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Stenographischer Bericht 223. Sitzung - Deutscher Bundestag

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22136<br />

Werner Lensing<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 14. Wahlperiode – <strong>223.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Berlin, Mittwoch, den 13. März 2002<br />

meine Frage haben, ob eine rechtzeitige Evaluation auch<br />

unter dem Aspekt erhoffter Synergieeffekte zu einer deutlichen<br />

Minderung der Kosten hätte führen können.<br />

Wolf–Michael Catenhusen, Parl. Staatssekretär bei<br />

der Bundesministerin für Bildung und Forschung: Das<br />

können Sie meiner Antwort nicht entnehmen. Wenn Sie<br />

sich vorher schon über die Kosten informiert haben – –<br />

(Werner Lensing [CDU/CSU]: Nein, die<br />

Berechnungen!)<br />

– Wenn Sie sich schon über die Berechnungen informiert<br />

haben, wundere ich mich natürlich noch etwas mehr über<br />

Ihre Frage.<br />

Im Kern, Herr Kollege Lensing, kommt es darauf an,<br />

ob es dann, wenn man auf einer Messe zwei Stände an<br />

verschiedenen Ecken und nicht nebeneinander aufbaut,<br />

möglich ist, Beratungspersonal einzusparen. Da der eine<br />

Stand allgemein über die Breite der Förderpolitik des<br />

BMBF informierte, der andere Stand aber den Auftragnehmern<br />

des BMBF ermöglichte, ihre Projekte darzustellen,<br />

wäre der Personaleinsatz logischerweise auch<br />

durch ein Nebeneinander der beiden Stände nur unwesentlich<br />

beeinflusst worden. Wir hätten die Unterauftragnehmer<br />

nicht dazu animieren können, das gesamte<br />

Förderprogram des BMBF auf dem Ministeriumsstand<br />

darzustellen.<br />

Lieber Kollege Lensing, damit habe ich, wie ich<br />

glaube, sehr präzise Antworten gegeben.<br />

Werner Lensing (CDU/CSU): Um die Regierung<br />

nicht in zusätzliche unnötige Schwierigkeiten zu bringen<br />

und aufgrund Ihrer freundlichen Ansprache verzichte ich<br />

auf eine weitere Frage.<br />

(Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Die haben<br />

keine Schonung verdient, Werner!)<br />

Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters: Ich danke<br />

dem Kollegen Lensing und dem Parlamentarischen<br />

Staatssekretär.<br />

Ich rufe nunmehr den Geschäftsbereich des Bundesministeriums<br />

für Wirtschaft und Technologie auf.<br />

Wir kommen zur Frage 7 des Kollegen Michelbach,<br />

zur Gefahr der Wettbewerbsverzerrung aufgrund der<br />

EU-Osterweiterung:<br />

Sieht die Bundesregierung die Gefahr der Wettbewerbsverzerrung<br />

aufgrund der EU-Osterweiterung, und wenn ja, welche Fördermaßnahmen<br />

plant die Bundesregierung für Oberfranken?<br />

Diese Frage wird von der Parlamentarischen Staatssekretärin<br />

Margareta Wolf beantwortet.<br />

Margareta Wolf, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister<br />

für Wirtschaft und Technologie: Lieber Herr Kollege<br />

Michelbach, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Die<br />

Bundesregierung sieht in der EU-Osterweiterung vor allen<br />

Dingen eine große politische, aber auch eine große<br />

wirtschaftliche Chance. Von einem größeren EU-Binnen-<br />

markt – das besagen alle Studien – werden in der Regel<br />

gerade die wettbewerbsfähigen Unternehmen in Deutschland<br />

profitieren. Allerdings muss eine beitrittbedingte Belastung<br />

der Arbeitsmärkte vermieden werden. Deshalb hat<br />

sich die Bundesregierung – das werden Sie verfolgt haben<br />

– für begrenzte flexible Übergangsregelungen im Bereich<br />

der Arbeitnehmerfreizügigkeit, aber auch des<br />

Dienstleistungssektors eingesetzt, um wirtschaftliche und<br />

soziale Auswirkungen im Zusammenhang mit der Osterweiterung<br />

abzufedern. Die Regelungen für den<br />

Dienstleistungssektor beziehen sich, wie Sie wissen,<br />

hauptsächlich auf die Bauwirtschaft und den sensiblen<br />

Handwerksbereich.<br />

Selbstverständlich sehen wir auch die besondere Situation<br />

der Grenzregionen. Aufgrund unserer Initiative hat die<br />

Europäische Kommission ein Programm zur Festigung der<br />

wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit der Grenzregionen<br />

vorgeschlagen. Gegenwärtig erfolgt die Konkretisierung<br />

der so genannten Gemeinschaftsaktion für Grenzregionen.<br />

Im Rahmen von „Interreg III A“ kann Oberfranken Fördermittel<br />

aus dem bayerisch-tschechischen Programm erhalten,<br />

in dem EU-Fördermittel in Höhe von 63,8 Millionen<br />

Euro für den Zeitraum von 2000 bis 2006 zur<br />

Verfügung stehen. Die Durchführung des Programms obliegt<br />

aber, wie gesagt, dem Land Bayern, das seinerseits<br />

die entsprechenden regionalen Förderschwerpunkte setzt.<br />

Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters: Zusatzfrage.<br />

Hans Michelbach (CDU/CSU): Frau Staatssekretärin,<br />

Sie sprechen einzelne bescheidene Förderinstrumente<br />

an. Der Bundeskanzler hatte aber Ende 2000 in Weiden in<br />

der Oberpfalz angekündigt, das Spektrum strukturpolitischer<br />

Förderinstrumente insgesamt zu nutzen und für<br />

eine vernünftige Förderkulisse mittels eines Grenzregionenprogramms<br />

des Bundes und der Länder zu sorgen.<br />

Warum ist bis heute nicht mehr als eine glatte Null dabei<br />

herausgekommen, zumal die entsprechenden EU-Länder<br />

in wenigen Monaten grünes Licht für den Beitritt bekommen<br />

sollen?<br />

Margareta Wolf, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister<br />

für Wirtschaft und Technologie: Sehr geehrter<br />

Kollege Michelbach, zum einen wird der Abschluss der<br />

Verhandlungen mit den potenziellen Beitrittsstaaten im<br />

Jahre 2004 erwartet. Zum anderen bin ich nicht der Meinung,<br />

dass das von Ihnen angesprochene Programm „Gemeinschaftsaktion<br />

für Grenzregionen“ besonders niedrig<br />

ausgestattet ist. Im Gegenteil: Im Rahmen dieses Programmes<br />

werden Mittel in Höhe von 260 Millionen Euro<br />

verausgabt.<br />

Um zu unterstützen, was der Bundeskanzler in Weiden<br />

gesagt hat, möchte ich Ihnen die Maßnahmen nennen, deren<br />

Finanzierung in diesem Programm vorgesehen ist:<br />

Erstens soll das Budget für die transeuropäischen<br />

Netze um 150 Millionen Euro aufgestockt werden.<br />

Gleichzeitig schlägt die Kommission vor, den Höchstfördersatz<br />

für grenzüberschreitende TEN-Projekte von<br />

10 Prozent auf 20 Prozent anzuheben.<br />

(C)<br />

(D)

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