09.01.2015 Aufrufe

Rechtliche Würdigung der Empfehlungen und Leitlinien des ...

Rechtliche Würdigung der Empfehlungen und Leitlinien des ...

Rechtliche Würdigung der Empfehlungen und Leitlinien des ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

von privaten Normungsverbänden verabschiedete technische Normen werden etliche Vorzüge<br />

benannt: 9<br />

− Mobilisierung von Sachverstand aus den verschiedensten Wissens- <strong>und</strong> Tätigkeitsbereichen;<br />

− Belebung <strong>des</strong> Eigeninteresses <strong>der</strong> „beteiligten Kreise“;<br />

− Entlastung <strong>des</strong> Gesetz- o<strong>der</strong> Verordnungsgebers von Regelungsaufgaben, für die ihm gewöhnlich<br />

<strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>liche Sachverstand fehlt <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> die auch in quantitativer Hinsicht<br />

die Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> regulären Gesetzgebungsverfahren übersteigen (Beitrag zur<br />

Staatsentlastung);<br />

− Entlastung <strong>der</strong> verbindlichen Rechtstexte <strong>und</strong> <strong>der</strong> entsprechenden Beratungs- <strong>und</strong> Beschlussverfahren<br />

von umfangreichen technisch-wissenschaftlichen Detailbestimmungen;<br />

− rasche Anpassung <strong>der</strong> technischen Regeln an den fortgeschrittenen Stand von Wissenschaft<br />

<strong>und</strong> Technik mit Rückwirkung auf den verweisenden verbindlichen Rechtsakt, ohne <strong>des</strong>sen<br />

Textfassung än<strong>der</strong>n zu müssen;<br />

− praxisnahe Lösungen infolge <strong>der</strong> Mitarbeit von Fachleuten aus <strong>der</strong> betrieblichen Praxis;<br />

− Ausgleich wi<strong>der</strong>streiten<strong>der</strong> Interessen bei interessenpluralistischer Besetzung <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Ausschüsse <strong>und</strong> infolge <strong>des</strong> Konsensprinzips;<br />

− gesteigerte Bereitschaft zur Normbefolgung aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Mitwirkung <strong>der</strong> betroffenen<br />

Kreise an <strong>der</strong> Verabschiedung technischer Regeln <strong>und</strong> Normen (Verbesserung <strong>des</strong> Implementierungsniveaus).<br />

1.2 Zulässigkeit bestimmter Verweisungsformen<br />

Für die Verknüpfung von Rechtsvorschriften <strong>und</strong> technischen Regeln bzw. Normen ist in <strong>der</strong><br />

deutschen rechtswissenschaftlichen Literatur unter dem Gesichtspunkt <strong>des</strong> Gesetzesvorbehalts<br />

die Verfassungsmäßigkeit <strong>der</strong> starren Verweisung, <strong>der</strong> normergänzenden gleitenden Verweisung<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> normkonkretisierenden gleitenden Verweisung diskutiert worden. 10<br />

Leiten<strong>der</strong><br />

Gesichtspunkt ist dabei, dass <strong>der</strong> Gesetz- <strong>und</strong> Verordnungsgeber für die jeweiligen technischen<br />

Risiken die „wesentlichen Entscheidungen“ selbst zu treffen hat; die Legislativbefugnis<br />

darf nicht auf private Organisationen übertragen werden. Die diskutierten verfassungsrechtlichen<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen gehen von <strong>der</strong> Unvermeidbarkeit <strong>der</strong> Aufgabenübertragung auf technische<br />

Regelsetzer in weiten Bereichen <strong>des</strong> Technik- <strong>und</strong> Umweltrechts aus <strong>und</strong> sollen die geschil<strong>der</strong>ten<br />

Vorzüge <strong>der</strong> Verweisung auf technische Normen nicht min<strong>der</strong>n, son<strong>der</strong>n Kompensationen<br />

für den Verlust an Rechtsstaatlichkeit, demokratischer Legitimation, verfahrensmäßigem<br />

Schutz <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>rechte <strong>und</strong> Publizität schaffen. 11<br />

1.2.1 Starre Verweisung<br />

Unbestritten ist die Zulässigkeit <strong>der</strong> starren Verweisung, bei <strong>der</strong> ein Gesetz o<strong>der</strong> eine Verordnung<br />

sich auf eine durch das Ausgabedatum <strong>und</strong> die F<strong>und</strong>stelle bzw. die Bezugsquelle genau<br />

bestimmte Fassung einer technischen Norm bezieht; 12<br />

außerdem wird darauf hingewiesen,<br />

9 Zusammenfassend Marburger/Gebhard 1993, 40-42.<br />

10 Vgl. Ossenbühl 1967; Ernst 1973, 27-41; Karpen 1976; Marburger 1979, 379-407; DIN 1982; Schwierz<br />

1986, 63-99; Clemens 1987, 100-119; Denninger 1990, 130-147; Marburger 1991, 38-45; Lübbe-Wolff<br />

1991, 237-248.<br />

11 Beson<strong>der</strong>s prägnant findet sich dieser Kompensationsgedanke bei Lübbe-Wolff 1991, 242-244: Vgl. auch<br />

Roßnagel 1993, 178, <strong>der</strong> die Anfor<strong>der</strong>ungen an einer demokratische Rechtsetzung adäquat auf die verbandliche<br />

Normung übertragen will.<br />

12 Zur starren Verweisdung vgl. Marburger 1979, 387-389; Hömig 1979; Veit 1989, 36-42.<br />

5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!