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Rechtliche Würdigung der Empfehlungen und Leitlinien des ...

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niveau gewährleisten; eine rein pragmatisch orientierte Harmonisierung <strong>der</strong> bestehenden nationalen<br />

Zulassungssysteme reicht dazu nicht. Es werden in Übereinstimmung mit dem Normungsmandat<br />

M 136 alle Produkte <strong>und</strong> Materialien einbezogen, die in irgendeiner Form mit<br />

Trinkwasser in Berührung kommen <strong>und</strong> für die in min<strong>des</strong>tens einem Mitgliedstaat eine<br />

Regelung existiert. 416 Die Prüfverfahren müssen unabhängig vom Testlabor vergleichbare, reproduzierbare<br />

<strong>und</strong> verlässliche Aussagen hinsichtlich <strong>der</strong> Tauglichkeit eines Produkts liefern.<br />

Die rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben sich in gegenseitiger Ergänzung aus <strong>der</strong> BPR<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> Trinkwasserrichtlinie: 417<br />

– Nach Art. 20 <strong>der</strong> BPR legt die Kommission unter Befassung <strong>des</strong> Ständigen Ausschusses<br />

für das Bauwesen die Verfahren <strong>der</strong> Konformitätsbescheinigung für Bauprodukte fest.<br />

– Nach den Ziffern 3.3.2.1 <strong>und</strong> 3.3.2.2 <strong>des</strong> Gr<strong>und</strong>lagendokuments Nr. 3 sind zum Schutz <strong>der</strong><br />

Ges<strong>und</strong>heit <strong>der</strong> Verbraucher alle Maßnahmen zu treffen, um Verunreinigungen <strong>des</strong> Trinkwassers<br />

durch mineralische o<strong>der</strong> organische Schadstoffe aus Bauteilen, die mit Wasser in<br />

Berührung kommen zu vermeiden.<br />

– Nach dem 1. Halbsatz <strong>des</strong> Art. 10 <strong>der</strong> Richtlinie 98/83/EG haben die Mitgliedstaaten alle<br />

erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass die bei <strong>der</strong> Aufbereitung<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Verteilung von Wasser für den menschlichen Gebrauch verwendeten Stoffe o<strong>der</strong><br />

Materialien für Neuanlagen <strong>und</strong> die mit solchen Materialien für Neuanlagen verb<strong>und</strong>enen<br />

Verunreinigungen in Wasser für den menschlichen Gebrauch nicht in Konzentrationen<br />

zurückbleiben, die höher sind als für ihren Verwendungszweck erfor<strong>der</strong>lich <strong>und</strong> den<br />

Schutz <strong>der</strong> menschlichen Ges<strong>und</strong>heit nicht direkt o<strong>der</strong> indirekt min<strong>der</strong>n.<br />

– Nach dem 2. Halbsatz <strong>des</strong> Art. 10 <strong>der</strong> Richtlinie 98/83/EG müssen die im Rahmen <strong>der</strong><br />

BPR erstellten Gr<strong>und</strong>lagendokumente <strong>und</strong> technischen Spezifikationen den Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>der</strong> Trinkwasserrichtlinie entsprechen.<br />

– Die Mitgliedstaaten müssen nach Art. 4 Abs. 1 <strong>der</strong> Richtlinie 98/83/EG über die Einhaltung<br />

<strong>der</strong> im Anhang I Teile A <strong>und</strong> B festgelegten Min<strong>des</strong>tanfor<strong>der</strong>ungen hinaus alle erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Maßnahmen treffen, dass Trinkwasser Mikroorganismen, Parasiten <strong>und</strong> Stoffe<br />

jedwe<strong>der</strong> Art nicht in einer Anzahl o<strong>der</strong> Konzentration enthält, die eine potentielle Gefährdung<br />

<strong>der</strong> menschlichen Ges<strong>und</strong>heit darstellt.<br />

– Die Trinkwasserrichtlinie erlaubt den Mitgliedstaaten, für die in Anhang I enthaltenen<br />

Parameter strengere Werte festzulegen (Art. 5 Abs. 2) <strong>und</strong> zusätzliche Werte für dort nicht<br />

enthaltene Parameter festzulegen, wenn <strong>der</strong> Schutz <strong>der</strong> menschlichen Ges<strong>und</strong>heit in ihrem<br />

Hoheitsgebiet dies erfor<strong>der</strong>t (Art. 5 Abs. 3)<br />

Das im EAS Interim Report konzipierte eigenständige Zulassungssystem, welches neben das<br />

für Bauprodukte im harmonisierten Bereich angewandte System treten soll, soll die für Konsumenten<br />

<strong>und</strong> Wasserversorgungsunternehmen gleichermaßen wichtigen Hygieneanfor<strong>der</strong>ungen<br />

europaweit auf einen vergleichbaren Stand bringen. Es geht also neben dem Abbau von<br />

Handelshemmnissen zentral um die Sicherstellung einer hohen Trinkwasserqualität. Die<br />

Untersuchungen im Rahmen von Zulassungen für Materialien in Kontakt mit Trinkwasser in<br />

den EG-Mitgliedstaaten basieren großteils auf Migrationsprüfungen <strong>und</strong> Positivlisten. Die<br />

Grenzwerte sind auf nationaler Ebene gesetzlich festgelegt <strong>und</strong> divergieren teilweise stark. Im<br />

Jahr 1994 einigte man sich in Wien während eines vom CEN Programmausschusses Nr. 6<br />

416 EAS on Paper Interim Report, No. 2.4.<br />

417 EAS on Paper Interim Report, Nos. 2.3.1 <strong>und</strong> 2.3.2.<br />

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