16.11.2012 Aufrufe

20 Millionen Euro - SPÖ Kohfidisch

20 Millionen Euro - SPÖ Kohfidisch

20 Millionen Euro - SPÖ Kohfidisch

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Anstelle der ineffektiven Bodenwertabgabe wäre es effizienter, eine Versteuerung aus gewinnen aus<br />

der Veräußerung von grund und Boden einzuführen. zwar existiert eine derartige einschränkung und<br />

erklärungspflicht derzeit im einkommensteuergesetz, jedoch wird diese durch die Befreiungsbestimmungen<br />

mit 2 bzw. 10 jahren derart zahnlos, dass daraus keine steuerlichen einnahmen erwachsen.<br />

Vor allem umwidmungen von steuerlich geringwertigem grund und Boden zu wertvollem Bauland stellen<br />

nicht unwesentliche steuerliche Probleme dar. Derartige gewinne sind derzeit von einer Besteuerung<br />

vollständig ausgenommen.<br />

Hier bietet sich eine einfache Berechnungsformel an:<br />

Die Differenz aus Verkaufspreis und Verkehrswert vor der umwidmung unterliegt einer Besteuerungspflicht,<br />

die als neue einkunftsart deklarierungspflichtig ist. Der spekulationszeitraum von 10 jahren<br />

ist aus dem einkommensteuergesetz zu streichen. Die Ausnahmeregelung des Hauptwohnsitzes für<br />

Arbeiterwohnstätten (bis 150 m²) ist beizubehalten.<br />

Konkret würde das bedeuten, dass jeder spekulationsgewinn im Immobilienbereich, der nicht Hauptwohnsitzinteressen<br />

dient, steuerpflichtig wird. gerade die nicht als Hauptwohnsitz genutzten Immobilien<br />

sind in österreich extrem ungleich verteilt (siehe Kapitel 2.5.). Daraus kann abgeleitet werden, dass<br />

die Besteuerung sicher nicht den mittelstand treffen würde. Die effekte einer derartigen Abgabe sind<br />

vielschichtig.<br />

einerseits wird das spekulationsgut „grund und Boden“ unattraktiver, was einer Hortung von unbebautem<br />

Bauland entgegenwirken würde. Andererseits kämen die mehreinnahmen den gemeinden direkt<br />

zugute, die damit ein wenig ihre Finanzsituationen verbessern würden. und nicht zuletzt würden durch<br />

die vorgeschlagenen neuregelungen spekulationsgewinne aus Liegenschaftsveräußerungen einer gerechten<br />

Besteuerung unterworfen!<br />

Die Bodenspekulationssteuer ist als neue einkunftsart zu konzipieren. Dadurch wird eine zuordnung zu<br />

den einzelnen gemeinden möglich. Die Bodenspekulationssteuer ist eine Bundessteuer, die direkt an<br />

die gemeinden verrechnet wird.<br />

Damit könnte auch dem Wunsch der österreichischen gemeindevertreter rechnung getragen werden,<br />

die nach wie vor Widmungen als gemeindeakt sehen.<br />

Helmut Mödlhammer (Präsident des Gemeindebundes): „… es kann nicht sein, dass<br />

das Land dann kräftig mitschneidet.“ 73<br />

oder<br />

Günther Kräuter (Bundesgeschäftsführer der SPÖ): „… der Erlös sollte den Gemeinden<br />

zu Gute kommen. Reiche Gemeinden sollten aber Abgaben an einen Länder-Topf zahlen,<br />

aus dem ärmere Gemeinden unterstützt werden.“ 74<br />

In welcher föderalistischen Form die Besteuerung von umwidmungsgewinnen letztendlich kommt,<br />

bleibt den Verantwortlichen der Politik überlassen.<br />

73 Kurier: „steuer auf grundverkäufe soll Kassen füllen“, 03.12.<strong>20</strong>11.<br />

74 http://oe1.orf.at/artikel/293301<br />

46 Vermögenssteuern jetzt!

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!