Systematische Softwareauswahl für das Baunebengewerbe - MECK
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2 Anforderungen des<br />
<strong>Baunebengewerbe</strong>s<br />
Jede Branche hat ihre eigenen und spezifischen<br />
Anforderungen, wenn es um die elektronische<br />
Unterstützung der betrieblichen Prozesse geht.<br />
Während <strong>das</strong> produzierende Gewerbe verstärkt<br />
auf Unterstützung bei der Automatisierung setzt,<br />
steht bei großen Handelsunternehmen die Lagerwirtschaft<br />
und Logistik im Vordergrund.<br />
Die Baubranche im Allgemeinen zeichnet sich<br />
durch eine individuelle Auftragsfertigung aus,<br />
da kaum ein Bauprojekt dem anderen gleicht.<br />
Die Bandbreite der Projekte ist hierbei nahezu<br />
unendlich groß, sie reicht von dem Aufbau einer<br />
kleinen Veranda bis hin zur kompletten Errichtung<br />
eines beinahe Kilometer großen Hochhauses.<br />
Das Gewerbe deckt mit seinen Leistungen<br />
die komplette Palette dessen ab, was im Allgemeinen<br />
unter den Begriff Bauwerk fällt.<br />
Diese Vielfalt verdeutlicht, <strong>das</strong>s die Anforderungen<br />
bei der Abwicklung der Projekte ebenso<br />
unterschiedlich wie speziell sein können.<br />
Im folgenden Kapitel wird daher nach einer Einführung<br />
in die branchenspezifischen Begriffe ein<br />
grober Umriss der Anforderungen erarbeitet.<br />
2.1 Begrifflichkeiten<br />
Um <strong>das</strong> Anforderungsprofil in der Baubranche<br />
zu erarbeiten sind einige Definitionen und Erläuterungen<br />
zu den Begrifflichkeiten notwendig.<br />
Baugewerbe<br />
Das Statistische Bundesamt unterteilt <strong>das</strong> Baugewerbe<br />
seit 2008 in folgende Bereiche:<br />
� Hochbau<br />
Umfasst den Bau von Wohngebäuden<br />
und anderweitig genutzten Immobilien.<br />
� Tiefbau<br />
Umfasst den Straßen-, Brücken- und<br />
Tunnelbau, Errichtung des Schienennetzes<br />
und der Leitungsnetze <strong>für</strong> Wasser<br />
und Kabel.<br />
� Vorbereitende Baustellenarbeiten,<br />
Bauinstallation und sonstiges<br />
Ausbaugewerbe<br />
Umfasst Bauinstallation, Abbrucharbeiten,<br />
sonstige Ausbaugewerbe. Bis 1993<br />
zusammengefasst als <strong>Baunebengewerbe</strong>.<br />
<strong>Baunebengewerbe</strong><br />
Durch die Verordnung zur Einführung einer<br />
Gemeinschaftserhebung über die Produktion<br />
von Gütern durch die Europäische Union 1991<br />
mit Inkrafttreten von 1993 wurde der bis dahin<br />
national als <strong>Baunebengewerbe</strong> gezeichnet Wirtschaftszweig<br />
statistisch neu aufgeteilt.<br />
Das <strong>Baunebengewerbe</strong> umfasste bis dato sämtliche<br />
zum Ausbau eines Gebäudes notwendigen<br />
Unternehmen, weswegen es auch häufig als<br />
Ausbaugewerbe bezeichnet wurde.<br />
Der Begriff des <strong>Baunebengewerbe</strong>s hat in der<br />
deutschen Literatur und der Umgangssprache<br />
weiterhin Bestand, weswegen er hier verwendet<br />
wird.<br />
Gewerk<br />
Ein Gewerk ist die veraltete, heute aber noch<br />
weitgehend übliche Bezeichnung <strong>für</strong> die Leistung<br />
einzelner Gewerbezweige.<br />
Die Gewerke untergliedern <strong>das</strong> <strong>Baunebengewerbe</strong><br />
in einzelne Fachbereiche. Als Beispiel<br />
dienen hier Trockenbauer, Heizungs- und Sanitärinstallateure<br />
und Elektromonteure.<br />
Aufmaß<br />
Das Aufmaß bezeichnet im Baugewerbe die<br />
mengenmäßige Erfassung von Leistungen und<br />
ist die Basis <strong>für</strong> Vergütungen. Das Aufmaß ist<br />
nach der Vergabe- und Vertragsordnung <strong>für</strong><br />
Bauleistungen (VOB), Teil B geregelt, die von<br />
dem Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss<br />
<strong>für</strong> Bauleistungen (DVA) des Bundesministeri-