16.08.2012 Aufrufe

Schweizerische Zivilprozessordnung

Schweizerische Zivilprozessordnung

Schweizerische Zivilprozessordnung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Zivilprozessordnung</strong><br />

2 Das Gericht benachrichtigt die Vormundschaftsbehörde, wenn es vormundschaftliche<br />

Massnahmen für geboten hält.<br />

3. Kapitel: Streitgenossenschaft<br />

Art. 68 Notwendige Streitgenossenschaft<br />

1 Sind mehrere Personen an einem Rechtsverhältnis beteiligt, über das nur mit<br />

Wirkung für alle entschieden werden kann, so müssen sie gemeinsam klagen oder<br />

beklagt werden.<br />

2 Rechtzeitige Prozesshandlungen eines Streitgenossen wirken auch für säumige<br />

Streitgenossen. Ausgenommen ist das Ergreifen von Rechtsmitteln.<br />

Art. 69 Einfache Streitgenossenschaft<br />

1 Sollen Rechte und Pflichten beurteilt werden, die auf gleichartigen Tatsachen oder<br />

Rechtsgründen beruhen, so können mehrere Personen gemeinsam klagen oder<br />

beklagt werden.<br />

2 Die einfache Streitgenossenschaft ist ausgeschlossen, wenn für die einzelnen<br />

Klagen nicht die gleiche Verfahrensart anwendbar ist.<br />

3 Jeder Streitgenosse kann den Prozess unabhängig von den andern Streitgenossen<br />

führen.<br />

Art. 70 Gemeinsame Vertretung<br />

Die Streitgenossen können eine gemeinsame Vertretung bezeichnen, sonst ergehen<br />

Zustellungen an jeden einzelnen Streitgenossen.<br />

4. Kapitel: Intervention<br />

1. Abschnitt: Hauptintervention<br />

Art. 71<br />

1 Wer am Streitgegenstand ein besseres Recht behauptet, das beide Parteien ganz<br />

oder teilweise ausschliesst, kann beim Gericht, bei dem der Prozess erstinstanzlich<br />

rechtshängig ist, gegen beide Parteien Klage erheben.<br />

2 Das Gericht kann den Prozess bis zur rechtskräftigen Erledigung der Klage des<br />

Hauptintervenienten einstellen oder die Verfahren vereinigen.<br />

7428

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!