br />

Förderung des Neubaus von Miet- und<br />

Genossenschaftswohnungen<br />

Eigentumsförderung<br />

Nähere Informationen hierzu erteilen die Bewilligungsbehörden<br />

(Wohnungsämter, Kreisverwaltungen).<br />

Die aktuellen Wohnraumförderungsbestimmungen<br />

und die Richtlinien zur Förderung von<br />

investiven Maßnahmen im Bestand in NRW stehen<br />

auf der Homepage des MBV zur Verfügung (www.<br />

mbv.nrw.de).<br />

Barrierefreiheit fördern:<br />

BestandsInvest<br />

Eigentümer und Wohnungsunternehmen können<br />

unabhängig von Mietpreis- und Belegungsbindungen,<br />

wie im geförderten Wohnungsneubau<br />

durch das BestandsInvest-Programm die Förderung<br />

des Barriereabbaus im Bestand nutzen. Nach<br />

dem Motto „jede abgebaute Barriere zählt“ können<br />

zinsgünstige Kredite bis zu einem Volumen von<br />

15.000 EUR pro Wohneinheit in Anspruch genommen<br />

werden (maximal 50% der Baukosten; Zinskonditionen<br />

liegen für 10 Jahre fest: 0,5 % Zins plus<br />

0,5 % Verwaltungskostenbeitrag plus 2 % Tilgung.<br />

Dieses Landesförderprogramm ist mit den Förderprogrammen<br />

der KfW kombinierbar.). Der Einbau<br />

eines Aufzugs ist nicht notwendig, wird jedoch mit<br />

einer speziellen Anreizförderung unterstützt. Jede<br />

barrierefreie Wohneinheit, die über einen Aufzug<br />

erreichbar ist, kann zusätzlich mit 2.100 € bezuschusst<br />

werden (max. Fördersumme von 46.200 €<br />

pro Aufzug).<br />

Förderung von Gemeinschaftsräumen-<br />

Um- und Ausbauförderung (von Wohn- und<br />

Nichtwohngebäuden) bei Bestandsprojekten<br />

Abbau von Barrieren im Bestand<br />

(Förderbaustein 1 der RL-BestandsInvest)<br />

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