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Stenographischer Bericht 223. Sitzung - Deutscher Bundestag

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22140<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 14. Wahlperiode – <strong>223.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Berlin, Mittwoch, den 13. März 2002<br />

Dr. Gerald Thalheim, Parl. Staatssekretär bei der<br />

Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und<br />

Landwirtschaft: Mit der Verabschiedung des Pflanzenschutzgesetzes<br />

1998 hat der Gesetzgeber ein zum Teil<br />

über den anderen Mitgliedsländern der Europäischen<br />

Union liegendes Schutzniveau in Deutschland festgeschrieben.<br />

Insofern ergeben sich aus der rechtlichen Umsetzung<br />

dieses hohen Schutzniveaus Unterschiede in der<br />

Pflanzenschutzmittelanwendung in den Ländern der Europäischen<br />

Union.<br />

Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters: Kollege<br />

Koschyk.<br />

Hartmut Koschyk (CDU/CSU): Herr Staatssekretär,<br />

könnten Sie noch einmal die Bedingungen erläutern,<br />

unter denen in Deutschland – der Kollege Dreßen hat<br />

vom Kaiserstuhl gesprochen, aber auch die Fränkische<br />

Schweiz ist eines der größten Kirschanbaugebiete in der<br />

Bundesrepublik – eine solche Ausnahmegenehmigung bei<br />

Gefahr im Verzuge für den Einsatz von wirksamen Bekämpfungsmitteln<br />

gegen die Kirschfruchtfliege erteilt<br />

werden kann?<br />

Dr. Gerald Thalheim, Parl. Staatssekretär bei der<br />

Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und<br />

Landwirtschaft: Gefahr im Verzuge besteht insofern, als<br />

wir außer diesem einen Präparat Lebaycid über keine<br />

anwendbaren Alternativen verfügen. Daher bedarf es der<br />

Antragstellung und des Hinweises, dass dieser Schadenserreger<br />

– in diesem Fall konkret die Kirschfruchtfliege –<br />

in dieser Region und in diesem Jahr besonders stark auftritt<br />

und Schädigungen der Kirschen zu erwarten sind. In<br />

der Regel können das die Behörden vor Ort erfassen und<br />

belegen. Damit wäre die Handlungsmöglichkeit für die<br />

Biologische Bundesanstalt gegeben.<br />

Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters: Kollege<br />

Weiß.<br />

Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU): Herr<br />

Staatssekretär, nachdem bekannt ist, dass etliche Lücken<br />

im Pflanzenschutz nicht geschlossen werden können und<br />

dass zum Beispiel zur Bekämpfung des Feuerbrandes<br />

nichts Adäquates zur Verfügung steht, nachdem bekannt<br />

ist, dass zur Bekämpfung der Kirschfruchtfliege nichts<br />

Adäquates zur Verfügung steht – denn es ist ja von Ihrem<br />

Hause abgelehnt worden, die Wartezeit für Adimethoat zu<br />

verkürzen, sodass die Kirschen nach Ablauf der Wartezeit<br />

verfault an den Bäumen hängen und nicht mehr geerntet<br />

zu werden brauchen –, frage ich Sie: Ist die Bundesregierung<br />

bereit, die Bundesratsinitiative des Landes Baden-<br />

Württemberg, die jüngst eingebracht worden ist, zu unterstützen,<br />

wonach die Übergangsfristen des § 45 Abs. 1<br />

des Pflanzenschutzmittelgesetzes so geändert werden,<br />

dass an die Stelle des 1. Juli 2001 – dieses Datum ist ja abgelaufen<br />

– das neue Übergangsdatum 1. Januar 2005 tritt,<br />

was nach dem EU-Recht möglich wäre und uns helfen<br />

würde, die derzeitigen Lücken im Pflanzenschutz wirksam<br />

zu schließen?<br />

Dr. Gerald Thalheim, Parl. Staatssekretär bei der<br />

Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und<br />

Landwirtschaft: Die Entscheidung liegt nicht bei der<br />

Bundesregierung, sondern beim Gesetzgeber. Der Deutsche<br />

<strong>Bundestag</strong> als Gesetzgeber hat sich eindeutig<br />

geäußert, indem er dem Antrag der Fraktionen der SPD<br />

und des Bündnisses 90/Die Grünen zugestimmt hat, wonach<br />

ein einfaches Zurückfahren auf die Situation vor<br />

dem 1. Juli des vergangenen Jahres nicht angezeigt ist,<br />

weil es auf der einen Seite gelungen ist, eine ganze Reihe<br />

der bestehenden Lücken – ich habe bereits Zahlen genannt;<br />

von ehedem 800 hat man für 500 Anwendungsgebiete<br />

eine Entscheidung getroffen – zu schließen, und es<br />

zum anderen für das Offenbleiben bestehender Lücken<br />

gute Gründe gibt. Das heißt: Das Adimethoat – um bei<br />

diesem Beispiel zu bleiben – ist ein Insektizid, das zu den<br />

Phosphorsäureesthern gehört, mit erheblicher Giftigkeit;<br />

ich will das einmal so platt sagen. Wir gehen davon aus,<br />

dass die Anwendung dieses Präparats im nächsten Jahr in<br />

ganz Europa generell verboten wird. Es macht deshalb<br />

wenig Sinn, aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes<br />

einen generellen Freibrief zu geben und am Ende<br />

auf die Situation des vergangenen Jahres zurückzufallen.<br />

Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters: Ich danke<br />

Ihnen, Herr Parlamentarischer Staatssekretär.<br />

Die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums<br />

der Finanzen, die Fragen 27 und 28 des Kollegen<br />

Heinz Seiffert und die Fragen 29 und 30 des Kollegen<br />

Hansgeorg Hauser, werden schriftlich beantwortet.<br />

Da aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums<br />

für Arbeit und Sozialordnung nur eine Frage zur Beantwortung<br />

ansteht – die Frage 31 des Kollegen Benno<br />

Zierer, die Fragen 33 und 34 des Kollegen Johannes<br />

Singhammer und die Fragen 35 und 36 des Kollegen<br />

Dr. Peter Ramsauer werden schriftlich beantwortet –,<br />

ziehe ich diesen Geschäftsbereich vor.<br />

Ich rufe die Frage 32 des Kollegen Jochen-Konrad<br />

Fromme auf:<br />

Sieht die Bundesregierung konkrete Einspareffekte allein<br />

durch eine Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe,<br />

und wenn ja, in welcher Höhe werden sie eintreten?<br />

Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär<br />

Gerd Andres zur Verfügung.<br />

Gerd Andres, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister<br />

für Arbeit und Sozialordnung: Herr Abgeordneter Fromme,<br />

Ihre Frage beantworte ich wie folgt: Übergreifendes Ziel<br />

aller Reformbestrebungen ist es, Langzeitarbeitslosigkeit<br />

durch Vermittlung in dauerhafte Beschäftigung zu überwinden.<br />

Des Weiteren muss eine Neustrukturierung der Leistungen<br />

zu einem Abbau administrativer Doppelstrukturen<br />

führen. Die Entscheidung, ob sich diese Hauptziele einer<br />

Reform besser durch eine Harmonisierung und Optimierung<br />

der beiden Leistungssysteme oder durch deren Verschmelzung<br />

erreichen lassen, ist in dem bevorstehenden<br />

umfangreichen Diskussionsprozess zu klären.<br />

Im Rahmen dieses Diskussionsprozesses sind eine<br />

Vielzahl von finanzpolitischen, sozialpolitischen, verfas-<br />

(C)<br />

(D)

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