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WIR GEHEN VORAN - Alno

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Konzernanhang• Änderungen zu IFRS 1 – Erstmalige Anwendung der IFRS und IAS 27 –Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS (Zeitpunkt des Inkrafttretens:1. Januar 2009):88Die Änderungen zu IFRS 1 erlauben es einem Unternehmen, die Anschaffungskostenvon Beteiligungen an Tochterunternehmen, gemeinsamgeführten Unternehmen und assoziierten Unternehmen in seiner IFRS-Eröffnungsbilanz auch unter Verwendung der nach vorher angewandtenRechnungslegungsvorschriften ausgewiesenen Beträge oder unter Verwendungder beizulegenden Zeitwerte als Ersatz für Anschaffungskostenzu bestimmen. Die Änderungen zu IAS 27 betreffen allein die separatenEinzelabschlüsse eines Mutterunternehmens und legen insbesondere fest,dass sämtliche Dividenden von Tochterunternehmen, gemeinschaftlichgeführten Unternehmen und assoziierten Unternehmen im separaten Einzelabschlusserfolgswirksam erfasst werden. Da sich die Änderungen aufdie erstmalige Anwendung der IFRS und auf Einzel abschlüsse beziehen,ergeben sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.• IAS 23 – Fremdkapitalkosten (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2009):Der geänderte Standard fordert eine Aktivierung von Fremdkapitalkosten,die einem qualifizierten Vermögenswert zugerechnet werden können. Alsqualifizierter Vermögenswert wird ein Vermögenswert definiert, für den einbeträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigtengebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen. Die Änderung desStandards ist prospektiv anzuwenden, so dass sich für bisher angefalleneFremdkapitalkosten keine Änderungen ergeben. Aufgrund der geringenBedeutung der qualifizierten Vermögenswerte resultiert aus der zukünftigenAnwendung kein wesentlicher Effekt auf die Vermögens-, Finanz- undErtragslage des Konzerns.• Änderung von IAS 32 – Finanzinstrumente: Darstellung und IAS 1 –Darstellung des Abschlusses (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Juli 2009):Die Änderung betrifft die Klassifizierung von kündbaren Gesellschafter -einlagen als Eigen- oder Fremdkapital. Nach bisheriger Regelung warenUnternehmen teilweise gezwungen, das gesellschaftsrechtliche Kapitalaufgrund gesetzlich verankerter Kündigungsrechte der Gesellschafter alsfinanzielle Verbindlichkeiten auszuweisen. Künftig sollen diese Gesellschaftereinlagenin der Regel als Eigenkapital klassifiziert werden, soferneine Abfindung zum beizulegenden Zeitwert vereinbart wird und diegeleisteten Einlagen den nachrangigsten Anspruch auf das Nettovermögendes Unternehmens darstellen. Die Beachtung der Änderung wirdkeine Auswirkung auf den Konzernabschluss haben, da keine kündbarenGesellschaftereinlagen bestehen.• IFRIC 13 – Kundenbindungsprogramme (Zeitpunkt des Inkrafttretens:1. Juli 2008):Da keine Kundenbindungsprogramme im Konzern bestehen, wird die Beachtungder Interpretation keine Auswirkung auf den Konzernabschluss haben.

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