Stenographischer Bericht 223. Sitzung - Deutscher Bundestag
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 14. Wahlperiode – <strong>223.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Berlin, Mittwoch, den 13. März 2002 22149<br />
Hartmut Koschyk (CDU/CSU): Herr Staatsminister,<br />
Sie sagen, dass nach Meinung der Bundesregierung die<br />
für den 20. Mai in Polen anberaumte Volkszählung mit<br />
europäischen Normen nicht in Widerspruch stehe. Ich<br />
habe eine amtliche Übersetzung des Fragebogens in deutscher<br />
Sprache vorliegen. Demnach sollen die Angaben<br />
nicht anonym, sondern unter Nennung des vollen Namens<br />
gemacht werden.<br />
Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Beantwortung<br />
der Frage 16, nämlich welche Nationalität jemand<br />
besitzt und ob er eine andere Staatsangehörigkeit neben<br />
der polnischen besitzt, von den Angehörigen der deutschen<br />
Minderheit mit gewisser Sorge gesehen wird, weil<br />
sie nicht anonym erfolgen kann?<br />
Dr. Christoph Zöpel, Staatsminister im Auswärtigen<br />
Amt: Dass die deutsche Minderheit mit diesem Gesetzentwurf<br />
– –<br />
Hartmut Koschyk (CDU/CSU): Nicht Gesetzentwurf,<br />
sondern Fragebogen.<br />
Dr. Christoph Zöpel, Staatsminister im Auswärtigen<br />
Amt: Damit kein Missverständnis entsteht: Der Bundesregierung<br />
ist bekannt, dass die deutsche Minderheit mit<br />
dieser Volksbefragung einige kritische Fragen verbindet.<br />
Nach unseren Informationen führt aber die polnische Regierung<br />
mit der deutschen Minderheit derzeit Gespräche<br />
über diese Thematik. Es ist richtig, dass zunächst einmal<br />
eine innerstaatliche Diskussion erfolgt. Nach unserer<br />
Kenntnis werden diese Gespräche von der deutschen<br />
Minderheit als konstruktiv gewürdigt.<br />
Sie verübeln mir sicher nicht, dass ich jetzt nicht alle<br />
Einzelheiten kenne. Aber ich werde mich persönlich vergewissern,<br />
ob von der polnischen Regierung und von den Repräsentanten<br />
der deutschen Minderheit die Gespräche so<br />
geführt werden, dass es von deutscher Seite keinen Grund<br />
gibt, in eine im Prinzip innerstaatliche Angelegenheit<br />
Polens – wenn auch nur ganz behutsam – einzugreifen.<br />
Im Übrigen kann ich feststellen, dass solche Fragen unserer<br />
Botschaft im Umgang mit der polnischen Regierung<br />
mittlerweile selbstverständlich sind.<br />
Ich danke Ihnen für die Hinweise.<br />
Vizepräsidentin Petra Bläss: Ich danke Herrn<br />
Staatsminister Zöpel.<br />
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums<br />
des Inneren. Zur Beantwortung steht der Herr Parlamentarische<br />
Staatssekretär Fritz Rudolf Körper zur Verfügung.<br />
Ich rufe die Frage 23 des Abgeordneten Klaus<br />
Hofbauer auf:<br />
Welche Initiativen unternimmt die Bundesregierung, um die<br />
Stellung der Kommunen auf europäischer Ebene zu stärken, insbesondere<br />
eine Garantie des kommunalen Selbstverwaltungsrechts<br />
im zu erarbeitenden europäischen Verfassungsvertrag zu erreichen?<br />
Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister<br />
des Innern: Herr Kollege Hofbauer, ich darf<br />
Ihre Frage wie folgt beantworten: Die Bundesregierung<br />
hat sich bereits mehrfach in der Vergangenheit für eine<br />
Stärkung der Kommunen auf europäischer Ebene und zur<br />
Aufnahme des kommunalen Selbstverwaltungsrechts in<br />
die europäischen Verträge, die der Konvent und die Regierungskonferenz<br />
2004 möglicherweise zu einem europäischen<br />
Verfassungsvertrag weiterentwickeln werden,<br />
eingesetzt.<br />
Die Bundesregierung ist insbesondere bei folgenden<br />
Gelegenheiten dafür eingetreten: im Rahmen der Regierungskonferenz<br />
1996 mit dem Versuch, das Recht der<br />
kommunalen Selbstverwaltung in den Europäischen Verträgen<br />
zu verankern, bei der Konkretisierung des Subsidiaritätsprinzips<br />
zugunsten der Kommunen und Regionen,<br />
bei der Ratifizierung der Europäischen Charta der<br />
kommunalen Selbstverwaltung des Europäischen Rates<br />
vom 15. Oktober 1985 und bei der Sicherung einer angemessenen<br />
Vertretung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften<br />
auf europäischer Ebene.<br />
Die Länder und Kommunen haben die Möglichkeit, im<br />
Ausschuss der Regionen ihre Auffassungen auf EU-<br />
Ebene geltend zu machen. Der Vertrag von Nizza hat die<br />
Stellung des Ausschusses der Regionen gestärkt, indem<br />
für seine Mitglieder ein politisches Mandat auf regionaler<br />
oder lokaler Ebene vorgeschrieben wird.<br />
Die Bundesregierung steht einem engen Meinungsaustausch<br />
mit den Deutschen, die auch die Kommunen im<br />
Konvent zur Zukunft der EU vertreten, offen gegenüber.<br />
Dies sind namentlich der Ministerpräsident des Landes<br />
Baden-Württemberg, Herr Teufel, der vom Bundesrat entsandt<br />
wurde, und als Beobachter für den Ausschuss der Regionen<br />
Herr Professor Dammeyer aus Nordrhein-Westfalen.<br />
Letzterer ist einer von sechs Beobachtern, die aus<br />
Regional- und Kommunalvertretungen in den Ausschuss<br />
der Regionen gewählt wurden. Die Bundesregierung achtet<br />
dabei stets auf die Tatsache, dass die Kommunen staatsrechtlich<br />
den Ländern zugeordnet sind. – Diese Bemerkung<br />
wollte ich noch pflichtgemäß hinzugefügt haben.<br />
Vizepräsidentin Petra Bläss: Nun kommen wir zu<br />
den Nachfragen des Kollegen Hofbauer.<br />
Klaus Hofbauer (CDU/CSU): Herr Staatssekretär,<br />
können Sie mir konkret sagen, welche Schwerpunkte hier<br />
von der Bundesregierung angestrebt werden? Wir müssen<br />
ja feststellen, dass das Europarecht immer mehr in die<br />
Rechte und Aufgaben der Kommunen eingreift, insbesondere<br />
in die Finanzhoheit, die Planungshoheit, die Organisationshoheit<br />
und die großen Bereiche der Daseinsvorsorge.<br />
Bei den Gemeinden, Städten und Landkreisen hat<br />
man den Eindruck, dass die Übermacht Europas immer<br />
größer wird. Welche konkreten Ziele streben Sie an, um<br />
die Selbstverwaltung der Kommunen zu stärken und deren<br />
Gängelung durch Europa zurückzuschrauben?<br />
Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister<br />
des Innern: Herr Kollege Hofbauer, wenn<br />
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