Verträglichkeitsbetrachtung NATURA 2000 - Deutscher ...
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Raumordnungsunterlagen ÖKOKART<br />
3.Start- und Landebahn München<br />
Vernetzungsachsen zwischen den Teilgebieten und zu weiteren NA-<br />
TURA <strong>2000</strong>-Gebieten<br />
Die beiden potenziellen Vernetzungspfade zwischen den Teilgebieten<br />
sind durch das Planvorhaben allein schon aufgrund der gegebenen großen<br />
Distanz nicht belastbar.<br />
Was die Vernetzungsachsen zu ökologisch verwandten Schutzgebieten<br />
der weiteren Umgebung anbelangt, ist an dieser Stelle nur die auf den<br />
Nordteil des Erdinger Mooses, d.h. die FFH-Teilgebiete Viehlaßmoos<br />
und Eittinger Weiher gerichtete potenziell relevant. Die im Fachbeitrag<br />
Fauna zur UVS im ROV konzedierte Möglichkeit einer diffusen Belastung<br />
bzw. Verschmälerung des (potenziellen) Ausbreitungskorridors<br />
für (flexiblere) Niedermoorarten begleitend zur Dorfen, der grundsätzlich<br />
vom Viehlaßmoos mit Arrondierung in Richtung des südlichen Erdinger<br />
Mooses und damit auch zum Schutzgebiet vermittelt, kann auf dem Niveau<br />
der hier zu verbindenden Schutzgüter und geforderten Funktionen<br />
nicht als eine reale Belastung relevanter Austauschbeziehungen angesehen<br />
werden: Weder der Lauf der Gfällach noch im Anschluss die engere<br />
Dorfenaue werden vom Planvorhaben berührt.<br />
Summations-/Synergieeffekte mit anderen Plänen und Projekten<br />
Die Trasse für den Erdinger Ringschluss quert den Nordteil des potenziellen<br />
Ausbreitungskorridors zwischen dem Schutzgebiet und dem<br />
Viehlaßmoos mit Eittinger Weiher. Summations- bzw. Synergieeffekte<br />
mit dem eigenen Projekt kommen jedoch unter Berücksichtigung der obigen<br />
Ausführungen nicht Betracht.<br />
Resumée und Empfehlung<br />
Direkte Wirkungen des Planvorhabens auf das Schutzgebiet sind auszuschließen<br />
und auch indirekte Wirkungen nicht vorstellbar. Es wird empfohlen<br />
das Schutzgebiet im Verfahren nicht mehr weiter zu betrachten.<br />
6.3 SPA-Gebiete<br />
V o r b e m e r k u n g : Bei den nachfolgend behandelten Vogelschutzgebieten<br />
handelt es sich derzeit noch um sogenannte "faktische Vogelschutzgebiete".<br />
Eine Verordnung des Bayerischen Staatsministeriums<br />
für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz über die Festlegung von<br />
Europäischen Vogelschutzgebieten sowie deren Gebietsgrenzen und Erhaltungszielen<br />
liegt jedoch bereits in einer Entwurfsfassung vor. Die Ver-<br />
<strong>Verträglichkeitsbetrachtung</strong> <strong>NATURA</strong> <strong>2000</strong>, Stand 11.07. 2006 89