Stenographischer Bericht 223. Sitzung - Deutscher Bundestag
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 14. Wahlperiode – <strong>223.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Berlin, Mittwoch, den 13. März 2002<br />
Dr. Gerald Thalheim, Parl. Staatssekretär bei der<br />
Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und<br />
Landwirtschaft: Mit der Verabschiedung des Pflanzenschutzgesetzes<br />
1998 hat der Gesetzgeber ein zum Teil<br />
über den anderen Mitgliedsländern der Europäischen<br />
Union liegendes Schutzniveau in Deutschland festgeschrieben.<br />
Insofern ergeben sich aus der rechtlichen Umsetzung<br />
dieses hohen Schutzniveaus Unterschiede in der<br />
Pflanzenschutzmittelanwendung in den Ländern der Europäischen<br />
Union.<br />
Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters: Kollege<br />
Koschyk.<br />
Hartmut Koschyk (CDU/CSU): Herr Staatssekretär,<br />
könnten Sie noch einmal die Bedingungen erläutern,<br />
unter denen in Deutschland – der Kollege Dreßen hat<br />
vom Kaiserstuhl gesprochen, aber auch die Fränkische<br />
Schweiz ist eines der größten Kirschanbaugebiete in der<br />
Bundesrepublik – eine solche Ausnahmegenehmigung bei<br />
Gefahr im Verzuge für den Einsatz von wirksamen Bekämpfungsmitteln<br />
gegen die Kirschfruchtfliege erteilt<br />
werden kann?<br />
Dr. Gerald Thalheim, Parl. Staatssekretär bei der<br />
Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und<br />
Landwirtschaft: Gefahr im Verzuge besteht insofern, als<br />
wir außer diesem einen Präparat Lebaycid über keine<br />
anwendbaren Alternativen verfügen. Daher bedarf es der<br />
Antragstellung und des Hinweises, dass dieser Schadenserreger<br />
– in diesem Fall konkret die Kirschfruchtfliege –<br />
in dieser Region und in diesem Jahr besonders stark auftritt<br />
und Schädigungen der Kirschen zu erwarten sind. In<br />
der Regel können das die Behörden vor Ort erfassen und<br />
belegen. Damit wäre die Handlungsmöglichkeit für die<br />
Biologische Bundesanstalt gegeben.<br />
Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters: Kollege<br />
Weiß.<br />
Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU): Herr<br />
Staatssekretär, nachdem bekannt ist, dass etliche Lücken<br />
im Pflanzenschutz nicht geschlossen werden können und<br />
dass zum Beispiel zur Bekämpfung des Feuerbrandes<br />
nichts Adäquates zur Verfügung steht, nachdem bekannt<br />
ist, dass zur Bekämpfung der Kirschfruchtfliege nichts<br />
Adäquates zur Verfügung steht – denn es ist ja von Ihrem<br />
Hause abgelehnt worden, die Wartezeit für Adimethoat zu<br />
verkürzen, sodass die Kirschen nach Ablauf der Wartezeit<br />
verfault an den Bäumen hängen und nicht mehr geerntet<br />
zu werden brauchen –, frage ich Sie: Ist die Bundesregierung<br />
bereit, die Bundesratsinitiative des Landes Baden-<br />
Württemberg, die jüngst eingebracht worden ist, zu unterstützen,<br />
wonach die Übergangsfristen des § 45 Abs. 1<br />
des Pflanzenschutzmittelgesetzes so geändert werden,<br />
dass an die Stelle des 1. Juli 2001 – dieses Datum ist ja abgelaufen<br />
– das neue Übergangsdatum 1. Januar 2005 tritt,<br />
was nach dem EU-Recht möglich wäre und uns helfen<br />
würde, die derzeitigen Lücken im Pflanzenschutz wirksam<br />
zu schließen?<br />
Dr. Gerald Thalheim, Parl. Staatssekretär bei der<br />
Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und<br />
Landwirtschaft: Die Entscheidung liegt nicht bei der<br />
Bundesregierung, sondern beim Gesetzgeber. Der Deutsche<br />
<strong>Bundestag</strong> als Gesetzgeber hat sich eindeutig<br />
geäußert, indem er dem Antrag der Fraktionen der SPD<br />
und des Bündnisses 90/Die Grünen zugestimmt hat, wonach<br />
ein einfaches Zurückfahren auf die Situation vor<br />
dem 1. Juli des vergangenen Jahres nicht angezeigt ist,<br />
weil es auf der einen Seite gelungen ist, eine ganze Reihe<br />
der bestehenden Lücken – ich habe bereits Zahlen genannt;<br />
von ehedem 800 hat man für 500 Anwendungsgebiete<br />
eine Entscheidung getroffen – zu schließen, und es<br />
zum anderen für das Offenbleiben bestehender Lücken<br />
gute Gründe gibt. Das heißt: Das Adimethoat – um bei<br />
diesem Beispiel zu bleiben – ist ein Insektizid, das zu den<br />
Phosphorsäureesthern gehört, mit erheblicher Giftigkeit;<br />
ich will das einmal so platt sagen. Wir gehen davon aus,<br />
dass die Anwendung dieses Präparats im nächsten Jahr in<br />
ganz Europa generell verboten wird. Es macht deshalb<br />
wenig Sinn, aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes<br />
einen generellen Freibrief zu geben und am Ende<br />
auf die Situation des vergangenen Jahres zurückzufallen.<br />
Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters: Ich danke<br />
Ihnen, Herr Parlamentarischer Staatssekretär.<br />
Die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums<br />
der Finanzen, die Fragen 27 und 28 des Kollegen<br />
Heinz Seiffert und die Fragen 29 und 30 des Kollegen<br />
Hansgeorg Hauser, werden schriftlich beantwortet.<br />
Da aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums<br />
für Arbeit und Sozialordnung nur eine Frage zur Beantwortung<br />
ansteht – die Frage 31 des Kollegen Benno<br />
Zierer, die Fragen 33 und 34 des Kollegen Johannes<br />
Singhammer und die Fragen 35 und 36 des Kollegen<br />
Dr. Peter Ramsauer werden schriftlich beantwortet –,<br />
ziehe ich diesen Geschäftsbereich vor.<br />
Ich rufe die Frage 32 des Kollegen Jochen-Konrad<br />
Fromme auf:<br />
Sieht die Bundesregierung konkrete Einspareffekte allein<br />
durch eine Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe,<br />
und wenn ja, in welcher Höhe werden sie eintreten?<br />
Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär<br />
Gerd Andres zur Verfügung.<br />
Gerd Andres, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister<br />
für Arbeit und Sozialordnung: Herr Abgeordneter Fromme,<br />
Ihre Frage beantworte ich wie folgt: Übergreifendes Ziel<br />
aller Reformbestrebungen ist es, Langzeitarbeitslosigkeit<br />
durch Vermittlung in dauerhafte Beschäftigung zu überwinden.<br />
Des Weiteren muss eine Neustrukturierung der Leistungen<br />
zu einem Abbau administrativer Doppelstrukturen<br />
führen. Die Entscheidung, ob sich diese Hauptziele einer<br />
Reform besser durch eine Harmonisierung und Optimierung<br />
der beiden Leistungssysteme oder durch deren Verschmelzung<br />
erreichen lassen, ist in dem bevorstehenden<br />
umfangreichen Diskussionsprozess zu klären.<br />
Im Rahmen dieses Diskussionsprozesses sind eine<br />
Vielzahl von finanzpolitischen, sozialpolitischen, verfas-<br />
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