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Verträglichkeitsbetrachtung NATURA 2000 - Deutscher ...

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Raumordnungsunterlagen ÖKOKART<br />

3.Start- und Landebahn München<br />

Vernetzungsachsen zwischen den Teilgebieten und zu weiteren NA-<br />

TURA <strong>2000</strong>-Gebieten<br />

Die beiden potenziellen Vernetzungspfade zwischen den Teilgebieten<br />

sind durch das Planvorhaben allein schon aufgrund der gegebenen großen<br />

Distanz nicht belastbar.<br />

Was die Vernetzungsachsen zu ökologisch verwandten Schutzgebieten<br />

der weiteren Umgebung anbelangt, ist an dieser Stelle nur die auf den<br />

Nordteil des Erdinger Mooses, d.h. die FFH-Teilgebiete Viehlaßmoos<br />

und Eittinger Weiher gerichtete potenziell relevant. Die im Fachbeitrag<br />

Fauna zur UVS im ROV konzedierte Möglichkeit einer diffusen Belastung<br />

bzw. Verschmälerung des (potenziellen) Ausbreitungskorridors<br />

für (flexiblere) Niedermoorarten begleitend zur Dorfen, der grundsätzlich<br />

vom Viehlaßmoos mit Arrondierung in Richtung des südlichen Erdinger<br />

Mooses und damit auch zum Schutzgebiet vermittelt, kann auf dem Niveau<br />

der hier zu verbindenden Schutzgüter und geforderten Funktionen<br />

nicht als eine reale Belastung relevanter Austauschbeziehungen angesehen<br />

werden: Weder der Lauf der Gfällach noch im Anschluss die engere<br />

Dorfenaue werden vom Planvorhaben berührt.<br />

Summations-/Synergieeffekte mit anderen Plänen und Projekten<br />

Die Trasse für den Erdinger Ringschluss quert den Nordteil des potenziellen<br />

Ausbreitungskorridors zwischen dem Schutzgebiet und dem<br />

Viehlaßmoos mit Eittinger Weiher. Summations- bzw. Synergieeffekte<br />

mit dem eigenen Projekt kommen jedoch unter Berücksichtigung der obigen<br />

Ausführungen nicht Betracht.<br />

Resumée und Empfehlung<br />

Direkte Wirkungen des Planvorhabens auf das Schutzgebiet sind auszuschließen<br />

und auch indirekte Wirkungen nicht vorstellbar. Es wird empfohlen<br />

das Schutzgebiet im Verfahren nicht mehr weiter zu betrachten.<br />

6.3 SPA-Gebiete<br />

V o r b e m e r k u n g : Bei den nachfolgend behandelten Vogelschutzgebieten<br />

handelt es sich derzeit noch um sogenannte "faktische Vogelschutzgebiete".<br />

Eine Verordnung des Bayerischen Staatsministeriums<br />

für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz über die Festlegung von<br />

Europäischen Vogelschutzgebieten sowie deren Gebietsgrenzen und Erhaltungszielen<br />

liegt jedoch bereits in einer Entwurfsfassung vor. Die Ver-<br />

<strong>Verträglichkeitsbetrachtung</strong> <strong>NATURA</strong> <strong>2000</strong>, Stand 11.07. 2006 89

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