DIN – der Verlag heißt Beuth. - Baukammer Berlin
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setzt. Der Aufgabenbereich dieser Kommission,<br />
die später den Rang eines Ausschusses<br />
<strong>der</strong> Vertreterversammlung<br />
erhielt, wurde im Laufe <strong>der</strong> Zeit wesentlich<br />
erweitert. Zurzeit hat <strong>der</strong> Ausschuss<br />
drei Themenbereiche zu bearbeiten:<br />
1) Die wesentlichen Regelwerke <strong>der</strong><br />
Kammer sind zu entwerfen bzw. zu<br />
än<strong>der</strong>n, wenn dazu die Notwendigkeit<br />
besteht.<br />
Dazu gehören: Satzung,<br />
Wahlordnung,<br />
Berufsordnung,<br />
Beitragsordnung,<br />
Entschädigungsordnung,<br />
Gebührenordnung.<br />
2) Erarbeitung von Novellierungsvorschlägen<br />
für das Architekten- und<br />
<strong>Baukammer</strong>gesetz (ABKG).<br />
3) Verstöße gegen die Berufsordnung<br />
werden beraten und Empfehlungen<br />
von Maßnahmen dagegen für den<br />
Vorstand erarbeitet.<br />
Das ABKG von 1984 wurde erstmalig im<br />
Jahre 1991 durch eine Neufassung<br />
ersetzt. Eine weitere Neufassung von<br />
größerer Tragweite erfolgte 1994. Um auf<br />
den Inhalt dieser Neufassung Einfluss zu<br />
nehmen wurde ein zusätzlicher Ausschuss<br />
von <strong>der</strong> Vertreterversammlung<br />
eingesetzt, dem Mitglie<strong>der</strong> des Vorstandes<br />
und des Rechtausschusses angehörten.<br />
Es gelang diesem Gremium in<br />
enger Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Architektenkammer<br />
und den maßgeblichen<br />
Damen und Herren <strong>der</strong> verschiedenen<br />
Parteien in sehr kurzer Zeit einen Gesetzestext<br />
zu entwerfen, <strong>der</strong> 1994 vom <strong>Berlin</strong>er<br />
Abgeordnetenhaus verabschiedet<br />
wurde. Als Folge davon mussten insbeson<strong>der</strong>e<br />
die Satzung, die Wahlordnung<br />
und die Berufsordnung grundlegend<br />
überarbeitet werden.<br />
An den Verän<strong>der</strong>ungen des ABKG, <strong>der</strong><br />
Satzung, <strong>der</strong> Wahlordnung und <strong>der</strong><br />
Berufsordnung im Laufe von 20 Jahren<br />
ist abzulesen, wie sich das Selbstverständnis<br />
und <strong>der</strong> Aufgabenbereich <strong>der</strong><br />
Kammer verän<strong>der</strong>t haben.<br />
Die Möglichkeit <strong>der</strong> Kammer, im Sinne<br />
des Verbraucherschutzes ordnend in die<br />
Berufsausübung insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> beratend<br />
tätigen Ingenieure einzugreifen<br />
(nicht nur wie bisher <strong>der</strong> Beratenden<br />
Ingenieure), wurde seitdem erheblich<br />
gestärkt. Durch die Einführung einer<br />
echten Pflichtmitgliedschaft, die alle<br />
eigenverantwortlich tätigen Ingenieure<br />
im Land <strong>Berlin</strong> erfasste, wurde die Beruf-<br />
ordnung nun allgemein gültig. Hinzu kam<br />
die Einführung <strong>der</strong> Berufsgerichtsbarkeit<br />
(an Stelle eines Ehrenverfahrens) als starkes<br />
Ordnungsinstrument sowie die Auskunftspflicht<br />
<strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> gegenüber<br />
<strong>der</strong> Kammer. Etliche Beschwerden von<br />
Bauherren und aus dem Kollegenkreis,<br />
die vom Rechtausschuss zu behandeln<br />
waren, zeigen, wie notwendig <strong>der</strong>artige<br />
Än<strong>der</strong>ungen im ABKG waren.<br />
Durch das neue ABKG konnten Beratende<br />
Ingenieure ihre Berufsausübung unter<br />
bestimmten Bedingungen in Gesellschaften<br />
durchführen (z.B. in GmbH).<br />
Das wurde vorher bereits praktiziert, war<br />
aber nicht eindeutig mit dem vorangehenden<br />
ABKG konform.<br />
Im Zuge <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ungen, die aus dem<br />
Vereinigungsprozess Europas resultieren,<br />
wurden die bisher einschränkenden<br />
Bestimmungen für die Werbung <strong>der</strong> freien<br />
Berufe gelockert. Dem musste sich<br />
auch die Kammer anpassen. In <strong>der</strong><br />
Berufsordnung wurden daher Regeln für<br />
