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Gesamte Ausgabe runterladen - Zentralverband der Ärzte für ...

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Was kommt nach dem Gesundheitsstru<br />

ktu rgesetz <br />

Der Bundesgesundheitsminister hatte<br />

es als Schnellschuß gegen die wachsenden<br />

Defizite in <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung,<br />

als Übergangslösung<br />

zur Dämpfung <strong>der</strong> <strong>Ausgabe</strong>nentwicklung,<br />

als Zwischenschritt zu einer endgültigen<br />

und umfassenden Strukturreform<br />

im Gesundheitswesen bezeichnet<br />

: das Gesundheitsstrukturgesetz.<br />

Es brachte dann auch die erwarteten<br />

<strong>Ausgabe</strong>nmin<strong>der</strong>ungen und den Defizitausgleich<br />

in <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung,<br />

allerdings mit einem<br />

tiefen Einbruch in die Arzneimittel-<br />

Verschreibung, mit sich erst langsam<br />

abzeichnenden Folgen für die Finanzierung<br />

<strong>der</strong> ambulanten ärztlichen und<br />

<strong>der</strong> stationären Versorgung und mit<br />

strukturellen Verän<strong>der</strong>ungen für die<br />

Selbstverwaltung <strong>der</strong> Vertragsärzteschaft,<br />

die Vergütung <strong>der</strong> Krankenhäuser<br />

und die Organisation <strong>der</strong> Krankenkassen.<br />

Es präjudiziert die strukturelle<br />

Gestaltung und Weiterentwicklung<br />

unseres Gesundheitswesens, die<br />

eigentlich erst dem „dritten Reformgesetz"<br />

überlassen sein sollten, und es<br />

verursacht zunehmend Verwerfungen<br />

wie die Absenkung des Punktwertes<br />

bei den vertragsärztlichen Leistungen,<br />

die inzwischen vor allem in den neuen<br />

Bundeslän<strong>der</strong>n unerträglich wird und<br />

den dort gerade erst begonnenen Neuanfang<br />

in <strong>der</strong> ambulanten Versorgung<br />

nachhaltig zu gefährden droht.<br />

Mit dem Gesundheitsstrukturgesetz<br />

verband <strong>der</strong> Bundesgesundheitsminister<br />

aber auch die Auffor<strong>der</strong>ung an die<br />

Ärzteschaft, sich aktiv und konstruktiv<br />

an <strong>der</strong> Projektierung des „dritten Reformgesetzes"<br />

zu beteiligen, um ihm<br />

den Vorwurf zu ersparen, so schwerwiegende<br />

gesetzliche Eingriffe ohne<br />

Hartmannbund<br />

ärztliche Mitwirkung und Zustimmung<br />

vorzunehmen. Er unterstrich zudem<br />

wie<strong>der</strong>holt, daß die unvermeidlichen<br />

umfassenden Reformen ohne ärztliche<br />

Beteiligung gar nicht möglich seien,<br />

weil letztlich die Leistungsfähigkeit<br />

unseres Gesundheitswesens von <strong>der</strong><br />

Einsatz- und Verantwortungsbereitschaft<br />

<strong>der</strong> Ärzte in Praxis und Krankenhaus<br />

abhängt. Der Hartmannbund<br />

ist dieser Auffor<strong>der</strong>ung gefolgt und hat<br />

in seiner Hauptversammlung im Oktober<br />

1993 seine Vorstellungen zur Berufs-<br />

und Gesundheitspolitik bis zum<br />

Jahre 2000 verabschiedet. Sie sind <strong>der</strong><br />

bisher einzige Beitrag <strong>der</strong> deutschen<br />

Ärzteschaft zur Weiterführung <strong>der</strong><br />

„Gesundheitsreformen", nachdem es<br />

<strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung<br />

und ihrer Vertreterversammlung<br />

bisher nicht gelungen ist, trotz langer<br />

Sitzungen im September und Dezember<br />

1993 eigene Vorstellungen zur zukünftigen<br />

Gestaltung des Gesundheitswesens<br />

vorzulegen.<br />

