10.07.2015 Aufrufe

Mit freundlicher Genehmigung der DFS Deutsche ... - Ivao

Mit freundlicher Genehmigung der DFS Deutsche ... - Ivao

Mit freundlicher Genehmigung der DFS Deutsche ... - Ivao

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

2. ART DER DURCHFÜHRUNG(1) Funkverkehr im beweglichen Flugfunkdienst wird als Sprechfunkverkehr durchgeführt.(2) Beweglicher Flugfunkdienst ist ein Funkdienst zwischen Bodenfunkstellen undLuftfunkstellen o<strong>der</strong> zwischen Luftfunkstellen.(3) Im Rahmen des beweglichen Flugfunkdienstes dürfen auch Rettungsgerätefunkstellensowie Funkbojen, die zur Markierung <strong>der</strong> Position bei Luftnotfällen dienen,auf festgelegten Frequenzen betrieben werden.3. SPRACHE(1) Der Sprechfunkverkehr im beweglichen Flugfunkdienst ist in englischer Sprachedurchzuführen.Die deutsche Sprache darf nur verwendet werden:1. bei Flügen nach Sichtflugregeln und im Rollverkehr auf Frequenzen, diefür den Sprechfunkverkehr in deutscher Sprache zugelassen sind,o<strong>der</strong>2. wenn <strong>der</strong> Empfänger <strong>der</strong> Meldung mit <strong>der</strong> englischen Sprache nichtvertraut ist.(2) Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) kann in beson<strong>der</strong>en Fällen diedeutsche und die englische Sprache für die Durchführung des Sprechfunkverkehrsauf beson<strong>der</strong>s festgelegten Frequenzen zulassen, sofern hierdurch die öffentlicheSicherheit o<strong>der</strong> Ordnung, insbeson<strong>der</strong>e die Sicherheit des Flugverkehrs,nicht beeinträchtigt wird. Die erfor<strong>der</strong>lichen Einzelheiten werden vom BAF jeweilsin den Nachrichten für Luftfahrer bekanntgemacht.(3) Der Sprechfunkverkehr im beweglichen Flugfunkdienst auf Frequenzen <strong>der</strong> nichtvon Flugsicherungsorganisationen betriebenen Bodenfunkstellen wird in deutscherSprache durchgeführt. Er kann in englischer Sprache durchgeführt werden,sofern hierfür beson<strong>der</strong>e Frequenzen festgelegt worden sind.(4) In Notfällen kann jede ausreichend beherrschte Sprache angewendet werden,sofern erwartet werden kann, dass <strong>der</strong> Gesprächspartner diese ebenfalls beherrscht.4. ZEITSYSTEM(1) Im beweglichen Flugfunkdienst ist die koordinierte Weltzeit (UTC) anzuwenden.(2) Der Beginn des Tages wird mit 0000 Uhr, das Ende mit 2359 Uhr bezeichnet.(3) Die Stunde beginnt mit <strong>der</strong> Minute 00 und endet mit <strong>der</strong> Minute 59.(4) Die Minute beginnt mit <strong>der</strong> Sekunde 00 und endet mit <strong>der</strong> Sekunde 59.(5) Als Uhrzeit ist die Minutenzahl zweistellig zu übermitteln. Wenn eine Verwechslungmöglich ist, sind alle vier Ziffern <strong>der</strong> laufenden Stunde und <strong>der</strong> Minute zuübermitteln.2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!