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Rechtliche Würdigung der Empfehlungen und Leitlinien des ...

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schützt. 616 Im Nachbarrecht hat sich darüber hinaus auch das Kriterium <strong>der</strong> qualifizierten Betroffenheit<br />

herausgebildet. 617 B gehört als Bewohner <strong>des</strong> fraglichen Hauses zu einem abgrenzbaren<br />

Personenkreis, <strong>der</strong> durch die Sanierung auch qualifiziert betroffen wäre. Er ist damit<br />

klagebefugt.<br />

Die damit zulässige Klage wäre aber unbegründet. Für einen Anspruch müssten die Voraussetzungen<br />

<strong>des</strong> § 20 Abs. 3 TrinkwV 2001 erfüllt sein. Das ist aber nicht <strong>der</strong> Fall. Denn<br />

§ 17 Abs. 1 TrinkwV 2001 enthält die Vermutung, dass ein Werkstoff die Qualität <strong>des</strong> Trinkwassers<br />

nicht nachteilig verän<strong>der</strong>t, wenn er entsprechend den aaRdT o<strong>der</strong> einem höheren<br />

Standard verwendet wird. Die einschlägigen Technischen Regeln <strong>der</strong> DVGW haben sich zwar<br />

noch nicht durchgesetzt. Sie können daher nicht als aaRdT angesehen werden, wohl aber als<br />

Stand <strong>der</strong> Technik. Da das Verfahren diesen höheren Anfor<strong>der</strong>ungen genügt, greift die Vermutung<br />

<strong>des</strong> § 17 Abs. 1 TrinkwV 2001. Damit kann das Ges<strong>und</strong>heitsamt davon ausgehen,<br />

dass sich die Beschaffenheit <strong>des</strong> Wassers nicht nachteilig verän<strong>der</strong>t. B müsste schon substantiiert<br />

Umstände vortragen, die diese Vermutung entkräften. Das kann er hier aber nicht.<br />

Daher kann er das Ges<strong>und</strong>heitsamt nicht dazu verpflichten, irgendetwas zu tun.<br />

13.2 Informationen durch die Ges<strong>und</strong>heitsämter<br />

13.2.1 Gr<strong>und</strong>fall: Informationen an die Allgemeinheit<br />

13.2.1.1 Sachverhalt<br />

Das Ges<strong>und</strong>heitsamt G stellt fest, dass möglicherweise viel mehr Hausinstallationen mit<br />

Epoxidharz saniert werden, als es das bisher vermutet hatte. Da es bisher nur ganz selten<br />

Kenntnis von diesen Vorfällen erlangt hat, entschließt es sich, eine öffentliche Warnung auszusprechen.<br />

Diese lautet wie folgt:<br />

„Durch die bei <strong>der</strong> Epoxidharzsanierung verwendeten Kunstharze können unerwünschte<br />

organische Verbindungen in das Trinkwasser gelangen, die unter Umständen ges<strong>und</strong>heitsgefährdend<br />

sein können. Auch eine mikrobiologische Aufkeimung kann ebenfalls<br />

nicht ausgeschlossen werden. Eine Verwendung <strong>der</strong>artiger Kunststoffe ist daher entsprechend<br />

den geltenden rechtlichen Gr<strong>und</strong>lagen für die Trinkwasserversorgung erst dann<br />

möglich, wenn <strong>der</strong> Nachweis <strong>der</strong> hygienischen <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>heitlichen Unbedenklichkeit<br />

erbracht wurde. Das ist zur Zeit noch nicht <strong>der</strong> Fall.“<br />

Ist die Verbreitung dieser Information rechtmäßig<br />

13.2.1.2 Lösung<br />

a) Ermächtigungsgr<strong>und</strong>lage<br />

Die Information ist rechtmäßig, wenn es für sie eine Ermächtigungsgr<strong>und</strong>lage gibt <strong>und</strong> wenn<br />

ihre Voraussetzungen erfüllt sind.<br />

Fraglich ist, ob in diesem Fall nicht die Aufgabenzuweisungsnorm 618 <strong>des</strong> Polizeirechts für<br />

eine Informationstätigkeit ausreicht. Sofern Gr<strong>und</strong>rechtseingriffe mit <strong>der</strong> Tätigkeit <strong>des</strong> Staates<br />

nicht verb<strong>und</strong>en sind, reicht die Aufgabennorm aus. Das ist aber bei gezielten Informationen<br />

nicht <strong>der</strong> Fall. Denn die Information zielt auf die Minimierung <strong>des</strong> Umsatzes von Anbietern<br />

<strong>der</strong> Epoxidharzsanierung bzw. nimmt eine solche billigend in Kauf. Daher ist in jedem Fall<br />

616 Ebenda, Rn. 84.<br />

617 Hufen 2005, Rn. 105, Kopp/Schenke 2005, § 42, Rn. 84.<br />

618 Siehe z. B. § 1 BremPolG o<strong>der</strong> die entsprechenden inhaltsgleichen Bestimmungen <strong>der</strong> Polizeigesetze <strong>der</strong><br />

Län<strong>der</strong>.<br />

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