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Zentrales Bildungsprogramm 2013 für Betriebsräte - IG Metall

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Anmelden, freistellen, teilnehmen3256. Freistellungsansprüche und Freistellungsmöglichkeitenfür die Teilnahme an SeminarenLiegen zu einer Bildungsveranstaltung mehrere Freistellungsansprüchevor, so ist die für die <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong> günstigstezu wählen.a) Bildungsurlaub: Arbeitnehmer(innen) können für fünfTage im Jahr (zehn Tage innerhalb von zwei Jahren) fürgesellschaftspolitische, in einigen Bundesländern auchfür berufliche Weiterbildung von der Arbeit freigestelltwerden. Voraussetzung ist, dass die Veranstaltung alsBildungsurlaubsseminar anerkannt ist. In den BundesländernBayern, Baden-Württemberg, Sachsen undThüringen existieren keine Bildungsurlaubsgesetze. Fürdie Seminare nach Bildungsurlaubsgesetz liegen in derRegel die Anerkennungen der einzelnen Bundesländervor. Die Bildungsurlaubsgesetze der Länder bewertendie Seminarinhalte unterschiedlich, deshalb liegen dieAnerkennungen bei einigen Bildungsurlaubsseminarennicht komplett für alle zwölf Bundesländer vor. Bitte vorOrt in der Verwaltungsstelle bzw. im Internet oder Extranetzeitnah die Anerkennung abrufen. Voraussetzung für dieInanspruchnahme des Bildungsurlaubs ist ein Antragbzw. eine Mitteilung an den Arbeitgeber. Die nach denBildungsurlaubsgesetzen der Länder unterschiedlichenFristen bitte berücksichtigen.b) Freistellung nach § 37 Abs. 6 und 7 BetrVG und nach§ 96.4 bzw. § 96.8 SGB IX: Betriebsratsmitglieder undMitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretungwerden für die Teilnahme an Seminaren freigestellt, wenn ndie Seminare die für ihre Betriebsratstätigkeit erforderlichenKenntnisse (§ 37.6 BetrVG) vermitteln oder dieEignung des Seminars für ihre Betriebsratstätigkeit(§ 37.7 BetrVG) anerkannt ist. Mitglieder der Schwerbehindertenvertretungkönnen für Seminare nach § 96.4 und§ 96.8 SGB IX ebenfalls von der Arbeit freigestellt werden.Die zentralen Seminare der <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong>-Bildungszentrennach § 37.7 BetrVG werden vom Hessischen Sozialministeriumanerkannt. Das Aktenzeichen dafür ist bundesweitgültig. Auch diese Nummer ist im Internet auf derHomepage der <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong> abrufbar. Für die Seminare nach§ 37.6 BetrVG verantwortet der Funktionsbereich GewerkschaftlicheBildungsarbeit, dass die Seminarinhalteentsprechend den rechtlichen Bedingungen entwickeltund im Seminar gestaltet werden. Bei allen Freistellungenfür Betriebsratsmitglieder, Mitglieder der Jugend- undAuszubildendenvertretung und Mitglieder der Schwerbehindertenvertretungsind ein Entsendebeschluss sowieeine entsprechende Mitteilung an den Arbeitgeber erforderlich.Am Beispiel der Freistellung für § 37.6 BetrVG istweiter unten der Weg zum Seminar kurz und übersichtlichdargestellt.l

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