Die Tatsache, daß <strong>der</strong> Sachverständigenrat<br />

<strong>der</strong> Konzertierten Aktion im<br />

Gesundheitswesen alle denkbaren Reformmöglichkeiten<br />

sammelte, beriet<br />

und in einer Synopse zusammenstellte,<br />

um sie Anfang 1994 dem Bundesgesundheitsminister<br />

vorzulegen, kann<br />

und darf für die deutsche Ärzteschaft<br />

kein Grund sein, nur abzuwarten und<br />

in die Diskussion erst einzutreten,<br />

wenn die Gesundheitspolitiker ihre<br />

Auswahl unter den angebotenen Lösungen<br />

getroffen haben. Dann kann es<br />

passieren, daß einmal mehr eine Diskussion<br />

aus <strong>der</strong> Position <strong>der</strong> Ablehnung<br />

heraus stattfindet, die eigentlich<br />

immer in eine Verhärtung <strong>der</strong> Standpunkte<br />

einmundet. Um gerade das zu<br />

vermeiden, haben die Entscheidungsgremien<br />

des Hartmannbundes zügig<br />

und rasch gehandelt, eine klare Konzeption<br />

zu Struktur und Finanzierung<br />

des Gesundheitswesens verabschiedet<br />

und damit wichtige Themen für die vor<br />

uns liegenden Entscheidungsprozesse<br />

vorgegeben.<br />

Schwerpunkt <strong>der</strong> Überlegungen im<br />

Hartmannbund ist und bleibt die Finanzierbarkeit<br />

unseres Gesundheitswesens<br />

vor dem Hintergrund einer ungünstigen<br />

demographischen Entwicklung,<br />

die für immer mehr alte Menschen<br />

immer mehr Leistungen erfor<strong>der</strong>t,<br />

und einer tendenziell weiterhin<br />

sinkenden Lohnquote bei abnehmen<strong>der</strong><br />

aktiver Bevölkerung und kaum<br />

vermin<strong>der</strong>ter Arbeitslosigkeit, die die<br />

Basis für die Sozialbeiträge kontinuierlich<br />

einengt. Es hat sich nichts an den<br />

seit Jahren vorgetragenen Feststellungen<br />

des Hartmannbundes geän<strong>der</strong>t,<br />

daß nicht die <strong>Ausgabe</strong>n für Gesundheit<br />

zunehmen, son<strong>der</strong>n die Beitragssätze,<br />

die wegen <strong>der</strong> bevölkerungsund<br />

arbeitsmarktpolitischen Prognosen<br />

zunehmen müssen, selbst wenn —<br />

wie es zur Zeit zu beobachten ist — <strong>der</strong><br />

Anteil <strong>der</strong> <strong>Ausgabe</strong>n für Gesundheit<br />

am Bruttosozialprodukt zurückgeht.<br />

Wie schon die Rentenversicherung<br />

kann sich auch die Krankenversicherung<br />

dieser Entwicklung nicht entziehen<br />

und muß grundsätzlich verän<strong>der</strong>t<br />

werden.<br />

Das betrifft zunächst die Beitragsgrundlagen.<br />

Zukünftig müssen in die<br />

Finanzierungs- bzw. Bemessungsbasis<br />

für die Beitrage zur gesetzlichen Krankenversicherung<br />

alle Einkommensarten<br />

und nicht nur Löhne und Gehälter<br />

einbezogen werden, und zwar bis zur<br />

geltenden Beitragsbemessungsgrenze.<br />

Zukünftig sollen auch alle freiwillig<br />

weiterversicherten Mitglie<strong>der</strong> in <strong>der</strong><br />

Gesetzlichen Krankenversicherung für<br />

jedes mitversicherte Familienmitglied<br />

einen Beitrag in <strong>der</strong> Höhe eines festen<br />

Prozentsatzes ihres eigenen Beitrages<br />

entrichten. Und zukünftig können<br />

über Zusatzversicherungen Leistungen<br />

abgedeckt werden, die nicht mehr <strong>der</strong><br />

Versorgung im Rahmen des Sachleistungssystems<br />

zugeordnet sind. In <strong>der</strong><br />

Kombination von Pflichtversicherung<br />

Arztezeitschnft für Naturhellverfahren 35 4 (1994) 305

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