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Verträglichkeitsbetrachtung NATURA 2000 - Deutscher ...

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Raumordnungsunterlagen ÖKOKART<br />

3.Start- und Landebahn München<br />

eutrophen Stauweihers ab, die im Gebiet nicht Moment des Schutzzwecks<br />

ist.<br />

e) Mögliche Projektwirkungen, Konsequenzen<br />

Teilgebiet Freisinger Moos<br />

Schutzgebietsteil innerhalb seiner aktuellen Grenzen<br />

Eine direkte Flächeninanspruchnahme ist auszuschließen. Die minimale<br />

Entfernung des Teilgebiets zum geplanten Erweiterungsbereich beträgt<br />

4,1 km.<br />

Das Schutzgebiet würde im Planungsfall über die künftige Nordbahn in<br />

seinem Südteil auf einer zusätzlichen Route überflogen. Auswirkungen<br />

der damit verbundenen Schallimmissionen und optischen Stimuli werden<br />

auf Grundlage einer literaturgestützten Studie im Vorfeld, deren Ergebnisse<br />

in Kap. 8.1 ausführlich dargelegt sind, a priori praktisch ausgeschlossen.<br />

Lärm aus zusätzlichen Straßenverkehren oder Baustellenverkehren<br />

sowie Bodenlärm mit Dauerlärmcharakter erreichen das<br />

Schutzgebiet nicht.<br />

Folgende weitere Projektwirkungen treffen die Schutzgebietsfläche aufgrund<br />

der hohen Distanzen nicht: Eingriffe in Fließgewässer und/oder<br />

das Grundwasser, Veränderungen des Mesoklimas, Präventivmaßnahmen<br />

zu Verhütung von Vogelschlägen, Lichtemissionen, Elektromagnetische<br />

Strahlung.<br />

Das Gebiet wird projektbedingt dagegen von einer geringfügigen Erhöhung<br />

der Stickstoffeinträge über die Luft erreicht; die prognostizierte<br />

Zusatzbelastung beläuft sich auf 0,5-1 kg N/ha•a. Erfasst wird nach Datenlage<br />

etwa ein Viertel der Gebietsfläche (Ostteil).<br />

Assoziierte Flächen im Umland<br />

Belastungen wären auch vermittelt über funktionale Beziehungen des<br />

Schutzgebietes mit seinem Umfeld vorstellbar.<br />

Bezüglich aquatischer Arten, die vom Schutzzweck des Gebiets erfasst<br />

werden, ist dies nach Datenlage auszuschließen (Einzugsgebiet, Distanzen).<br />

Für terrestrische LRT-typische Arten des Schutzgebiets und solche<br />

des Anhang II erscheint ein relevantes Übergreifen in erster Linie in solche<br />

Flächen möglich, die durch das gleichnamige EU-Vogelschutzgebiet<br />

<strong>Verträglichkeitsbetrachtung</strong> <strong>NATURA</strong> <strong>2000</strong>, Stand 11.07. 2006 56

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