10.07.2015 Aufrufe

Mit freundlicher Genehmigung der DFS Deutsche ... - Ivao

Mit freundlicher Genehmigung der DFS Deutsche ... - Ivao

Mit freundlicher Genehmigung der DFS Deutsche ... - Ivao

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

(7) Staatstelegramme:Staatstelegramme sind Meldungen, die von an Bord eines Luftfahrzeugs befindlichenStaatsoberhäuptern o<strong>der</strong> diesen gleichgestellten Personen übermittelt werden.(8) Für die aufgeführten Meldungen ist die angegebene Reihenfolge für die Vorrangbehandlungmaßgebend.(9) Flugbetriebsmeldungen und Staatstelegramme sind auf Frequenzen des Fluginformationsdiensteso<strong>der</strong> einer an<strong>der</strong>en von <strong>der</strong> Flugverkehrskontrolle zugewiesenenFrequenz zu übermitteln, um die Durchführung <strong>der</strong> Flugverkehrskontrollenicht zu beeinträchtigen.6. VERFAHRENSWEISE IM SPRECHFUNKVERKEHR(1) Um eine knappe, unmissverständliche und einheitliche Übermittlungsform zuerzielen, sind möglichst die in den Anlagen enthaltenen Redewendungen undSprechgruppen zu verwenden.1. Es ist deutlich und im Tonfall <strong>der</strong> Umgangssprache sowie mit gleich bleibendemStimmaufwand und gleich bleiben<strong>der</strong> Sprechgeschwindigkeit zu sprechen.2. Sachfremde und unsachliche Äußerungen sind nicht zulässig.(2) Redewendungen wie SOFORT / IMMEDIATELY o<strong>der</strong> BESCHLEUNIGEN SIE /EXPEDITE werden von <strong>der</strong> Flugverkehrskontrolle nur angewendet, wenn dies unumgänglichist. Ist eine unmittelbare Ausführung aus Gründen <strong>der</strong> sicheren Flugdurchführungnicht möglich, ist <strong>der</strong> Anweisung - soweit möglich - zu folgen und dieFlugverkehrskontrolle entsprechend zu unterrichten.(3) Abkürzungen im Sprechfunkverkehr sind nicht zulässig. Das gilt nicht für imFlugverkehr gebräuchliche Abkürzungen (z. B. ATC, FIR, IFR, RVR, VFR, VMC,VOR), für die Q-Gruppen (z.B. QNH, QFE, QDM) und für Abkürzungen von Luftfahrzeugmustern(z.B. ATR 72, MD 11).(4) Das Rufzeichen ist am Beginn <strong>der</strong> Meldung zu übermitteln. Eine direkte Antwortauf eine Meldung kann sattdessen auch durch das Rufzeichen beendet werden.(5) Das Verlassen einer Kontrollfrequenz, ausgenommen nach Erreichen <strong>der</strong> endgültigenParkposition (on blocks), ist nur mit ausdrücklicher <strong>Genehmigung</strong> <strong>der</strong> Flugverkehrskontrollegestattet. Das Verlassen einer Frequenz des Fluginformationsdienstesist zu melden.(6) Flüge in Lufträumen <strong>der</strong> Klassen E, F und G können von <strong>der</strong> Flugverkehrskontrolleaufgefor<strong>der</strong>t werden, das Verlassen des Luftraums zu melden bzw. auf <strong>der</strong> Frequenzzu verbleiben.(7) Führer von Luftfahrzeugen haben das Fehlen <strong>der</strong> vorgeschriebenen Flächennavigationsausrüstungbei <strong>der</strong> Aufnahme <strong>der</strong> Funkverbindung mit <strong>der</strong> Flugverkehrs-4

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!