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Stenographischer Bericht 223. Sitzung - Deutscher Bundestag

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Parl. Staatssekretär Fritz Rudolf Körper<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 14. Wahlperiode – <strong>223.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Berlin, Mittwoch, den 13. März 2002<br />

Zahl selbst ist durch Mitarbeiter des Bundesamtes, die zur<br />

Geschäftsstelle der unabhängigen Kommission Zuwanderung<br />

abgeordnet waren, dort eingebracht worden. Sie beruht<br />

auf aktuellen Schätzungen des Bundesamtes und seiner<br />

Außenstellen.<br />

Wie hoch – das ist mir sehr wichtig – der Anteil an absichtlich<br />

verborgenen oder vernichteten Personaldokumenten<br />

ist, ist nicht feststellbar. Dies muss man der Fairness<br />

halber hinzufügen. Deswegen wäre eine<br />

entsprechende Aussage spekulativ.<br />

Aus der Tatsache aber, dass ein Asylbewerber keine<br />

gültigen Personaldokumente im Asylverfahren vorlegt,<br />

kann nicht ohne Weiteres auf einen Asylmissbrauch geschlossen<br />

werden, weil im Falle politischer Verfolgung<br />

der Verfolgerstaat im Zweifel keine zur Ausreise berechtigenden<br />

Reisedokumente ausstellen wird.<br />

Vizepräsidentin Petra Bläss: Bitte, Herr Kollege<br />

Dehnel.<br />

Wolfgang Dehnel (CDU/CSU): Herr Staatssekretär,<br />

Sie sagten, die Zahl in dem <strong>Bericht</strong> beruhe auf einer<br />

Schätzung. Nach meinem Kenntnisstand steht in dem <strong>Bericht</strong><br />

aber ganz klar und deutlich, dass man davon ausgehen<br />

kann, dass 80 Prozent der Antragsteller in Asylverfahren<br />

keinen Pass vorlegen. Auch häufen sich gerade in<br />

der letzten Zeit – das haben Sie vielleicht in den Berliner<br />

Zeitungen gesehen – Inserate, mit denen Pässe aus China,<br />

dem Libanon oder sonst woher gesucht werden. Darin<br />

wird sogar die Passnummer angegeben. Damit wird eine<br />

Mithilfe suggeriert; denn bei Vorlegen eines Passes wird<br />

eine entsprechende Verlängerung des Asylverfahrens genehmigt.<br />

Genau darauf hebt auch der <strong>Bericht</strong> ab. Sie dagegen<br />

sagen, das sei alles an den Haaren herbeigezogen<br />

und geschätzt. Man kann doch eigentlich davon ausgehen,<br />

dass es 80 Prozent der Asylbewerber betrifft, oder<br />

nicht?<br />

Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister<br />

des Innern: Lieber Herr Kollege Dehnel,<br />

exakt dieser Frage bin ich natürlich in weiser Voraussicht<br />

nachgegangen: Ich ahnte, dass Sie mir diese Frage stellen<br />

würden.<br />

Ich sage Ihnen ganz offen: Es ist eine Schätzung. Es<br />

gibt beispielsweise auch keine Ergebnisse darüber, wie<br />

hoch die Anerkennungsquote bei diesen geschätzten<br />

80 Prozent der Asylbewerber bzw. den verbliebenen<br />

20 Prozent der Asylbewerber ist. Dazu gibt es keine statistischen<br />

Erkenntnisse, keine Zählungen.<br />

Auch über den zweiten Teil, den ich dargestellt habe,<br />

gibt es keine Schätzung. Angesichts dessen werbe ich darum,<br />

dann, wenn man solche Zahlen verwendet, immer<br />

auch die Zahlengrundlage zu nennen. Deswegen habe ich<br />

auch meine Quelle und die Fundstelle genannt. Dies ist<br />

mir ganz wichtig. Daraus sollte man – das sage ich in aller<br />

