Verträglichkeitsbetrachtung NATURA 2000 - Deutscher ...
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Raumordnungsunterlagen ÖKOKART<br />
3.Start- und Landebahn München<br />
eutrophen Stauweihers ab, die im Gebiet nicht Moment des Schutzzwecks<br />
ist.<br />
e) Mögliche Projektwirkungen, Konsequenzen<br />
Teilgebiet Freisinger Moos<br />
Schutzgebietsteil innerhalb seiner aktuellen Grenzen<br />
Eine direkte Flächeninanspruchnahme ist auszuschließen. Die minimale<br />
Entfernung des Teilgebiets zum geplanten Erweiterungsbereich beträgt<br />
4,1 km.<br />
Das Schutzgebiet würde im Planungsfall über die künftige Nordbahn in<br />
seinem Südteil auf einer zusätzlichen Route überflogen. Auswirkungen<br />
der damit verbundenen Schallimmissionen und optischen Stimuli werden<br />
auf Grundlage einer literaturgestützten Studie im Vorfeld, deren Ergebnisse<br />
in Kap. 8.1 ausführlich dargelegt sind, a priori praktisch ausgeschlossen.<br />
Lärm aus zusätzlichen Straßenverkehren oder Baustellenverkehren<br />
sowie Bodenlärm mit Dauerlärmcharakter erreichen das<br />
Schutzgebiet nicht.<br />
Folgende weitere Projektwirkungen treffen die Schutzgebietsfläche aufgrund<br />
der hohen Distanzen nicht: Eingriffe in Fließgewässer und/oder<br />
das Grundwasser, Veränderungen des Mesoklimas, Präventivmaßnahmen<br />
zu Verhütung von Vogelschlägen, Lichtemissionen, Elektromagnetische<br />
Strahlung.<br />
Das Gebiet wird projektbedingt dagegen von einer geringfügigen Erhöhung<br />
der Stickstoffeinträge über die Luft erreicht; die prognostizierte<br />
Zusatzbelastung beläuft sich auf 0,5-1 kg N/ha•a. Erfasst wird nach Datenlage<br />
etwa ein Viertel der Gebietsfläche (Ostteil).<br />
Assoziierte Flächen im Umland<br />
Belastungen wären auch vermittelt über funktionale Beziehungen des<br />
Schutzgebietes mit seinem Umfeld vorstellbar.<br />
Bezüglich aquatischer Arten, die vom Schutzzweck des Gebiets erfasst<br />
werden, ist dies nach Datenlage auszuschließen (Einzugsgebiet, Distanzen).<br />
Für terrestrische LRT-typische Arten des Schutzgebiets und solche<br />
des Anhang II erscheint ein relevantes Übergreifen in erster Linie in solche<br />
Flächen möglich, die durch das gleichnamige EU-Vogelschutzgebiet<br />
<strong>Verträglichkeitsbetrachtung</strong> <strong>NATURA</strong> <strong>2000</strong>, Stand 11.07. 2006 56