16.08.2012 Aufrufe

Schweizerische Zivilprozessordnung

Schweizerische Zivilprozessordnung

Schweizerische Zivilprozessordnung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Zivilprozessordnung</strong><br />

Art. 40 Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und<br />

Vermögensübertragungen<br />

Für Klagen, die sich auf das Fusionsgesetz vom 3. Oktober 200314 stützen, ist das<br />

Gericht am Sitz eines beteiligten Rechtsträgers zuständig.<br />

Art. 41 Kraftloserklärung von Wertpapieren und Versicherungspolicen;<br />

Zahlungsverbot<br />

1 Für die Kraftloserklärung von Beteiligungspapieren ist das Gericht am Sitz der<br />

Gesellschaft zwingend zuständig.<br />

2 Für die Kraftloserklärung von Grundpfandtiteln ist das Gericht an dem Ort zwingend<br />

zuständig, an dem das Grundstück im Grundbuch aufgenommen ist.<br />

3 Für die Kraftloserklärung der übrigen Wertpapiere und der Versicherungspolicen<br />

ist das Gericht am Wohnsitz oder Sitz der Schuldnerin oder des Schuldners zwingend<br />

zuständig.<br />

4 Für Zahlungsverbote aus Wechsel und Check und für deren Kraftloserklärung ist<br />

das Gericht am Zahlungsort zwingend zuständig.<br />

Art. 42 Anleihensobligationen<br />

Die örtliche Zuständigkeit für die Ermächtigung zur Einberufung der Gläubigerversammlung<br />

richtet sich nach Artikel 1165 OR15. Art. 43 Anlagefonds<br />

Für Klagen der Anlegerinnen und Anleger sowie der Vertretung der Anlegergemeinschaft<br />

ist das Gericht am Sitz der Fondsleitung zwingend zuständig.<br />

9. Abschnitt: Schuldbetreibungs- und Konkursrecht<br />

Art. 44<br />

Für Klagen nach dem Bundesgesetz vom 11. April 188916 über Schuldbetreibung<br />

und Konkurs (SchKG) bestimmt sich die örtliche Zuständigkeit nach diesem Kapitel,<br />

soweit das SchKG keinen Gerichtsstand vorsieht.<br />

14 SR 221.301<br />

15 SR 220<br />

16 SR 281.1<br />

7422

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!