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Stenographischer Bericht 223. Sitzung - Deutscher Bundestag

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Parl. Staatssekretär Dr. Eckhart Pick<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 14. Wahlperiode – <strong>223.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Berlin, Mittwoch, den 13. März 2002<br />

das ist dieselbe Haltung, die auch die Vorgängerregierung<br />

eingenommen hat.<br />

(Jochen-Konrad Fromme [CDU/CSU]: Ich<br />

habe nach Europa gefragt; denn dort kommt der<br />

Vorstoß her und nicht von der Belegschaft!)<br />

Herr Kollege, Sie wissen, dass es bei den Initiativen der<br />

Europäischen Kommission insbesondere um diese so genannten<br />

Golden Shares geht. Diese haben eine etwas andere<br />

Qualität als das Höchststimmrecht im Rahmen des<br />

– verkürzt ausgedrückt – VW-Gesetzes. Nach diesem<br />

werden die Stimmrechte auf ein Fünftel des Grundkapitals<br />

beschränkt. Es handelt sich nicht um eine Blockade,<br />

wie sie etwa durch einen Golden Share entstehen könnte.<br />

Insofern sind die bisherigen Initiativen, die sich zum Teil<br />

gegen Mitgliedstaaten richten, ausschließlich auf diese so<br />

genannten Golden Shares gerichtet.<br />

Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters: Ich danke Ihnen,<br />

