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Zentrales Bildungsprogramm 2013 für Betriebsräte - IG Metall

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Mitbestimmungsakademie/Aufsichtsratsmitglieder289Grundlagenseminar für Aufsichtsrätenach dem DrittelbeteiligungsgesetzWISSEN – KÖNNEN – HANDELNArbeitnehmervertreter(innen) in drittelbeteiligten Aufsichtsräten stehen unter einembesonders großen Druck. In aller Regel vertreten sie die Interessen der Arbeitnehmer(innen)nur allein oder zu zweit im Gremium. Aufgrund der Regelungen imDrittelbeteiligungsgesetz gehört dem Aufsichtsrat zudem meistens auch kein hauptamtlicherGewerkschaftsvertreter an. Auch die rechtlichen Rahmenbedingungenunterscheiden sich von den paritätisch besetzten Aufsichtsräten, da die Regelungendes Mitbestimmungsgesetzes, die der Arbeitnehmerbank besondere Rechte einräumen,auf drittelbeteiligte Aufsichtsräte nicht anzuwenden sind. Das Seminar sollden rechtlichen Handlungsrahmen für Arbeitnehmervertreter(innen) in drittelbeteiligtenAufsichtsräten abstecken. Wir wollen unsere Erfahrungen über die besonderenHerausforderungen in diesen Aufsichtsräten austauschen und über Möglichkeitennachdenken, gemeinsam mit den betrieblichen Gremien und Kolleg(inn)en Druck zuentfalten.§ 37.6 BetrVG09352/50 61 68Kategorie ATHEMEN IM SEMINARÜbersicht über die unternehmensrechtlichenGrundlagenAufgaben und Grenzen der Aufsichtsratstätigkeitinnere Ordnung des Aufsichtsrats und die Einzelrechtedes AufsichtsratsmitgliedsAusschüsse des Aufsichtsrats und ihr Zusammenwirkenmit dem AufsichtsratsgremiumInformationsrechte des AufsichtsratsmitgliedsStimme und Stimmrecht des AufsichtsratsmitgliedsBehandlung des Jahresabschlusses im AufsichtsratMöglichkeiten, Unternehmensentscheidungen imAufsichtsrat mitzugestaltenVor- und Nachbereitung der AufsichtsratssitzungZusammenwirken der MitbestimmungsgremienZIELGRUPPEDas Seminar richtet sich an Betriebsräte im Aufsichtsratnach dem Drittelbeteiligungsgesetz.SEMINARLEITUNGJulia Cuntz (Berlin)Termine (Seminartyp 514)06.02. – 08.02.<strong>2013</strong> LX05613 Lohr

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