Verträglichkeitsbetrachtung NATURA 2000 - Deutscher ...
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Raumordnungsunterlagen ÖKOKART<br />
3.Start- und Landebahn München<br />
terrestrisch auf dem Lande lebend, im Unterschied zu (→) aquatisch bzw. (→) limnisch<br />
Tertiärhügelland Unterbayerische Landschaft zwischen dem Nordrand von Altmoräne und<br />
Schotterplatten im Süden und dem linken Rand des Donautales im Norden<br />
tributär zufließend; Beziehung eines Fließgewässers zu seinem Vorflutgewässer,<br />
in Bezug auf den Abfluss<br />
Triebweg heute i.W. Wanderschäferei: Korridor, auf der die Herden von einem<br />
Weidegebiet zum nächsten getrieben werden<br />
Trittsteine Bausteine innerhalb eines Biotopverbundes, die von solchen Tierarten<br />
zur Ausbreitung genutzt werden können, die in der Lage sind, gewisse<br />
Distanzen über wenig geeignete bis unwirtliche Flächen hinweg zu überbrücken.<br />
Ein Netz von Trittstein-Biotopen kann z.B. geeignet sein, größere<br />
Biotopkomplexe funktional miteinander zu verbinden und so u.a.<br />
den Genfluss zwischen Teilpopulationen aufrechtzuerhalten.<br />
Verbreitungsbild aktuell bzw. natürlicherweise von einer Art eingenommener geografischer<br />
Raum, der auch bei anderen Arten in gleicher oder ähnlicher Abgrenzung<br />
realisiert sein kann<br />
Vernetzung räumlicher bzw. funktionaler Zusammenhang der Tier- oder Pflanzenpopulationen<br />
innerhalb eines (verstreuten) Ensembles gleichartiger Lebensräume<br />
(Biotopverbundsystem)<br />
Verschiedenbiotopbewohner Art, die stark abweichende Biotoptypen besiedelt; z.B. Skabiosen-<br />
Scheckenfalter (Euphydryas aurinia): feuchte Streuwiesen und trockene<br />
Kalk-Magerrasen<br />
Vogelschutzgebiet Gebiet im Sinne des Art. 4 Abs. 1 und 2 der Vogelschutzrichtlinie, das<br />
zum Schutze der in Anhang I der VS-RL aufgeführten und von Art. 4<br />
Abs. 2 der VS-RL erfassten Vogelarten erklärt bzw. anerkannt ist.<br />
Vogelschutzrichtlinie Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung<br />
der wildlebenden Vogelarten. Ziel der Richtlinie ist es, sämtliche wildlebenden<br />
Vogelarten, die im europäischen Gebiet der Mitgliedsstaaten<br />
heimisch sind, einschließlich ihrer Eier, Nester und Lebensräume, zu<br />
schützen, zu bewirtschaften und zu regulieren und die Nutzung dieser<br />
Arten zu regeln<br />
Watvögel Ordnung der Vögel: Regenpfeiferartige (Charadriiformes), auch (→) Limikolen<br />
Wiesenbrüter eine Gruppe bodenbrütender Vogelarten, die offene, meist ebene Wiesenlandschaften<br />
besiedeln, mehr oder weniger empfindlich gegenüber<br />
Sichthindernissen in ihrem Lebensraum (Gehölzzeilen, Gebäude, Wälle)<br />
und überwiegend an eher extensive Nutzungsformen und vielfach feuchte<br />
bis nasse Standorte gebunden sind<br />
xerothermophil Trockenheit und Wärme liebend<br />
zonal allgemein: in Zonen gegliedert; bezogen auf die Vegetation: Einheiten,<br />
die als Ausdruck des allgemeinen Klimas anzusehen sind; z.B. die zonale<br />
Waldgesellschaft der montanen Stufe am Alpennordrand ist der Buchen-Tannenwald<br />
Zönose kurz für (→) Biozönose = Lebensgemeinschaft<br />
Zuggast Vogelart, die über kürzere oder längere Phasen während der Zugzeit im<br />
Gebiet anwesend ist<br />
Zugstützpunkt Lebensraum, der (→) Zuggästen über einen längeren oder kürzeren<br />
Zeitraum Lebensmöglichkeiten bietet, insbesondere das "Wiederauffüllen"<br />
von Reserven, die bei längeren Zugbewegungen verbraucht wurden<br />
<strong>Verträglichkeitsbetrachtung</strong> <strong>NATURA</strong> <strong>2000</strong>, Stand 11.07. 2006 9