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Gesamte Ausgabe runterladen - Zentralverband der Ärzte für ...

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Hartmannbund<br />

und Zusatzversicherung mit einer<br />

ebenfalls kombinierten Abrechnung<br />

nach dem Sachleistungs- und dem Kostenerstattungssystem<br />

ließen sich so<br />

die finanzielle Basis unseres Gesundheitswesens<br />

deutlich verbreitern und<br />

die Leistungsanfor<strong>der</strong>ungen auffangen,<br />

die aus dem Altersaufbau <strong>der</strong><br />

deutschen Bevölkerung folgen<br />

Der differenzierten Finanzierung entspricht<br />

die Differenzierung <strong>der</strong> Leistungen<br />

Nach den Vorstellungen des<br />

Hartmannbundes soll es zukunftig Regel-<br />

und Wahlleistungen geben, wobei<br />

die Regelleistungen dem Sachleistungspnnzip<br />

im Rahmen <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Krankenversicherung und die<br />

Wahlleistungen dem Kostenerstattungsprinzip<br />

im Rahmen <strong>der</strong> Zusatzversicherungen<br />

unterstellt werden<br />

Gleichzeitig sind alle versicherungsfremden<br />

Leistungen von beiden Erstattungsformen<br />

auszuschließen o<strong>der</strong><br />

müssen, falls sie in <strong>der</strong> Verantwortung<br />

<strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung<br />

bleiben, über Leistungsgesetze durch<br />

die verursachenden Ressorts erstattet<br />

werden Die Unterscheidung von Regel-<br />

und Wahlleistungen bietet sich bei<br />

den Arzneimitteln und bei den Hilfsmitteln,<br />

aber auch bei bestimmten<br />

Krankenhaus-Leistungen im mchtmedizmischen<br />

Bereich an<br />

Nur in <strong>der</strong> ambulanten ärztlichen Versorgung<br />

ist diese Unterscheidung aus<br />

medizinischen Gründen nicht möglich<br />

Daher ist für sie eine Selbstbeteihgung<br />

<strong>der</strong> Patienten vorzusehen, und zwar<br />

auf <strong>der</strong> Grundlage eines festen Punktwertes,<br />

<strong>der</strong> jahrlich neu festgelegt und<br />

zwischen den Vertragspartnern vereinbart<br />

wird Die Differenz zwischen dem<br />

Vergutungsanteil, den die jeweilige<br />

Krankenkasse übernehmen kann, und<br />

<strong>der</strong> Vergütung nach festen Punktwerten<br />

tragt <strong>der</strong> Patient als „floatende<br />

Quote" <strong>der</strong> Selbstbeteihgung im Rahmen<br />

seiner Zusatzversicherung Das<br />

wie<strong>der</strong>um bedeutet, daß in je<strong>der</strong> arztlichen<br />

Praxis Rechnungen für jeden Behandlungsfall<br />

zu erstellen sind, die die<br />

zustandige Krankenkasse anteilig aus<br />

<strong>der</strong> Pflichtversicherung und im Umfang<br />

<strong>der</strong> Selbstbeteihgung aus <strong>der</strong> Zusatzversicherung<br />

