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DIN – der Verlag heißt Beuth. - Baukammer Berlin

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setzt. Der Aufgabenbereich dieser Kommission,<br />

die später den Rang eines Ausschusses<br />

<strong>der</strong> Vertreterversammlung<br />

erhielt, wurde im Laufe <strong>der</strong> Zeit wesentlich<br />

erweitert. Zurzeit hat <strong>der</strong> Ausschuss<br />

drei Themenbereiche zu bearbeiten:<br />

1) Die wesentlichen Regelwerke <strong>der</strong><br />

Kammer sind zu entwerfen bzw. zu<br />

än<strong>der</strong>n, wenn dazu die Notwendigkeit<br />

besteht.<br />

Dazu gehören: Satzung,<br />

Wahlordnung,<br />

Berufsordnung,<br />

Beitragsordnung,<br />

Entschädigungsordnung,<br />

Gebührenordnung.<br />

2) Erarbeitung von Novellierungsvorschlägen<br />

für das Architekten- und<br />

<strong>Baukammer</strong>gesetz (ABKG).<br />

3) Verstöße gegen die Berufsordnung<br />

werden beraten und Empfehlungen<br />

von Maßnahmen dagegen für den<br />

Vorstand erarbeitet.<br />

Das ABKG von 1984 wurde erstmalig im<br />

Jahre 1991 durch eine Neufassung<br />

ersetzt. Eine weitere Neufassung von<br />

größerer Tragweite erfolgte 1994. Um auf<br />

den Inhalt dieser Neufassung Einfluss zu<br />

nehmen wurde ein zusätzlicher Ausschuss<br />

von <strong>der</strong> Vertreterversammlung<br />

eingesetzt, dem Mitglie<strong>der</strong> des Vorstandes<br />

und des Rechtausschusses angehörten.<br />

Es gelang diesem Gremium in<br />

enger Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Architektenkammer<br />

und den maßgeblichen<br />

Damen und Herren <strong>der</strong> verschiedenen<br />

Parteien in sehr kurzer Zeit einen Gesetzestext<br />

zu entwerfen, <strong>der</strong> 1994 vom <strong>Berlin</strong>er<br />

Abgeordnetenhaus verabschiedet<br />

wurde. Als Folge davon mussten insbeson<strong>der</strong>e<br />

die Satzung, die Wahlordnung<br />

und die Berufsordnung grundlegend<br />

überarbeitet werden.<br />

An den Verän<strong>der</strong>ungen des ABKG, <strong>der</strong><br />

Satzung, <strong>der</strong> Wahlordnung und <strong>der</strong><br />

Berufsordnung im Laufe von 20 Jahren<br />

ist abzulesen, wie sich das Selbstverständnis<br />

und <strong>der</strong> Aufgabenbereich <strong>der</strong><br />

Kammer verän<strong>der</strong>t haben.<br />

Die Möglichkeit <strong>der</strong> Kammer, im Sinne<br />

des Verbraucherschutzes ordnend in die<br />

Berufsausübung insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> beratend<br />

tätigen Ingenieure einzugreifen<br />

(nicht nur wie bisher <strong>der</strong> Beratenden<br />

Ingenieure), wurde seitdem erheblich<br />

gestärkt. Durch die Einführung einer<br />

echten Pflichtmitgliedschaft, die alle<br />

eigenverantwortlich tätigen Ingenieure<br />

im Land <strong>Berlin</strong> erfasste, wurde die Beruf-<br />

ordnung nun allgemein gültig. Hinzu kam<br />

die Einführung <strong>der</strong> Berufsgerichtsbarkeit<br />

(an Stelle eines Ehrenverfahrens) als starkes<br />

Ordnungsinstrument sowie die Auskunftspflicht<br />

<strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> gegenüber<br />

<strong>der</strong> Kammer. Etliche Beschwerden von<br />

Bauherren und aus dem Kollegenkreis,<br />

die vom Rechtausschuss zu behandeln<br />

waren, zeigen, wie notwendig <strong>der</strong>artige<br />

Än<strong>der</strong>ungen im ABKG waren.<br />

Durch das neue ABKG konnten Beratende<br />

Ingenieure ihre Berufsausübung unter<br />

bestimmten Bedingungen in Gesellschaften<br />

durchführen (z.B. in GmbH).<br />

Das wurde vorher bereits praktiziert, war<br />

aber nicht eindeutig mit dem vorangehenden<br />

ABKG konform.<br />

Im Zuge <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ungen, die aus dem<br />

