20 Millionen Euro - SPÖ Kohfidisch
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dem erbschafts- und schenkungssteuerpflichtigen Vermögen zugezählt wurde. Die unterwerfung des<br />
Finanzvermögens unter die erbschafts- und schenkungssteuer hätte aber ebenso zur Folge, dass die<br />
endbesteuerungswirkung der Kapitalertragsteuer zumindest in Bezug auf die erbschaftssteuer für die<br />
erben aufgegeben werden müsste. 143<br />
entkommen. Hiermit wäre die Ungleichbehandlung verschiedener Vermögensarten beseitigt. Schon<br />
bei der bis <strong>20</strong>08 existierenden Erbschafts- und Schenkungssteuer war unklar, warum ausgerechnet<br />
Finanzvermögen nicht dem erbschafts- und schenkungssteuerpflichtigen Vermögen zugezählt wurde.<br />
Die Unterwerfung des Finanzvermögens unter die Erbschafts- und Schenkungssteuer hätte aber<br />
ebenso zur Folge, dass die Endbesteuerungswirkung der Kapitalertragsteuer zumindest in Bezug auf<br />
die Erbschaftssteuer für die Erben aufgegeben werden müsste.<br />
Werner Muhm (Direktor der Arbeiterkammer Wien): „… die Einführung einer neuen Erbschafts-<br />
und Schenkungssteuer würde 6<strong>20</strong> <strong>Millionen</strong> <strong>Euro</strong> bringen.“<br />
143<br />
Werner Muhm (Direktor der Arbeiterkammer Wien): „… die Einführung<br />
einer neuen Erbschafts- und Schenkungssteuer würde 6<strong>20</strong> <strong>Millionen</strong> <strong>Euro</strong><br />
bringen.“ 144<br />
Für die neugestaltung einer erbschafts- und schenkungssteuer ergibt sich die Herausforderung, kleine<br />
bis mittlere erbschaften weniger, erbschaften höheren Ausmaßes dagegen höher zu besteuern. ein<br />
progressiver (stufen-)tarif ähnlich dem der einkommensteuer soll zusätzlich für (etwas) mehr Chancengleichheit<br />
sorgen. 144<br />
Für die Neugestaltung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer ergibt sich die Herausforderung,<br />
kleine bis mittlere Erbschaften weniger, Erbschaften höheren Ausmaßes dagegen höher zu<br />
besteuern. Ein progressiver (Stufen-)Tarif ähnlich dem der Einkommensteuer soll zusätzlich für<br />
(etwas) mehr Chancengleichheit sorgen.<br />
nach Auffassung von stephan schulmeister (WIFO-experte) ist es in Hinblick auf die Chancengleichheit<br />
unerheblich, in welcher verwandtschaftlichen Beziehung erblasser/in und erwerber/in zueinander<br />
stehen. Die existenz einer einzigen steuerklasse erscheint schulmeister ausreichend. mit der damit<br />
verbundenen Verwirklichung des Individualsteuerprinzips und dem progressiven stufentarif käme die<br />
erbschafts- und schenkungssteuer nach dem schulmeister‘schen modell dem bestehenden einkommensteuersystem<br />
sehr nahe. Der tarif bewegt sich von 3 % bei einer Bemessungsgrundlage von<br />
150.000 euro bis <strong>20</strong> % für die letzten 500.000 euro, die ersten 100.000 euro bleiben steuerfrei. Vermögensübertragungen<br />
bis <strong>20</strong>0.000 euro würden nach diesem Konzept kaum, erbschaften im Ausmaß<br />
von 500.000 euro hingegen in etwa gleich hoch wie in steuerklasse 1 nach dem <strong>20</strong>08 abgeschafften<br />
erbschafts- und schenkungssteuerrecht besteuert werden. Im Vergleich zu den übrigen steuerklassen<br />
der abgeschafften erbschafts- und schenkungssteuer fiele die Besteuerung für die erwerber/innen bis<br />
500.000 euro insgesamt günstiger bzw. gleich aus. 145<br />
Nach Auffassung von Stephan Schulmeister (WIFO-Experte) ist es in Hinblick auf die<br />
Chancengleichheit unerheblich, in welcher verwandtschaftlichen Beziehung Erblasser/in und<br />
Erwerber/in zueinander stehen. Die Existenz einer einzigen Steuerklasse erscheint Schulmeister<br />
ausreichend. Mit der damit verbundenen Verwirklichung des Individualsteuerprinzips und dem<br />
progressiven Stufentarif käme die Erbschafts- und Schenkungssteuer nach dem Schulmeister‘schen<br />
Modell dem bestehenden Einkommensteuersystem sehr nahe. Der Tarif bewegt sich von 3 % bei<br />
einer Bemessungsgrundlage von 150.000 <strong>Euro</strong> bis <strong>20</strong> % für die letzten 500.000 <strong>Euro</strong>, die ersten<br />
100.000 <strong>Euro</strong> bleiben steuerfrei. Vermögensübertragungen bis <strong>20</strong>0.000 <strong>Euro</strong> würden nach diesem<br />
Konzept kaum, Erbschaften im Ausmaß von 500.000 <strong>Euro</strong> hingegen in etwa gleich hoch wie in<br />
Steuerklasse 1 nach dem <strong>20</strong>08 abgeschafften Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht besteuert<br />
werden. Im Vergleich zu den übrigen Steuerklassen der abgeschafften Erbschafts- und<br />
Schenkungssteuer fiele die Besteuerung für die Erwerber/innen bis 500.000 <strong>Euro</strong> insgesamt günstiger<br />
bzw. gleich aus. 145<br />
143 K. goldberg: „Vermögensbesteuerung. ein internationaler Vergleich“, seite 87, Wien, <strong>20</strong>07.<br />
144 Die Presse, 17.12.<strong>20</strong>11.<br />
Nettovermögen in <strong>Euro</strong> Steuersatz Steuer in <strong>Euro</strong> Effektivsteuersatz<br />
100.000 0 % 0 0,0 %<br />
150.000 3 % 1.500 1,0 %<br />
<strong>20</strong>0.000 6 % 4.500 2,3 %<br />
250.000 9 % 9.000 3,6 %<br />
300.000 12 % 15.000 5,0 %<br />
350.000 15 % 22.500 6,4 %<br />
400.000 18 % 31.500 7,9 %<br />
500.000 <strong>20</strong> % 51.500 10,3 %<br />
über 500.000 <strong>20</strong> % … …<br />
Tabelle 8: Der Schulmeister-Modell-Tarif zur Erbschafts- und Schenkungssteuer<br />
tabelle 8: Der schulmeister-modell-tarif zur erbschafts- und schenkungssteuer<br />
143<br />
K. Goldberg: „Vermögensbesteuerung. Ein internationaler Vergleich“, Seite 87, Wien, <strong>20</strong>07.<br />
144<br />
Die Presse, 17.12.<strong>20</strong>11.<br />
145<br />
St. Schulmeister: „Soziale Innovation konkret“, Seite 15, Wien, <strong>20</strong>06.<br />
145 st. schulmeister: „soziale Innovation konkret“, seite 15, Wien, <strong>20</strong>06.<br />
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