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Zentrales Bildungsprogramm 2013 für Betriebsräte - IG Metall

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248 Betriebspolitische Spezialisierung/Fachakademie für Arbeitsrecht/ArbeitsrechtBetriebsvereinbarung und EinigungsstelleWISSEN – KÖNNEN – HANDELNDie Betriebsvereinbarung ist eine der möglichen Anspruchsgrundlagen im Arbeitsrecht.Werden in der Betriebsvereinbarung Rechte für Arbeitnehmer(innen) festgelegt, könnendiese eingeklagt werden. Als „Gesetz des Betriebes“ hat die Betriebsvereinbarungunmittelbare und zwingende Wirkung.Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die dem Betriebsrat einen sicheren Umgangbei Verhandlung und Abschluss von Betriebsvereinbarungen ermöglichen. Scheitern dieVerhandlungen, muss der Betriebsrat das Instrumentarium Einigungsstelle handhabenkönnen.Termine (Seminartyp 609)15.09. – 20.09.<strong>2013</strong> KXARB151301 Inzell17.11. – 22.11.<strong>2013</strong> WD04713 Beverungen§ 37.6 BetrVG/§ 96.4 SGB IX08665/980 – 217Kategorie G/OTHEMEN IM SEMINARBetriebsvereinbarung nach BetrVG: Begriffsklärung,Schriftform, zulässiger Inhalt, der Arbeitgeber führtdie Betriebsvereinbarung durch, Verstöße gegen dieseVerpflichtung und deren Ahndung, Kündigung vonBetriebsvereinbarungen, Nachwirkung, ablösendeBetriebsvereinbarung, erzwingbare und freiwilligeBetriebsvereinbarungen, Tarifvorbehalt (§ 77 Abs. 3BetrVG und § 87 Abs. 1, einl. Satz BetrVG), Günstigkeitsprinzipim Verhältnis zu arbeitsvertraglichen,tarifvertraglichen und gesetzlichen Regelungen,Abgrenzung zur RegelungsabredeZustandekommen von Betriebsvereinbarungen: Verhandlungmit dem Arbeitgeber, Entwürfe, Abschlussund Unterzeichnung, Regelungszuständigkeit (BR, GBRoder KBR)Einigungsstellenverfahren (§ 76 BetrVG): Errichtung derEinigungsstelle § 76 BetrVG (wer trägt die Kosten?), Verfahrenvor der Einigungsstelle, Wirkung und Umsetzungder Beschlüsse der EinigungsstelleBeauftragung von Sachverständigen (§ 80 Abs. 3 i. V. m.§ 40 BetrVG)Streitigkeiten über Inhalt und Geltung einer BetriebsvereinbarungZIELGRUPPEDas Seminar richtet sich an Betriebsräte.

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