Herr Staatssekretär, und rufe den Geschäftsbereich des<br />

Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung<br />

und Landwirtschaft auf.<br />

Ich rufe die Frage 9 des Kollegen Peter Dreßen auf:<br />

Welche Pflanzenschutzmittel können die gewerblichen Anbauer<br />

von Stachel- und Johannisbeeren im ökologischen und konventionellen<br />

Anbau in Deutschland gegen den falschen und den<br />

echten Mehltau einsetzen, nachdem im Rahmen des Pflanzenschutzgesetzes<br />

die meisten Pflanzenschutzmittel nicht mehr eingesetzt<br />

werden dürfen?<br />

Diese Frage wird durch den Parlamentarischen Staatssekretär<br />

Dr. Gerald Thalheim beantwortet.<br />

Dr. Gerald Thalheim, Parl. Staatssekretär bei der<br />

Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und<br />

Landwirtschaft: Sehr geehrter Herr Kollege Dreßen, gegen<br />

echten Mehltau an Stachelbeeren sind zurzeit<br />

Pflanzenschutzmittel mit den Wirkstoffen Lecithin, also<br />

ein Bioblattmehltaumittel, und Schwefel, also diverse<br />

Netzschwefelpräparate, wie zum Beispiel Netzschwefel,<br />

Stulln, Thiovit und Kumulus WG, zugelassen. Beide<br />

Wirkstoffe stehen auch dem ökologischen Landbau zur<br />

Verfügung.<br />

Gegen echten Mehltau an Johannisbeeren ist zurzeit<br />

kein Pflanzenschutzmittel zugelassen. Am 1. März 2002<br />

ist jedoch eine Genehmigung nach § 18 a des Pflanzenschutzgesetzes<br />

für das Mittel Discus gegen echten Mehltau<br />

an Stachelbeeren und Johannisbeeren erteilt worden.<br />

Ein weiterer Genehmigungsantrag mit der gleichen Indikation<br />

ist für das Mittel Vento Spezial eingereicht worden.<br />

Falsche Mehltaupilze an Johannis- und Stachelbeeren haben<br />

nach hier vorliegenden Erkenntnissen bisher keine<br />

wirtschaftlichen Schäden verursacht. Aus diesem Grunde<br />

sind keine Pflanzenschutzmittel gegen den Erreger zugelassen.<br />

(Werner Siemann [CDU/CSU]: Sie hätten<br />

gleich den Wissenschaftlichen Dienst einschalten<br />

sollen!)<br />

Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters: Möchten Sie<br />

eine Zwischenfrage stellen, Herr Kollege Dreßen?<br />

22139<br />

Peter Dreßen (SPD): Ja. – Habe ich Sie richtig verstanden,<br />

dass jetzt ein Ersatzmittel gegen Mehltau zugelassen<br />

ist?<br />

Dr. Gerald Thalheim, Parl. Staatssekretär bei der<br />

Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und<br />

Landwirtschaft: Das ist richtig. Um den Zwischenruf aufzugreifen:<br />

Das ist insofern kein Thema für den Wissenschaftlichen<br />

Dienst, als mit dem Pflanzenschutzgesetz<br />

von 1998 eine Systemumstellung in Deutschland mit der<br />

Folge wirksam geworden ist, dass für circa 800 Anwendungsgebiete<br />

keine Anwendungen möglich waren. Die<br />

Bundesregierung hat sich intensiv bemüht, gemeinsam<br />

mit der Biologischen Bundesanstalt hier für Abhilfe zu<br />

sorgen. Bei rund der Hälfte dieser so genannten Lücken<br />

ist diese Abhilfe erreicht worden. Wir arbeiten mit Nachdruck<br />

daran, bis zum Saisonbeginn eine größere Anzahl<br />

weiterer Lücken zu schließen.<br />

Peter Dreßen (SPD): Ich bin in meiner Frage unterbrochen<br />

worden. Herr Staatssekretär, ich komme zu einem<br />

Punkt, der ebenfalls eine große Rolle spielt. Sie wissen,<br />

dass das Pflanzenschutzmittel Lebaycid zum Schutz<br />

der Kirschbäume gegen die Kirschfruchtfliege nicht mehr<br />

zugelassen ist. Die Obstbauern, insbesondere am Kaiserstuhl,<br />

wo es sehr viele Kirschbäume gibt,<br />

(Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Auch in der<br />

Fränkischen Schweiz!)<br />

haben die große Befürchtung, dass sie dann keine Kirschen<br />

verkaufen können. Wenn sie keine Pflanzenschutzmittel<br />

mehr spritzen dürfen, dann sind Maden in den Kirschen.<br />

Es ist aber verboten, Lebensmittel mit Maden in<br />

den Handel zu bringen. Gibt es hier eine ähnliche Lösung<br />

wie bei den Stachelbeeren?<br />

Dr. Gerald Thalheim, Parl. Staatssekretär bei der<br />

Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und<br />

Landwirtschaft: Nein, eine ähnliche Lösung wie bei den<br />

Stachelbeeren gibt es gegenwärtig nicht. Diese Anwendung<br />

bei der Kirschfruchtfliege gehört zu den schwierig<br />

zu schließenden Lücken. Das Problem besteht zum Ersten<br />

darin, dass es keinerlei biologische Möglichkeiten gibt,<br />

die Kirschfruchtfliege zu bekämpfen. Zum Zweiten haben<br />

wir in Deutschland nur noch ein Präparat zugelassen, das<br />

im Gegensatz zu anderen Mitbewerbern, zum Beispiel<br />

Frankreich, viel längere Wartezeiten vorsieht. Zum Dritten<br />

ist das Präparat Lebaycid aus Gründen des Umweltschutzes<br />

verboten worden.<br />

Die Biologische Bundesanstalt hat allerdings die Möglichkeit,<br />

bei Gefahr im Verzuge, das heißt beim Nachweis,<br />

dass gehandelt werden muss, im Ausnahmefall eine Zulassung<br />

auszusprechen.<br />

Peter Dreßen (SPD): Ich wollte noch einmal nachfragen,<br />

ob die Bundesregierung beabsichtigt, bei Gefahr im<br />

Verzuge dieses Mittel zuzulassen. Es ist unehrlich gegenüber<br />

anderen Ländern, in denen man wie in Frankreich<br />

sieben Tage und bei uns 21 Tage vor der Ernte mit dem<br />

Dimethoat spritzen darf.<br />

(C)<br />

(D)

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