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Rechtliche Würdigung der Empfehlungen und Leitlinien des ...

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DVGW-Regelwerk zur Sanierung von Hausinstallationen mittels Epoxidharzbeschichtung<br />

äußert, haben die entsprechenden technischen Regeln 77 daher nicht den Status von allgemein<br />

anerkannten Regeln <strong>der</strong> Technik.<br />

2.5 Technikklauseln in <strong>der</strong> Normungspraxis<br />

Die Gr<strong>und</strong>sätze für die Normungsarbeit <strong>des</strong> DIN enthalten wi<strong>der</strong>sprüchliche Aussagen<br />

darüber, ob die DIN-Normen dem „Stand <strong>der</strong> Technik“ genügen o<strong>der</strong> nur die „allgemein anerkannten<br />

Regeln <strong>der</strong> Technik“ wie<strong>der</strong>geben sollen. 78 Einerseits besteht die Anfor<strong>der</strong>ung, dass<br />

die Normen zwei sehr unterschiedliche Faktorenbündel berücksichtigen sollen, nämlich den<br />

„Stand <strong>der</strong> Wissenschaft <strong>und</strong> Technik“ sowie die wirtschaftlichen Gegebenheiten. 79 Das DIN<br />

hat mit <strong>der</strong> Bezugnahme auf den „Stand <strong>der</strong> Wissenschaft <strong>und</strong> Technik“ nicht den nach <strong>der</strong><br />

Begriffstrias <strong>des</strong> Kalkar-Beschlusses <strong>des</strong> B<strong>und</strong>esverfassungsgerichtes 80 strengsten Maßstab im<br />

Technikrecht vorwegnehmen wollen. Eine Norm muss überarbeitet werden, wenn sie nicht<br />

mehr dem „Stand <strong>der</strong> Technik“ entspricht. 81 In den Richtlinien für Normenausschüsse wird<br />

den Arbeitsausschüssen als Aufgabe übertragen, darüber zu wachen, dass die zu erarbeitenden<br />

<strong>und</strong> bereits vorhandenen Normen im Einklang mit dem Stand <strong>der</strong> Technik, den Erkenntnissen<br />

<strong>der</strong> Wissenschaft sowie mit an<strong>der</strong>en Deutschen Normen stehen. 82<br />

Die Beiräte <strong>der</strong> Normenausschüsse<br />

haben die Aufgabe, die Arbeitsprogramme <strong>der</strong> jeweiligen Normenausschüsse<br />

systematisch unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit, <strong>des</strong> Stan<strong>des</strong> <strong>der</strong> Technik, <strong>der</strong> Erkenntnisse<br />

<strong>der</strong> Wissenschaft <strong>und</strong> <strong>der</strong> Rechtsentwicklung sowie <strong>der</strong> europäischen <strong>und</strong> internationalen<br />

Harmonisierung technischer Regeln aufzustellen. 83<br />

In den Gr<strong>und</strong>sätzen für das Anwenden von DIN-Normen heißt es, an die Adresse <strong>der</strong> Anwen<strong>der</strong><br />

von DIN-Normen gerichtet, eher abwiegelnd, die Regeln für das Aufstellen von DIN-<br />

Normen verlangten zwar die Berücksichtigung <strong>des</strong> Stan<strong>des</strong> <strong>der</strong> Technik. Diese For<strong>der</strong>ung sei<br />

aber schon wegen <strong>der</strong> fortwährenden Weiterentwicklung <strong>der</strong> Technik äußerst schwer zu realisieren.<br />

84 In den Hinweisen für die Benutzer von DIN-Normen wird als Zielsetzung schließlich<br />

angegeben, DIN-Normen sollten sich als „anerkannte Regeln <strong>der</strong> Technik“ einführen. 85<br />

Bei sicherheitstechnischen Festlegungen in DIN-Normen wird eine tatsächliche Vermutung<br />

dafür in Anspruch genommen, dass sie fachgerecht, d. h., dass sie „anerkannte Regeln <strong>der</strong><br />

Technik“ sind. 86<br />

Man gewinnt deutlich den Eindruck, dass die Formulierungen <strong>der</strong> Ingenieure in den verschiedenen<br />

DIN-Vorschriften von den begrifflichen Überlegungen <strong>der</strong> Juristen zum techni-<br />

77 Merkblatt W 548 – Rohrinnensanierung von Trinkwasser-Installationen durch Beschichtung (April 2005);<br />

Vorläufige Prüfgr<strong>und</strong>lage VP 548 – Rohrinnensanierung von Trinkwasser-Installationen durch Beschichung,<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>und</strong> Prüfung (Mai 2004). Allerdings gilt das Arbeitsblatt W 545 – Qualifikationskriterien<br />

für Fachfirmen zur Rohrinnensanierung von Trinkwasser-Installationen durch Beschichtung (April<br />

2005), das mehrfach auf die beiden vorgenannten technischen Regeln verweist, bereits als allgemein anerkannte<br />

Regel <strong>der</strong> Technik.<br />

78 Eindeutiger sind insoweit die Anfor<strong>der</strong>ungen an VDI-Richtlinien. Sie sollen zur Zeit ihrer Verabschiedung<br />

dem Stand <strong>der</strong> Technik entsprechen. Vgl. VDI 1000 (Ausgabe März 1999), Ziff. 3.8, Abs. 1.<br />

79 DIN 820, Teil 1, Ziff. 5.7, Satz 2.<br />

80 BVerfGE 49, 80 (135 f.)<br />

81 DIN 820, Teil 4, Ziff. 4.<br />

82 Richtlinien für Normenausschüsse im DIN, Ziff. 10.6, lit. i).<br />

83 Ebenda, Ziff. 7.7, lit. c).<br />

84 Gr<strong>und</strong>sätze für das Anwenden von DIN-Normen, III.3.<br />

85 Benutzerhinweise, Abs. 2, letzter Satz.<br />

86 DIN 620, Teil 1, Ziff. 6.1, Abs. 2.<br />

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