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Vierter Sachstandsbericht - IPCC

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Thema 5Die langfristige Perspektive5.1 Die Risikomanagement-PerspektiveEine Reaktion auf den Klimawandel erfordert einen iterativenRisikomanagementprozess, der sowohl Emissionsminderungals auch Anpassung mit einbezieht und die tatsächlichenund vermiedenen Schäden durch Klimawandel,positive Nebeneffekte, Nachhaltigkeit, Gerechtigkeit undEinstellungen gegenüber Risiken berücksichtigt. {WGII20.9, SPM; WGIII SPM}Techniken zum Risikomanagement können ausdrücklichsektoraler, regionaler und zeitlicher Vielfalt gerecht werden.Für ihre Anwendung benötigt man jedoch nicht nur Informationenüber Auswirkungen, die durch die wahrscheinlichstenKlimaszenarien ausgelöst werden, sondern auch über Auswirkungen,die aus Ereignissen mit geringerer Wahrscheinlichkeit,aber stärkeren Konsequenzen entstehen, sowie Informationenüber die Folgen der vorgeschlagenen Politiken und Maßnahmen.Unter Risiko versteht man im Allgemeinen das Produktaus der Wahrscheinlichkeit eines Ereignisses und seinen Konsequenzen.Auswirkungen des Klimawandels hängen von denEigenschaften natürlicher und menschlicher Systeme, ihrenEntwicklungspfaden und ihren spezifischen Standorten ab. {SYR3.3, Abbildung 3.6; WGII 20.2, 20.9, SPM; WGIII 3.5, 3.6, SPM}5.2 Hauptverwundbarkeiten,Auswirkungen und Risiken – langfristigePerspektivenDie im Dritten <strong>Sachstandsbericht</strong> festgehaltenen fünf„Gründe zur Besorgnis“ werden inzwischen als dringendereingeschätzt, wobei viele Risiken mit höherer Sicherheitidentifiziert werden. Einige werden laut Projektionengrößer sein oder bei geringeren Temperaturanstiegen auftreten.Dies liegt an: (1) besserem Verständnis des Ausmaßesvon Auswirkungen und Risiken im Zusammenhang mitsteigender globaler Durchschnittstemperatur und ebensolchenTHG-Konzentrationen, einschließlich der Verwundbarkeitgegenüber heutiger Klimavariabilität, (2) genauererIdentifizierung der Randbedingungen, die Systeme, Sektoren,Gruppen und Regionen besonders empfindlich seinlassen, und (3) zunehmenden Hinweisen darauf, dass dasRisiko sehr starker Auswirkungen in einem Zeitrahmen vonmehreren hundert Jahren weiterhin steigen würde, solangeTHG-Konzentrationen und die Temperatur weiterhin ansteigen.Das Verständnis der Beziehung zwischen Auswirkungen(die Grundlage für die „Gründe zur Besorgnis“ im TAR)und Verwundbarkeit (die die Fähigkeit zur Anpassung anAuswirkungen mit einschließt) hat sich verbessert. {WGII4.4, 5.4, 19.ES, 19.3.7, TS.4.6; WGIII 3.5, SPM}Der TAR zog die Schlussfolgerung, dass Verwundbarkeitgegenüber Klimawandel eine Funktion von Belastung, Empfindlichkeitund Anpassungskapazität ist. Anpassung kann dieEmpfindlichkeit gegenüber Klimawandel verringern, währendEmissionsminderung die Belastung durch den Klimawandel,einschließlich seiner Geschwindigkeit und seines Ausmaßes,verringern kann. Beide Schlussfolgerungen werden in der vorliegendenBewertung bestätigt. {WGII 20.2, 20.7.3}Kein einzelnes Maßsystem kann die Vielfältigkeit vonHauptverwundbarkeiten angemessen beschreiben oder ihreRangfolge bestätigen. Eine Auswahl relevanter Auswirkungenist in Abbildung 3.6 dargestellt. Die Abschätzung von Hauptverwundbarkeitenin einem beliebigen System sowie der implizierteSchaden werden von der Belastung (Geschwindigkeitund Ausmaß der Klimaänderung), der Sensitivität, die teilweiseund wo relevant vom Entwicklungsstand abhängt, und derAnpassungskapazität bestimmt. Einige Hauptverwundbarkei-Hauptverwundbarkeiten und Artikel 2 der UNFCCCArtikel 2 der UNFCCC besagt:„Das Endziel dieses Übereinkommens und aller damit zusammenhängenden Rechtsinstrumente, welche die Konferenz derVertragsparteien beschließt, ist es, in Übereinstimmung mit den einschlägigen Bestimmungen des Übereinkommens die Stabilisierungder Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf einem Niveau zu erreichen, auf dem eine gefährliche anthropogeneStörung des Klimasystems verhindert wird. Ein solches Niveau sollte innerhalb eines Zeitraums erreicht werden, der ausreicht,damit sich die Ökosysteme auf natürliche Weise den Klimaänderungen anpassen können, die Nahrungsmittelerzeugungnicht bedroht wird und die wirtschaftliche Entwicklung auf nachhaltige Weise fortgeführt werden kann.“Die Festlegung, was in Bezug auf Artikel 2 der UNFCCC eine „gefährliche anthropogene Störung“ darstellt, beinhaltet Werturteile.Wissenschaft kann informierte Entscheidungen zu dieser Frage erleichtern, unter anderem indem sie Kriterien für eineBeurteilung dessen liefert, welche Verwundbarkeiten in diesem Zusammenhang als „Hauptverwundbarkeiten“ bezeichnet werdenkönnen. {SYR 3.3, WGII 19.ES}Hauptverwundbarkeiten 26 können im Zusammenhang mit vielen klimasensiblen Systemen auftreten, darunter Nahrungsversorgung,Infrastruktur, Gesundheit, Wasserressourcen, Küstensysteme, Ökosysteme, globale biogeochemische Kreisläufe, Eisschildeund Zustände der ozeanischen und atmosphärischen Zirkulation. {WGII 19.ES}Es steht inzwischen spezifi schere Information über das Wesen zukünftiger Auswirkungen in den verschiedenen Regionen derWelt zur Verfügung, auch für einige Orte, die in früheren Bewertungen nicht behandelt worden waren. {WGII SPM}26Hauptverwundbarkeiten können aufgrund einer Reihe von Kriterien in der Literatur identifi ziert werden, darunter Ausmaß, Zeitpunkt, Fortdauer/Umkehrbarkeit, Anpassungspotenzial,Aspekte der Verbreitung, Wahrscheinlichkeit und „Bedeutung“ der Auswirkungen.72

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