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Rechtliche Würdigung der Empfehlungen und Leitlinien des ...

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<strong>der</strong>ungen. Die höheren Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> technischen Norm sind allerdings mit den Mitteln<br />

<strong>des</strong> Verwaltungszwanges nicht durchsetzbar. 179<br />

− Enthält eine Rechtsvorschrift eine technische Min<strong>des</strong>tanfor<strong>der</strong>ung <strong>und</strong> ist mit <strong>der</strong> Einhaltung<br />

einer einschlägigen technischen Norm nur ein geringeres Anfor<strong>der</strong>ungsniveau zu verwirklichen,<br />

ist die verbindliche Rechtsvorschrift maßgeblich. In einer solchen Konstellation<br />

müsste die technische Norm schnellstmöglich überarbeitet bzw. zurückgezogen werden,<br />

180<br />

selbst wenn es sich nicht um die im Normenvertrag umschriebene Konstellation<br />

handelt, dass <strong>der</strong> Gesetzgeber sich nach einem „fehlgeschlagenen“ Normungsauftrag an<br />

das DIN zu einer eigenen Regelung veranlasst sieht. 181 An<strong>der</strong>enfalls könnte <strong>der</strong> für das Anwenden<br />

von DIN-Normen erhobene Anspruch, dass die Normen einen Maßstab für einwandfreies<br />

technisches Verhalten bilden <strong>und</strong> dieser Maßstab auch im Rahmen <strong>der</strong> Rechtsordnung<br />

von Bedeutung ist, 182 nicht wi<strong>der</strong>spruchsfrei verwirklicht werden.<br />

− Wi<strong>der</strong>sprüche zwischen technischen Normen <strong>und</strong> Rechts- bzw. Verwaltungsvorschriften<br />

können sich auch ergeben, wenn das DIN nicht von <strong>der</strong> Existenz einschlägiger Rechtsnormen<br />

erfährt o<strong>der</strong> das staatliche Recht einan<strong>der</strong> wi<strong>der</strong>sprechende Festlegungen enthält.<br />

In den genannten Fällen handelt es sich um mehr o<strong>der</strong> weniger unvermeidbare Wi<strong>der</strong>sprüche<br />

zwischen technischen Normen <strong>und</strong> Recht.<br />

Da das Deutsche Normenwerk ein einheitliches Regelwerk bildet, müssen die Normen<br />

inhaltlich aufeinan<strong>der</strong> abgestimmt sein. Ein <strong>und</strong> <strong>der</strong>selbe Normungsgegenstand darf nicht<br />

unter mehreren Norm-Nummern genormt sein. 183<br />

Eine Norm ist bestimmt, klar, wi<strong>der</strong>spruchsfrei<br />

<strong>und</strong> möglichst vollständig zu formulieren. 184 Entsprechend <strong>der</strong> Gemeinwohlverpflichtung<br />

<strong>des</strong> DIN ist <strong>der</strong> Inhalt <strong>der</strong> Normen an den Erfor<strong>der</strong>nissen <strong>der</strong> Allgemeinheit zu<br />

orientieren. Normen enthalten Regeln, die für eine allgemeine Anwendung bestimmt sind. Sie<br />

sollen die Entwicklung <strong>und</strong> die Humanisierung <strong>der</strong> Technik för<strong>der</strong>n. 185<br />

Für Sicherheitsnormen sind beson<strong>der</strong>e inhaltliche Anfor<strong>der</strong>ungen festgelegt. Sicherheitstechnische<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen, die zur Abwendung von Gefahren wichtig sind, sind so festzulegen,<br />

dass – bei bestimmungsgemäßer Verwendung <strong>des</strong> Erzeugnisses – eine Gefährdung von<br />

Menschen, Tieren <strong>und</strong> Sachen nicht zu erwarten ist. Hierbei sind ergonomische Gesichtspunkte<br />

zu beachten; ein voraussichtliches Fehlverhalten ist zu berücksichtigen. 186 Die Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

müssen konkret <strong>und</strong> eindeutig festgelegt werden. Bereits bekannte <strong>und</strong> bewährte Lösungen<br />

dürfen in Form von Beispielen angeführt werden. 187 Sicherheitsnormen müssen Festlegungen<br />

darüber enthalten, wie die Einhaltung <strong>der</strong> sicherheitstechnischen Anfor<strong>der</strong>ungen vollständig<br />

<strong>und</strong> eindeutig geprüft werden kann. Die Prüfergebnisse müssen innerhalb definierter<br />

Grenzen reproduzierbar sein. 188<br />

179 Vgl. Schellhoss 1986, 148.<br />

180 Ebenda.<br />

181 Vgl. § 4 Satz 3 <strong>des</strong> Normenvertrages.<br />

182 DIN 820, Teil 1, Ziff. 6.1, Abs. 3.<br />

183 DIN 820, Teil 1, Ziff. 5.5.<br />

184 DIN 820, Teil 1, Ziff. 5.6.<br />

185 DIN 820, Teil 1, Ziff. 5.7.<br />

186 DIN 820-12 – Normungsarbeit, Teil 12: Gestaltung von Normen mit sicherheitstechnischen Festlegungen<br />

(Ausgabe Januar 1995), Ziff. 3.7.1. Diese Norm ist abgedruckt in Gr<strong>und</strong>lagen <strong>der</strong> Normungsarbeit 1995,<br />

343-346.<br />

187 Ebenda, Ziff. 3.7.2.<br />

188 Ebenda, Ziff. 3.10, Abs. 1 Satz 1 <strong>und</strong> Abs. 2 Satz 4.<br />

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