Werbung geschaffen, wobei jedoch aufdringliche<br />
Reklame unterbleiben muss.<br />
In den drei Jahren 1985 bis 1988 wurden<br />
auf <strong>der</strong> Grundlage des ABKG von 1984<br />
die erste Satzung und die erste Wahlord-<br />
Kammerarbeit · Berufspolitik<br />
nung erarbeitet. Mancher wird sich fragen,<br />
wieso dafür so viel Zeit erfor<strong>der</strong>lich<br />
war. Freiwillige Mitglie<strong>der</strong> und Pflichtmitglie<strong>der</strong><br />
waren misstrauisch, dass die<br />
jeweils an<strong>der</strong>en die Kammer dominieren<br />
könnten. Dieses Misstrauen abzubauen<br />
und für die Regelwerke die notwendigen<br />
Kompromisse zu finden, war mühsam<br />
und zeitaufwendig. Heute ist von diesem<br />
Gegensatz in <strong>der</strong> Mitgliedschaft nichts<br />
mehr zu spüren, obwohl die Kammer<br />
nach Anzahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> und nach<br />
ihrem Arbeitsaufwand immer mehr eine<br />
Kammer <strong>der</strong> Pflichtmitglie<strong>der</strong> geworden<br />
ist. Eine Stärkung des Ansehens und <strong>der</strong><br />
Position <strong>der</strong> Pflichtmitglie<strong>der</strong> im Baugeschehen<br />
unserer Stadt ist letztlich auch<br />
für die Berufsausübung <strong>der</strong> freiwilligen<br />
Mitglie<strong>der</strong> von Vorteil.<br />
Alle Kollegen des Rechtausschusses<br />
sind lange Jahre mit ihrer ehrenamtlichen<br />
Tätigkeit dabei – manche schon seit<br />
1985 in <strong>der</strong> damaligen Kommission für<br />
Satzung und Wahlordnung. Sie alle wollen<br />
durch ihre Arbeit dazu beitragen, das<br />
Ansehen des Berufstandes Ingenieur -<br />
mit seiner schöpferischen Kraft und seinem<br />
wirtschaftlichen Nutzen für die Allgemeinheit<br />
– zu steigern.<br />
„Dornröschenschlaf“ - wie lange noch?<br />
Vor 5 Jahren zum 20jährigen Jubiläum<br />
<strong>der</strong> <strong>Baukammer</strong> <strong>Berlin</strong> konnte unter dem<br />
Titel “Schlichten statt Richten” über die<br />
Aufgabe und Arbeitsweise des Schlichtungsausschusses<br />
( SchlA ) berichtet<br />
werden, daß er mit durchschnittlich 8 bis<br />
10 Streitfällen pro Jahr befaßt ist (<strong>Baukammer</strong><br />
Heft 3/ 05). Inzwischen ist er lei<strong>der</strong><br />
in einen „Dornröschenschlaf“ versunken.<br />
Der SchlA kann unverän<strong>der</strong>t als Institut<br />
<strong>der</strong> <strong>Baukammer</strong> zur kostengünstigen<br />
und schnellen Streitbeilegung in Baurechtsfragen<br />
zwischen Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong><br />
Kammer o<strong>der</strong> diesen und Dritten in<br />
Anspruch genommen werden. Doch<br />
trotz gelegentlicher entsprechen<strong>der</strong> Hinweise<br />
in <strong>der</strong> Presse ( vgl.z.B. <strong>Berlin</strong>er<br />
Morgenpost vom 25.11.2006 und<br />
5.6.2010; Tagesspiegel vom 27.10.2008)<br />
ging die Zahl <strong>der</strong> bearbeiteten, davon nur<br />
teilweise verhandelten Streitfälle in den<br />
vergangenen Jahren deutlich zurück<br />
(2006 2, 2007 4, 2008 7, 2009 2 ). In<br />
Dr. jur. Dietrich Weitz<br />
diesem Jahr war <strong>der</strong> SchlA bisher nur mit<br />
einem Streitfall befaßt.<br />
Die Gründe für diese Entwicklung sind<br />
nicht bekannt. Sie ist um so verwun<strong>der</strong>licher,<br />
als davon ausgegangen werden<br />
kann, daß Planung und Durchführung<br />
von Bauvorhaben erfahrungsgemäß<br />
streitträchtig sind.<br />
Vielleicht bringt dieser kurze Hinweis in<br />
Erinnerung, daß im Streitfall nicht<br />
sogleich ein Anwalt beauftragt und bei<br />
Gericht geklagt werden muß.<br />
Der SchlA <strong>der</strong> <strong>Baukammer</strong>, besetzt mit<br />
einem in Bausachen erfahrenen Richter-<br />
Pensionär und unterstützt von fachkundigen<br />
Besitzerinnen/ Beisitzern, steht im<br />
Rahmen seiner Kompetenz weiterhin mit<br />
nicht ausgeschöpften Ressourcen und -<br />
heuzutage selten - viel Zeit zur Verfügung.<br />
<strong>Baukammer</strong> <strong>Berlin</strong> 3/2010 | 15