Gesamte Ausgabe runterladen - Zentralverband der Ãrzte für ...
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Hartmannbund<br />
und Zusatzversicherung mit einer<br />
ebenfalls kombinierten Abrechnung<br />
nach dem Sachleistungs- und dem Kostenerstattungssystem<br />
ließen sich so<br />
die finanzielle Basis unseres Gesundheitswesens<br />
deutlich verbreitern und<br />
die Leistungsanfor<strong>der</strong>ungen auffangen,<br />
die aus dem Altersaufbau <strong>der</strong><br />
deutschen Bevölkerung folgen<br />
Der differenzierten Finanzierung entspricht<br />
die Differenzierung <strong>der</strong> Leistungen<br />
Nach den Vorstellungen des<br />
Hartmannbundes soll es zukunftig Regel-<br />
und Wahlleistungen geben, wobei<br />
die Regelleistungen dem Sachleistungspnnzip<br />
im Rahmen <strong>der</strong> gesetzlichen<br />
Krankenversicherung und die<br />
Wahlleistungen dem Kostenerstattungsprinzip<br />
im Rahmen <strong>der</strong> Zusatzversicherungen<br />
unterstellt werden<br />
Gleichzeitig sind alle versicherungsfremden<br />
Leistungen von beiden Erstattungsformen<br />
auszuschließen o<strong>der</strong><br />
müssen, falls sie in <strong>der</strong> Verantwortung<br />
<strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung<br />
bleiben, über Leistungsgesetze durch<br />
die verursachenden Ressorts erstattet<br />
werden Die Unterscheidung von Regel-<br />
und Wahlleistungen bietet sich bei<br />
den Arzneimitteln und bei den Hilfsmitteln,<br />
aber auch bei bestimmten<br />
Krankenhaus-Leistungen im mchtmedizmischen<br />
Bereich an<br />
Nur in <strong>der</strong> ambulanten ärztlichen Versorgung<br />
ist diese Unterscheidung aus<br />
medizinischen Gründen nicht möglich<br />
Daher ist für sie eine Selbstbeteihgung<br />
<strong>der</strong> Patienten vorzusehen, und zwar<br />
auf <strong>der</strong> Grundlage eines festen Punktwertes,<br />
<strong>der</strong> jahrlich neu festgelegt und<br />
zwischen den Vertragspartnern vereinbart<br />
wird Die Differenz zwischen dem<br />
Vergutungsanteil, den die jeweilige<br />
Krankenkasse übernehmen kann, und<br />
<strong>der</strong> Vergütung nach festen Punktwerten<br />
tragt <strong>der</strong> Patient als „floatende<br />
Quote" <strong>der</strong> Selbstbeteihgung im Rahmen<br />
seiner Zusatzversicherung Das<br />
wie<strong>der</strong>um bedeutet, daß in je<strong>der</strong> arztlichen<br />
Praxis Rechnungen für jeden Behandlungsfall<br />
zu erstellen sind, die die<br />
zustandige Krankenkasse anteilig aus<br />
<strong>der</strong> Pflichtversicherung und im Umfang<br />
<strong>der</strong> Selbstbeteihgung aus <strong>der</strong> Zusatzversicherung<br />
vergütet, nach Kenntnisnahme<br />
<strong>der</strong> Rechnung durch den Patienten<br />
und in direkter Zuweisung an<br />
den rechnungsstellenden Vertragsarzt<br />
Auf die positiven Auswirkungen für<br />
die Praxisverwaltung, für die Deregulation<br />
im Kassenarztrecht und in <strong>der</strong><br />
KV-Burokratie sowie für das gesamte<br />
und in seiner Vielschichtigkeit kaum<br />
noch überschaubare Prüfwesen<br />
braucht nur hingewiesen zu werden<br />
Zu den bisher ungelösten Strukturproblemen<br />
in <strong>der</strong> vertragsarzthchen Versorgung<br />
zahlt ohne Zweifel das Doppel-Monopol<br />
von kassenarztlichen<br />
Spitzenverbanden einerseits und kassenarztlichen<br />