Vereinigungsprozess Europas resultieren,<br />

wurden die bisher einschränkenden<br />

Bestimmungen für die Werbung <strong>der</strong> freien<br />

Berufe gelockert. Dem musste sich<br />

auch die Kammer anpassen. In <strong>der</strong><br />

Berufsordnung wurden daher Regeln für<br />

Werbung geschaffen, wobei jedoch aufdringliche<br />

Reklame unterbleiben muss.<br />

In den drei Jahren 1985 bis 1988 wurden<br />

auf <strong>der</strong> Grundlage des ABKG von 1984<br />

die erste Satzung und die erste Wahlord-<br />

Kammerarbeit · Berufspolitik<br />

nung erarbeitet. Mancher wird sich fragen,<br />

wieso dafür so viel Zeit erfor<strong>der</strong>lich<br />

war. Freiwillige Mitglie<strong>der</strong> und Pflichtmitglie<strong>der</strong><br />

waren misstrauisch, dass die<br />

jeweils an<strong>der</strong>en die Kammer dominieren<br />

könnten. Dieses Misstrauen abzubauen<br />

und für die Regelwerke die notwendigen<br />

Kompromisse zu finden, war mühsam<br />

und zeitaufwendig. Heute ist von diesem<br />

Gegensatz in <strong>der</strong> Mitgliedschaft nichts<br />

mehr zu spüren, obwohl die Kammer<br />

nach Anzahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> und nach<br />

ihrem Arbeitsaufwand immer mehr eine<br />

Kammer <strong>der</strong> Pflichtmitglie<strong>der</strong> geworden<br />

ist. Eine Stärkung des Ansehens und <strong>der</strong><br />

Position <strong>der</strong> Pflichtmitglie<strong>der</strong> im Baugeschehen<br />

unserer Stadt ist letztlich auch<br />

für die Berufsausübung <strong>der</strong> freiwilligen<br />

Mitglie<strong>der</strong> von Vorteil.<br />

Alle Kollegen des Rechtausschusses<br />

sind lange Jahre mit ihrer ehrenamtlichen<br />

Tätigkeit dabei – manche schon seit<br />

1985 in <strong>der</strong> damaligen Kommission für<br />

Satzung und Wahlordnung. Sie alle wollen<br />

durch ihre Arbeit dazu beitragen, das<br />

Ansehen des Berufstandes Ingenieur -<br />

mit seiner schöpferischen Kraft und seinem<br />

wirtschaftlichen Nutzen für die Allgemeinheit<br />

– zu steigern.<br />

„Dornröschenschlaf“ - wie lange noch?<br />

Vor 5 Jahren zum 20jährigen Jubiläum<br />

<strong>der</strong> <strong>Baukammer</strong> <strong>Berlin</strong> konnte unter dem<br />

Titel “Schlichten statt Richten” über die<br />

Aufgabe und Arbeitsweise des Schlichtungsausschusses<br />

( SchlA ) berichtet<br />

werden, daß er mit durchschnittlich 8 bis<br />

10 Streitfällen pro Jahr befaßt ist (<strong>Baukammer</strong><br />

Heft 3/ 05). Inzwischen ist er lei<strong>der</strong><br />

in einen „Dornröschenschlaf“ versunken.<br />

Der SchlA kann unverän<strong>der</strong>t als Institut<br />

<strong>der</strong> <strong>Baukammer</strong> zur kostengünstigen<br />

und schnellen Streitbeilegung in Baurechtsfragen<br />

zwischen Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong><br />

Kammer o<strong>der</strong> diesen und Dritten in<br />

Anspruch genommen werden. Doch<br />

trotz gelegentlicher entsprechen<strong>der</strong> Hinweise<br />

in <strong>der</strong> Presse ( vgl.z.B. <strong>Berlin</strong>er<br />

Morgenpost vom 25.11.2006 und<br />

5.6.2010; Tagesspiegel vom 27.10.2008)<br />

ging die Zahl <strong>der</strong> bearbeiteten, davon nur<br />

teilweise verhandelten Streitfälle in den<br />

vergangenen Jahren deutlich zurück<br />

(2006 2, 2007 4, 2008 7, 2009 2 ). In<br />

Dr. jur. Dietrich Weitz<br />

diesem Jahr war <strong>der</strong> SchlA bisher nur mit<br />

einem Streitfall befaßt.<br />

Die Gründe für diese Entwicklung sind<br />

nicht bekannt. Sie ist um so verwun<strong>der</strong>licher,<br />

als davon ausgegangen werden<br />

kann, daß Planung und Durchführung<br />

von Bauvorhaben erfahrungsgemäß<br />

streitträchtig sind.<br />

Vielleicht bringt dieser kurze Hinweis in<br />

Erinnerung, daß im Streitfall nicht<br />

sogleich ein Anwalt beauftragt und bei<br />

Gericht geklagt werden muß.<br />

Der SchlA <strong>der</strong> <strong>Baukammer</strong>, besetzt mit<br />

einem in Bausachen erfahrenen Richter-<br />

Pensionär und unterstützt von fachkundigen<br />

Besitzerinnen/ Beisitzern, steht im<br />

Rahmen seiner Kompetenz weiterhin mit<br />

nicht ausgeschöpften Ressourcen und -<br />

heuzutage selten - viel Zeit zur Verfügung.<br />

<strong>Baukammer</strong> <strong>Berlin</strong> 3/2010 | 15

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