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Rechtliche Würdigung der Empfehlungen und Leitlinien des ...

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B<strong>und</strong>esrates erlassenen Verwaltungsvorschriften <strong>der</strong> TA Luft <strong>und</strong> <strong>der</strong> TA Lärm 228 sowie für<br />

bestimmte atomrechtliche Verwaltungsvorschriften. 229 Mit ihnen werde die Ausübung <strong>des</strong> <strong>der</strong><br />

Verwaltung eingeräumten Beurteilungsspielraums von <strong>der</strong> Einzelentscheidung im jeweiligen<br />

Verwaltungsakt in eine abstrakt generalisierende Regelung vorverlagert, um so die Gleichmäßigkeit<br />

<strong>und</strong> Berechenbarkeit <strong>des</strong> Verwaltungshandelns sicherzustellen. 230<br />

Nur gesicherte<br />

Erkenntnisfortschritte in Wissenschaft <strong>und</strong> Technik könnten die Regelungen obsolet werden<br />

lassen, wenn sie den ihnen zugr<strong>und</strong>e liegenden Einschätzungen, Bewertungen <strong>und</strong> Prognosen<br />

den Boden entzögen. 231<br />

Unter bestimmten, vom BVerwG in ständiger Rechtsprechung entwickelten, strengen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

sind normkonkretisierende Verwaltungsvorschriften auch für Gerichte verbindlich<br />

<strong>und</strong> dann wie Normen auszulegen. Dazu muss<br />

– ein umfassen<strong>des</strong> Beteiligungsverfahren stattgef<strong>und</strong>en haben, <strong>des</strong>sen Zweck es war, vorhandene<br />

Erfahrungen <strong>und</strong> den Stand <strong>der</strong> wissenschaftlichen Erkenntnis auszuschöpfen,<br />

– höherrangigen Geboten Rechnung getragen worden sein,<br />

– <strong>der</strong> gegenwärtige Erkenntnis- <strong>und</strong> Erfahrungsstand berücksichtigt worden sein <strong>und</strong><br />

– die in den maßgeblichen Gesetzen <strong>und</strong> Rechtsverordnungen enthaltenen Wertungen beachtet<br />

worden sein. 232<br />

5.3.2 Anwendung <strong>der</strong> Kriterien auf die Epoxidharzleitlinie<br />

Die Anwendung <strong>der</strong> vom BVerwG in ständiger Rechtsprechung entwickelten Kriterien für die<br />

Verbindlichkeit normkonkretisieren<strong>der</strong> Verwaltungsvorschriften für Gerichte auf die Erarbeitung<br />

<strong>der</strong> Epoxidharzleitlinie ergibt folgen<strong>des</strong> Bild:<br />

Umfassen<strong>des</strong> Beteiligungsverfahren: Der Verabschiedung <strong>der</strong> Epoxidharzleitlinie ging ein<br />

umfassen<strong>des</strong> Beteiligungsverfahren <strong>und</strong> die Einbeziehung naturwissenschaftlich-technischen<br />

Sachverstan<strong>des</strong> voraus. Nach <strong>der</strong> Rücknahme <strong>der</strong> XL. Empfehlung „Lacke <strong>und</strong> Anstrichstoffe<br />

für Lebensmittelbehälter <strong>und</strong> Lebensmittelverpackungen“ <strong>des</strong> BgVV im Jahr 1998 233 wurde<br />

<strong>der</strong> Vertreter <strong>des</strong> Lackverban<strong>des</strong> e. V. auf <strong>der</strong> 4. Sitzung <strong>der</strong> KTW-AG 234 gebeten, einen Vorschlag<br />

für eine polymerspezifische Positivliste für Epoxidharzbeschichtungen vorzulegen. Dazu<br />

bildeten Vertreter <strong>der</strong> betroffenen Industrie unter Beteiligung <strong>des</strong> Verban<strong>des</strong> <strong>der</strong> Chemischen<br />

Industrie, <strong>des</strong> Verban<strong>des</strong> <strong>der</strong> Deutschen Bauchemie, <strong>des</strong> Verban<strong>des</strong> <strong>der</strong> kunststofferzeugenden<br />

Industrie <strong>und</strong> <strong>des</strong> Verban<strong>des</strong> <strong>der</strong> Lackindustrie einen Arbeitskreis. Ein Arbeitskreis<br />

<strong>der</strong> KTW-AG erarbeitete die hygienischen Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>und</strong> diskutierte die Vorschläge<br />

<strong>des</strong> Industriearbeitskreises mit <strong>des</strong>sen Vertretern. Eine erste Fassung <strong>der</strong> Epoxidharzleitlinie<br />

wurde im Dezember 2001 auf <strong>der</strong> Website <strong>des</strong> UBA vorgestellt. Nach einer Bewährungsphase<br />

für die betroffene Industrie <strong>und</strong> die Prüfstellen wurde die Leitlinie im Jahr 2003<br />

im B<strong>und</strong>esges<strong>und</strong>heitsblatt veröffentlicht. 235<br />

Das gewählte Vorgehen stellt sicher, dass <strong>der</strong><br />

228 Nachweise in BVerwGE 107, 338 (341); siehe auch BVerwGE 114, 342 (344-346).<br />

229 Vgl. BVerwGE 73, 300 (320 f.).<br />

230 Vgl. Sendler 1993, 324.<br />

231 BVerwGE 114, 342 (346).<br />

232 Detterbeck 2005, Rn. 880; vgl. auch Sparwasser/Engel/Vosskuhle 2005, 248.<br />

233 BGesBl. 42 (1998), 182.<br />

234 Gemeinsame Arbeitsgruppe <strong>der</strong> Trinkwasserkommission <strong>des</strong> UBA <strong>und</strong> <strong>der</strong> Kunststoffkommission <strong>des</strong><br />

BgVV zur hygienischen Beurteilung von Kunststoffen <strong>und</strong> an<strong>der</strong>en nichtmetallischen Materialien im<br />

Kontakt mit Trinkwasser.<br />

235 BGesBl. 47 (2003), 797-817.<br />

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