Gesamte Ausgabe runterladen - Zentralverband der Ãrzte für ...
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Was kommt nach dem Gesundheitsstru<br />
ktu rgesetz <br />
Der Bundesgesundheitsminister hatte<br />
es als Schnellschuß gegen die wachsenden<br />
Defizite in <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung,<br />
als Übergangslösung<br />
zur Dämpfung <strong>der</strong> <strong>Ausgabe</strong>nentwicklung,<br />
als Zwischenschritt zu einer endgültigen<br />
und umfassenden Strukturreform<br />
im Gesundheitswesen bezeichnet<br />
: das Gesundheitsstrukturgesetz.<br />
Es brachte dann auch die erwarteten<br />
<strong>Ausgabe</strong>nmin<strong>der</strong>ungen und den Defizitausgleich<br />
in <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung,<br />
allerdings mit einem<br />
tiefen Einbruch in die Arzneimittel-<br />
Verschreibung, mit sich erst langsam<br />
abzeichnenden Folgen für die Finanzierung<br />
<strong>der</strong> ambulanten ärztlichen und<br />
<strong>der</strong> stationären Versorgung und mit<br />
strukturellen Verän<strong>der</strong>ungen für die<br />
Selbstverwaltung <strong>der</strong> Vertragsärzteschaft,<br />
die Vergütung <strong>der</strong> Krankenhäuser<br />
und die Organisation <strong>der</strong> Krankenkassen.<br />
Es präjudiziert die strukturelle<br />
Gestaltung und Weiterentwicklung<br />
unseres Gesundheitswesens, die<br />
eigentlich erst dem „dritten Reformgesetz"<br />
überlassen sein sollten, und es<br />
verursacht zunehmend Verwerfungen<br />
wie die Absenkung des Punktwertes<br />
bei den vertragsärztlichen Leistungen,<br />
die inzwischen vor allem in den neuen<br />
Bundeslän<strong>der</strong>n unerträglich wird und<br />
den dort gerade erst begonnenen Neuanfang<br />
in <strong>der</strong> ambulanten Versorgung<br />
nachhaltig zu gefährden droht.<br />
Mit dem Gesundheitsstrukturgesetz<br />
verband <strong>der</strong> Bundesgesundheitsminister<br />
aber auch die Auffor<strong>der</strong>ung an die<br />
Ärzteschaft, sich aktiv und konstruktiv<br />
an <strong>der</strong> Projektierung des „dritten Reformgesetzes"<br />
zu beteiligen, um ihm<br />
den Vorwurf zu ersparen, so schwerwiegende<br />
gesetzliche Eingriffe ohne<br />
Hartmannbund<br />
ärztliche Mitwirkung und Zustimmung<br />
vorzunehmen. Er unterstrich zudem<br />
wie<strong>der</strong>holt, daß die unvermeidlichen<br />
umfassenden Reformen ohne ärztliche<br />
Beteiligung gar nicht möglich seien,<br />
weil letztlich die Leistungsfähigkeit<br />
unseres Gesundheitswesens von <strong>der</strong><br />
Einsatz- und Verantwortungsbereitschaft<br />
<strong>der</strong> Ärzte in Praxis und Krankenhaus<br />
abhängt. Der Hartmannbund<br />
ist dieser Auffor<strong>der</strong>ung gefolgt und hat<br />
in seiner Hauptversammlung im Oktober<br />
1993 seine Vorstellungen zur Berufs-<br />
und Gesundheitspolitik bis zum<br />
Jahre 2000 verabschiedet. Sie sind <strong>der</strong><br />
bisher einzige Beitrag <strong>der</strong> deutschen<br />
Ärzteschaft zur Weiterführung <strong>der</strong><br />
„Gesundheitsreformen", nachdem es<br />
<strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung<br />
und ihrer Vertreterversammlung<br />
bisher nicht gelungen ist, trotz langer<br />
Sitzungen im September und Dezember<br />
1993 eigene Vorstellungen zur zukünftigen<br />
Gestaltung des Gesundheitswesens<br />
vorzulegen.<br />
