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Zentrales Bildungsprogramm 2013 für Betriebsräte - IG Metall

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54 Betriebspolitische Spezialisierung/Tarifverträge, Entgelt und Leistung/Bezirk NRWEinheitlicher Manteltarifvertrag NRW –Inhalt, Auslegung und UmsetzungWISSEN – KÖNNEN – HANDELNWelche Regulierungsmöglichkeiten gibt es für die betriebliche Interessenvertretungbei der Lage und Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit? Welche Handlungsbedingungenhat der Betriebsrat bei der Arbeitszeitgestaltung? Wir wirken sich Arbeitszeitmodelleauf Urlaub, Mehrarbeit und Zuschläge aus? Welche Zuschläge stehen den Beschäftigtenzu und wie können diese geltend gemacht werden? Mit diesen Fragen werden vieleInteressenvertretungen konfrontiert. Nicht immer haben sie eine Antwort parat. Angesichtsdieser Tatsache ist es notwendig, die Themen im Rahmen von tarifpolitischen(regionalen) Seminaren abzudecken. Dabei handelt es sich um tarifpolitische Regelungsbereiche,die traditionell dem Manteltarifvertrag zugeordnet werden und in denweiterführenden Seminaren nur am Rande eine Rolle spielen. Neben den inhaltlichen,fachlichen Themen wird auch der Umgang mit Tarifverträgen geübt.SPEZIELL FÜR DASTARIFGEBIET NORD-RHEIN-WESTFALEN§ 37.6 BetrVG/§ 96.4 SGB IX02324/706–393Kategorie DTHEMEN IM SEMINARBedeutung von Tarifverträgen und Tarifautonomiesowie rechtliche Grundlagen des Tarifvertragssystemsausgewähllte Regelungsbereiche des einheitlichenManteltarifvertrags Nordrhein-Westfalen (z. B. Regelungenzur Arbeitszeit, Urlaubsregelung, Kurzarbeit,Monatsengelt und die Berechnung des Durchschnittsverdienstes)Durchsetzung von tariflichen AnsprüchenVorgehensweise für InteressenvertretungenZIELGRUPPEDas Seminar richtet sich an Betriebsräte aus Betrieben,die den einheitlichen Manteltarifvertrg (EMTV) Nordrhein-Westfalen anwenden.SEMINARLEITUNGElke SchulteTermine auf Anfrage (Seminartyp 5031)

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