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Zentrales Bildungsprogramm 2013 für Betriebsräte - IG Metall

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Anmelden, freistellen, teilnehmenWenn der Arbeitgeber blocktWEITERE INFORMATIONENSIEHE „RATGEBER FREI-STELLUNG“ » WWW.DGB-BILDUNGSWERK-NRW.DE/FREISTELLUNGSRATGEBER331Der Arbeitgeber bestreitet die Erforderlichkeit des Lehrgangs.Der Arbeitgeber hält die betrieblichen Belangefür nicht genügend berücksichtigt.lDer Arbeitgeber kann einarbeitsrechtliches Verfahreneinleiten, wenn er dieSchulungsteilnahme desBR-Mitglieds verhindernwill.HANDELN… wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeitbestreitet, sofort eine Betriebsratssitzungeinberufen. Beschließen, dassder BR an der Schulung festhält, und dieErforderlichkeit ordentlich begründen.Den Beschluss mit der Begründung demArbeitgeber mitteilen.Der Arbeitgeber muss dieEinigungsstelle anrufen.Sie entscheidet überdie zeitliche Teilnahme.Daher frühzeitig Mitteilungan den Arbeitgeber.HANDELN… wenn der Arbeitgeber die betrieblicheNotwendigkeit bestreitet, sofort eineBetriebsratssitzung einberufen. Beschließen,dass der BR an der zeitlichen Lageder Schulung festhält, und begründenoder mit dem Arbeitgeber einen anderenSchulungstermin vereinbaren und dafürEntgegenkommen bei anderen Seminarenvom Arbeitgeber einfordern.lDas BR-Mitglied nimmtgegen den Willendes Arbeitgebers an derSchulung teil, …… wenn der Arbeitgeber kein gerichtlichesVerfahren einleitet oder nicht auf denBeschluss des Betriebsrates reagiert oderkurzfristig ohne vorherige Ankündigungdie Seminarteilnahme verhindern will.… wenn der Arbeitgeber die Einigungsstellenicht anruft oder kurzfristig(ca. 2 Wochen vorab) trotz frühzeitigerAnmeldung die Teilnahme am Seminarverhindern will.lDer Arbeitgeber verweigertdie Zahlung derSeminarkosten und desEntgeltausfalls.SEMINARKOSTENDer Betriebsrat leitet nach Rücksprache mit der<strong>IG</strong> <strong>Metall</strong>-Verwaltungsstelle ein Beschlussverfahrenzur Kostentragung durch den Arbeitgeber beimArbeitsgereicht ein.ENTGELTAUSFALLDas einzelne BR-Mitglied muss seinen Entgeltausfallim arbeitsrechtlichen Urteilsverfahren einklagen.Dazu die <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong> einschalten und Rechtsschutzbeantragen.

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