Die Tatsache, daß <strong>der</strong> Sachverständigenrat<br />
<strong>der</strong> Konzertierten Aktion im<br />
Gesundheitswesen alle denkbaren Reformmöglichkeiten<br />
sammelte, beriet<br />
und in einer Synopse zusammenstellte,<br />
um sie Anfang 1994 dem Bundesgesundheitsminister<br />
vorzulegen, kann<br />
und darf für die deutsche Ärzteschaft<br />
kein Grund sein, nur abzuwarten und<br />
in die Diskussion erst einzutreten,<br />
wenn die Gesundheitspolitiker ihre<br />
Auswahl unter den angebotenen Lösungen<br />
getroffen haben. Dann kann es<br />
passieren, daß einmal mehr eine Diskussion<br />
aus <strong>der</strong> Position <strong>der</strong> Ablehnung<br />
heraus stattfindet, die eigentlich<br />
immer in eine Verhärtung <strong>der</strong> Standpunkte<br />
einmundet. Um gerade das zu<br />
vermeiden, haben die Entscheidungsgremien<br />
des Hartmannbundes zügig<br />
und rasch gehandelt, eine klare Konzeption<br />
zu Struktur und Finanzierung<br />
des Gesundheitswesens verabschiedet<br />
und damit wichtige Themen für die vor<br />
uns liegenden Entscheidungsprozesse<br />
vorgegeben.<br />
Schwerpunkt <strong>der</strong> Überlegungen im<br />
Hartmannbund ist und bleibt die Finanzierbarkeit<br />
unseres Gesundheitswesens<br />
vor dem Hintergrund einer ungünstigen<br />
demographischen Entwicklung,<br />
die für immer mehr alte Menschen<br />
immer mehr Leistungen erfor<strong>der</strong>t,<br />
und einer tendenziell weiterhin<br />
sinkenden Lohnquote bei abnehmen<strong>der</strong><br />
aktiver Bevölkerung und kaum<br />
vermin<strong>der</strong>ter Arbeitslosigkeit, die die<br />
Basis für die Sozialbeiträge kontinuierlich<br />
einengt. Es hat sich nichts an den<br />
seit Jahren vorgetragenen Feststellungen<br />
des Hartmannbundes geän<strong>der</strong>t,<br />
daß nicht die <strong>Ausgabe</strong>n für Gesundheit<br />
zunehmen, son<strong>der</strong>n die Beitragssätze,<br />
die wegen <strong>der</strong> bevölkerungsund<br />
arbeitsmarktpolitischen Prognosen<br />
zunehmen müssen, selbst wenn —<br />
wie es zur Zeit zu beobachten ist — <strong>der</strong><br />
Anteil <strong>der</strong> <strong>Ausgabe</strong>n für Gesundheit<br />
am Bruttosozialprodukt zurückgeht.<br />
Wie schon die Rentenversicherung<br />
kann sich auch die Krankenversicherung<br />
dieser Entwicklung nicht entziehen<br />
und muß grundsätzlich verän<strong>der</strong>t<br />
werden.<br />
Das betrifft zunächst die Beitragsgrundlagen.<br />
Zukünftig müssen in die<br />
Finanzierungs- bzw. Bemessungsbasis<br />
für die Beitrage zur gesetzlichen Krankenversicherung<br />
alle Einkommensarten<br />
und nicht nur Löhne und Gehälter<br />
einbezogen werden, und zwar bis zur<br />
geltenden Beitragsbemessungsgrenze.<br />
Zukünftig sollen auch alle freiwillig<br />
weiterversicherten Mitglie<strong>der</strong> in <strong>der</strong><br />
Gesetzlichen Krankenversicherung für<br />
jedes mitversicherte Familienmitglied<br />
einen Beitrag in <strong>der</strong> Höhe eines festen<br />
Prozentsatzes ihres eigenen Beitrages<br />
entrichten. Und zukünftig können<br />
über Zusatzversicherungen Leistungen<br />
abgedeckt werden, die nicht mehr <strong>der</strong><br />
Versorgung im Rahmen des Sachleistungssystems<br />
zugeordnet sind. In <strong>der</strong><br />
Kombination von Pflichtversicherung<br />
Arztezeitschnft für Naturhellverfahren 35 4 (1994) 305