Stenographischer Bericht 223. Sitzung - Deutscher Bundestag
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22142<br />
Parl. Staatssekretär Gerd Andres<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 14. Wahlperiode – <strong>223.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Berlin, Mittwoch, den 13. März 2002<br />
letztendlich herauskommt, kann ich nicht prophezeien.<br />
Wir denken auch über die Alternativen nach, die Sie genannt<br />
haben.<br />
Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters: Eine Zusatzfrage<br />
des Kollegen Dr. Ilja Seifert.<br />
Dr. Ilja Seifert (PDS): Herr Staatssekretär, wenn ich<br />
Sie richtig verstanden habe, dann ist die Entscheidung<br />
über die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe<br />
noch längst nicht gefallen. Das veranlasst mich zu<br />
der Frage: Müssten Sie nicht das größte Interesse daran<br />
haben, dass in der Öffentlichkeit nicht der Eindruck entsteht,<br />
diese Grundsatzentscheidung ist schon gefallen<br />
– wenn man die Presseberichterstattung verfolgt, kann<br />
man ja fast denken, dass die Zusammenlegung schon morgen<br />
erfolgt –, dass vielmehr vermittelt wird, dass zwar<br />
Überlegungen über verschiedene Alternativen der Verzahnung<br />
angestellt werden, diese aber nicht unbedingt in<br />
der Überführung der Arbeitslosenhilfe in die Sozialhilfe<br />
enden müssen?<br />
Gerd Andres, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister<br />
für Arbeit und Sozialordnung: Herr Seifert, Sie haben<br />
Recht, wenn Sie sagen, dass die Entscheidung noch nicht<br />
gefallen sei. Des Weiteren möchte ich darauf hinweisen,<br />
dass die Bundesregierung immer deutlich gemacht hat,<br />
dass gegenwärtig nur Modellprojekte – diese habe ich<br />
eben genannt – durchgeführt werden und dass man daran<br />
interessiert ist, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe – das<br />
macht ja aus ganz unterschiedlichen Gründen Sinn – stärker<br />
miteinander zu verzahnen. Aber die Entscheidung<br />
über die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und<br />
Sozialhilfe wird erst in der nächsten Legislaturperiode getroffen.<br />
Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters: Es gibt<br />
keine weiteren Zusatzfragen. Ich danke Ihnen, Herr Parlamentarischer<br />
Staatssekretär.<br />
Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums<br />
der Verteidigung. Die Fragen werden von<br />
der Parlamentarischen Staatssekretärin Brigitte Schulte<br />
beantwortet.<br />
Die Frage 10 des Kollegen Benno Zierer und die Fragen<br />
11 und 12 des Kollegen Jürgen Koppelin werden<br />
schriftlich beantwortet.<br />
Ich rufe die Frage 13 des Kollegen Albrecht Feibel auf:<br />
Von wann bis wann war Annette Fugmann-Heesing bei der<br />
Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb, GEBB,<br />
beschäftigt und wie hoch war ihr Jahresgehalt?<br />
Brigitte Schulte, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister<br />
der Verteidigung: Herr Präsident, herzlichen<br />
Dank. – Herr Kollege Feibel, es ist ja nicht das erste Mal,<br />
dass Sie danach fragen. Ich bitte deshalb, die Fragen 13<br />
und 14 im Zusammenhang beantworten zu dürfen.<br />
Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters: Herr Feibel,<br />
sind Sie damit einverstanden? – Das scheint der Fall zu<br />
sein. Dann rufe ich auch die Frage 14 des Kollegen<br />
Albrecht Feibel auf:<br />
In welcher Höhe hat die frühere Chefin der GEBB, Annette<br />
Fugmann-Heesing, nach ihrem Ausscheiden eine Abfindung erhalten?<br />
Bitte, Frau Staatssekretärin.<br />
Brigitte Schulte, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister<br />
der Verteidigung: Frau Dr. Fugmann-Heesing<br />
war vom 21. August 2000 bis zum 31. Dezember 2001 als<br />
Geschäftsführerin der Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung<br />
und Betrieb tätig. Im Vorfeld dieser Tätigkeit<br />
hat sie seit Anfang Mai 2000 im Rahmen eines Vorvertrags<br />
die Gründung der GEBB vorbereitet. Wie ich Ihnen<br />
bereits in meinen vorangegangenen Antworten, zuletzt<br />
am 15. Januar 2002, mitgeteilt habe, genießt diese Gesellschaft<br />
ein rechtliches Eigenleben, das heißt, die<br />
Gesellschaft ist hinsichtlich gesellschaftsinterner Vorgänge<br />
wie des Abschlusses und der Auflösung von Arbeitsverträgen<br />
mit Mitarbeitern selbstständig. Die Gesellschaft<br />
entscheidet auch, ob und wie sie Einzelheiten<br />
der Arbeitsverträge gestaltet. Dies gilt auch für die Frage<br />
nach einer möglichen Abfindung von Frau Dr. Fugmann-<br />
Heesing.<br />
Albrecht Feibel (CDU/CSU): Verehrte Kollegin, sind<br />
Sie der Meinung, dass wir bei Einrichtungen, die zu<br />
100 Prozent dem Bund gehören, auf jegliche parlamentarische<br />
Kontrolle verzichten können? Denn das, was die<br />
Bundesregierung hier und auch in anderen Bereichen<br />
praktiziert, ist nichts anderes, als ihr Handeln der parlamentarischen<br />
Kontrolle zu entziehen. Das ist der Grund,<br />
warum ich mit Ihren vorhergehenden Antworten – verständlicherweise<br />
– nicht zufrieden war.<br />
(Dr. Uwe Küster [SPD]: Sie sollen nur<br />
fragen!)<br />
Brigitte Schulte, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister<br />
der Verteidigung: Herr Kollege Feibel, Sie wissen<br />
ganz genau, dass ich nicht der Meinung bin, dass dem<br />
Parlament etwas vorenthalten werden soll. Aber es gibt<br />
Spielregeln – an deren Ausgestaltung habe ich ein bisschen<br />
mitgewirkt –: Die GEBB wird vom Bundesrechnungshof<br />
kontrolliert. Weder der Bundesrechnungshof<br />
noch wir geben der Öffentlichkeit Auskünfte über einen<br />
solchen persönlichen Bereich, nach dem Sie gefragt haben.<br />
Wenn aber der Bundesrechnungshof die GEBB geprüft<br />
hat, dann wird er dem Rechnungsprüfungsausschuss<br />
und dem Haushaltsausschuss entsprechende Informationen<br />
geben.<br />
Albrecht Feibel (CDU/CSU): Wie erklären Sie sich,<br />
dass der Bundesrechnungshof allein für die Vorprüfung<br />
mehr als ein halbes Jahr benötigt, bevor er die eigentliche<br />
Prüfung vornehmen kann? Wie sollen angesichts der<br />
zeitlichen Verzögerung dieser Prüfung, die ein Ersatz für<br />
die parlamentarische Kontrolle sein soll, noch irgendwelche<br />
Veränderungen herbeigeführt werden können, wenn<br />
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