vergütet, nach Kenntnisnahme<br />

<strong>der</strong> Rechnung durch den Patienten<br />

und in direkter Zuweisung an<br />

den rechnungsstellenden Vertragsarzt<br />

Auf die positiven Auswirkungen für<br />

die Praxisverwaltung, für die Deregulation<br />

im Kassenarztrecht und in <strong>der</strong><br />

KV-Burokratie sowie für das gesamte<br />

und in seiner Vielschichtigkeit kaum<br />

noch überschaubare Prüfwesen<br />

braucht nur hingewiesen zu werden<br />

Zu den bisher ungelösten Strukturproblemen<br />

in <strong>der</strong> vertragsarzthchen Versorgung<br />

zahlt ohne Zweifel das Doppel-Monopol<br />

von kassenarztlichen<br />

Spitzenverbanden einerseits und kassenarztlichen<br />

Vereinigungen an<strong>der</strong>erseits,<br />

gleichermaßen auf Bundes- wie<br />

auf Lan<strong>der</strong>ebene Diese Monopole haben<br />

es in <strong>der</strong> Vergangenheit zugelassen,<br />

erleichtert und geradezu herausgefor<strong>der</strong>t,<br />

daß <strong>der</strong> Staat mit seinen regulierenden<br />

und limitierenden Interventionen<br />

muhelos m die ambulante<br />

ärztliche Versorgung eingreifen<br />

konnte, brauchte er seine Gesetze und<br />

Verordnungen ja nur gegen diese Monopole<br />

zu richten und in sie hineinwirken<br />

zu lassen Das war um so einfacher,<br />

als die körperschaftliche Verfassung<br />

<strong>der</strong> Krankenkassen und Kassenarztlichen<br />

Vereinigungen schon rechtlich<br />

ihre Staatsnahe erzwang und ihren<br />

Charakter als mittelbare Staatsverwaltung<br />

bestimmte Mit dem neuen Recht<br />

für die Versicherten, ab 1996 ihre<br />

Krankenkasse frei wählen zu können,<br />

werden alle Trager <strong>der</strong> Gesetzlichen<br />

Krankenversicherung in den Wettbewerb<br />

geworfen, den sie offensichtlich<br />

auch akzeptieren und <strong>der</strong> nicht zuletzt<br />

über das System <strong>der</strong> Pflicht- und Zusatzversicherungen,<br />

d h über das Verhältnis<br />

von Regel- und Wahlleistungen,<br />

ausgetragen werden wird<br />

Hinzu kommt das noch lange nicht ad<br />

acta gelegte „Einkaufsmodell" für die<br />

vertragliche Auswahl und Bereitstellung<br />

arztlicher und medizinischer Leistungen,<br />

das bei entsprechenden politischen<br />

Konstellationen schneller als erwartet<br />

Wirklichkeit werden konnte<br />

Will man das „Einkaufsmodell" verhin<strong>der</strong>n,<br />

<strong>der</strong> Wettbewerbssituation in<br />

<strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung<br />

Rechnung tragen und das Monopol m<br />

<strong>der</strong> Vertragspartnerschaft zur Abwehr<br />

staatlicher Einflüsse aufheben, dann<br />

muß man auch in <strong>der</strong> Ärzteschaft über<br />

Wettbewerbsformen in den Beziehungen<br />

zu den Krankenkassen mit ihren<br />

Einrichtungen <strong>der</strong> Pflicht- und Zusatzversicherung<br />

nachdenken Das kann<br />

dazu fuhren, daß sich alternative Vertragsbeziehungen<br />

neben denen mit <strong>der</strong><br />

Beteiligung von Kassenarztlichen Vereinigungen<br />

entwickeln, zuerst im Leistungsbereich<br />

<strong>der</strong> Zusatzversicherung<br />

und spater auch <strong>der</strong> Pflichtversicherung<br />

Solche Überlegungen lassen sich nicht<br />

ausschließen, wenn das Gesundheitswesen<br />

wie<strong>der</strong> strukturell liberaler, also<br />

staatsunabhangiger und vor politischen<br />

Eingriffen geschützter gestaltet<br />

werden soll, nach den so oft zitierten<br />

„marktwirtschaftlichen" Kriterien und<br />

mit weniger bürokratischer Einschränkung<br />

<strong>der</strong> Einrichtungen, die wie die<br />

arztliche Praxis dieses Gesundheitswesen<br />

darstellen und tragen Warum sollen<br />

nicht Leistungs- und Gebuhrenordnungen<br />

für die ambulante arztliche<br />

Versorgung nebeneinan<strong>der</strong> im Wettbewerb<br />

stehen, wenn sich dadurch das<br />

sehr viel schlimmere Übel einer zunehmend<br />

verstaatlichten Medizin verhin<strong>der</strong>n<br />

laßt 1 <br />

Klaus Noldner<br />

Hauptgeschaftsfuhrer<br />

des Hartmannbundes<br />

306 Arztezeitschnft für Naturheilverfahren 35 4 (1994)

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