Sachlichkeit – auch keine falschen Schlussfolgerungen<br />

ziehen. Deshalb möchte ich jetzt noch einmal auf den letzten<br />

Absatz meiner vorhin gegebenen Antwort hinweisen.<br />

22151<br />

Vizepräsidentin Petra Bläss: Eine weitere Nachfrage.<br />

Bitte, Herr Kollege Dehnel.<br />

Wolfgang Dehnel (CDU/CSU): Herr Staatssekretär,<br />

sind Sie nicht mit mir einer Meinung, dass der Anteil derjenigen,<br />

bei denen es – eventuell auch unter Einsatz krimineller<br />

Mittel – zu einem Verschwinden des Passes<br />

kommt, dennoch sehr hoch sein muss, auch wenn es sich<br />

um eine Schätzung handelt?<br />

Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister<br />

des Innern: Herr Kollege Dehnel, ich will<br />

mich gar nicht darauf fixieren, ob diese Zahl gut oder<br />

schlecht geschätzt ist. Aber die Tatsache, dass diese Zahl<br />

geschätzt ist, also diejenigen, die im Asylverfahren keinen<br />

Pass vorlegen, nicht statistisch erfasst sind, ist schon eine<br />

Aussage für sich.<br />

Viel mehr kommt es mir darauf an, nicht automatisch<br />

die Schlussfolgerung zu ziehen, die Sie etwa in Ihre Frage<br />

hineingelegt haben. Dafür gibt es einen einfachen Grund:<br />

Es gibt keine Belege, keine Fakten, nur eine Schätzung.<br />

Zudem hat derjenige – ich sage das, um einen Eckpunkt<br />

zu setzen –, der politisch verfolgt wird, häufig keinen gültigen<br />

Pass mehr. Dies ist unter anderem ein Kennzeichen<br />

politischer Verfolgung. Deswegen muss man mit diesem<br />

Umstand sachgerecht umgehen.<br />

Vizepräsidentin Petra Bläss: Ich rufe jetzt die<br />

Frage 26 des Kollegen Wolfgang Dehnel auf:<br />

Mit welchen erkennungsdienstlichen Maßnahmen will die<br />

Bundesregierung diesen Verhaltensweisen im Umgang mit dem<br />

Gastrecht entgegenwirken, um die ordnungsgemäße Durchführung<br />

von Asylverfahren einschließlich zweifelsfreier Identitätsfeststellung<br />

gewährleisten zu können?<br />

Dies ist die letzte Frage, die in der heutigen Fragestunde<br />

aufgerufen wird. Ich weise jetzt schon darauf hin,<br />

dass wir die <strong>Sitzung</strong> nicht unterbrechen müssen; denn laut<br />

Plan beginnen wir um 15.35 Uhr mit der Aktuellen<br />

Stunde.<br />

Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister<br />

des Innern: Frau Präsidentin, vielleicht haben<br />

Sie schon geahnt, dass ich jetzt eine längere Antwort parat<br />

habe, sodass ich die Zeit voll ausnutzen kann.<br />

Vizepräsidentin Petra Bläss: Herr Staatssekretär,<br />

Sie kennen die Spielregeln. Es sollte auch noch die<br />

Chance bestehen, zwei Zusatzfragen stellen zu können.<br />

Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister<br />

des Innern: Selbstverständlich.<br />

Nach dem <strong>Bericht</strong> der unabhängigen Kommission<br />

„Zuwanderung gestalten – Integration fördern“ vom<br />

4. Juli 2001 ist aufgrund fehlender Personaldokumente<br />

eine zweifelsfreie Klärung der Identität und des Verfolgtenschicksals<br />

im Asylverfahren häufig nicht möglich. Die<br />

Bundesregierung hat deshalb mit dem Gesetz zur<br />

Bekämpfung des internationalen Terrorismus eine gesetzliche<br />

Grundlage für Sprachaufzeichnungen geschaffen,<br />

(C)<br />

(D)

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