Vereinigungen an<strong>der</strong>erseits,<br />
gleichermaßen auf Bundes- wie<br />
auf Lan<strong>der</strong>ebene Diese Monopole haben<br />
es in <strong>der</strong> Vergangenheit zugelassen,<br />
erleichtert und geradezu herausgefor<strong>der</strong>t,<br />
daß <strong>der</strong> Staat mit seinen regulierenden<br />
und limitierenden Interventionen<br />
muhelos m die ambulante<br />
ärztliche Versorgung eingreifen<br />
konnte, brauchte er seine Gesetze und<br />
Verordnungen ja nur gegen diese Monopole<br />
zu richten und in sie hineinwirken<br />
zu lassen Das war um so einfacher,<br />
als die körperschaftliche Verfassung<br />
<strong>der</strong> Krankenkassen und Kassenarztlichen<br />
Vereinigungen schon rechtlich<br />
ihre Staatsnahe erzwang und ihren<br />
Charakter als mittelbare Staatsverwaltung<br />
bestimmte Mit dem neuen Recht<br />
für die Versicherten, ab 1996 ihre<br />
Krankenkasse frei wählen zu können,<br />
werden alle Trager <strong>der</strong> Gesetzlichen<br />
Krankenversicherung in den Wettbewerb<br />
geworfen, den sie offensichtlich<br />
auch akzeptieren und <strong>der</strong> nicht zuletzt<br />
über das System <strong>der</strong> Pflicht- und Zusatzversicherungen,<br />
d h über das Verhältnis<br />
von Regel- und Wahlleistungen,<br />
ausgetragen werden wird<br />
Hinzu kommt das noch lange nicht ad<br />
acta gelegte „Einkaufsmodell" für die<br />
vertragliche Auswahl und Bereitstellung<br />
arztlicher und medizinischer Leistungen,<br />
das bei entsprechenden politischen<br />
Konstellationen schneller als erwartet<br />
Wirklichkeit werden konnte<br />
Will man das „Einkaufsmodell" verhin<strong>der</strong>n,<br />
<strong>der</strong> Wettbewerbssituation in<br />
<strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung<br />
Rechnung tragen und das Monopol m<br />
<strong>der</strong> Vertragspartnerschaft zur Abwehr<br />
staatlicher Einflüsse aufheben, dann<br />
muß man auch in <strong>der</strong> Ärzteschaft über<br />
Wettbewerbsformen in den Beziehungen<br />
zu den Krankenkassen mit ihren<br />
Einrichtungen <strong>der</strong> Pflicht- und Zusatzversicherung<br />
nachdenken Das kann<br />
dazu fuhren, daß sich alternative Vertragsbeziehungen<br />
neben denen mit <strong>der</strong><br />
Beteiligung von Kassenarztlichen Vereinigungen<br />
entwickeln, zuerst im Leistungsbereich<br />
<strong>der</strong> Zusatzversicherung<br />
und spater auch <strong>der</strong> Pflichtversicherung<br />
Solche Überlegungen lassen sich nicht<br />
ausschließen, wenn das Gesundheitswesen<br />
wie<strong>der</strong> strukturell liberaler, also<br />
staatsunabhangiger und vor politischen<br />
Eingriffen geschützter gestaltet<br />
werden soll, nach den so oft zitierten<br />
„marktwirtschaftlichen" Kriterien und<br />
mit weniger bürokratischer Einschränkung<br />
<strong>der</strong> Einrichtungen, die wie die<br />
arztliche Praxis dieses Gesundheitswesen<br />
darstellen und tragen Warum sollen<br />
nicht Leistungs- und Gebuhrenordnungen<br />
für die ambulante arztliche<br />
Versorgung nebeneinan<strong>der</strong> im Wettbewerb<br />
stehen, wenn sich dadurch das<br />
sehr viel schlimmere Übel einer zunehmend<br />
verstaatlichten Medizin verhin<strong>der</strong>n<br />
laßt 1 <br />
Klaus Noldner<br />
Hauptgeschaftsfuhrer<br />
des Hartmannbundes<br />
306 Arztezeitschnft für Naturheilverfahren 35 4 (1994)