Stenographischer Bericht 223. Sitzung - Deutscher Bundestag
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Parl. Staatssekretär Dr. Eckhart Pick<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 14. Wahlperiode – <strong>223.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Berlin, Mittwoch, den 13. März 2002<br />
das ist dieselbe Haltung, die auch die Vorgängerregierung<br />
eingenommen hat.<br />
(Jochen-Konrad Fromme [CDU/CSU]: Ich<br />
habe nach Europa gefragt; denn dort kommt der<br />
Vorstoß her und nicht von der Belegschaft!)<br />
Herr Kollege, Sie wissen, dass es bei den Initiativen der<br />
Europäischen Kommission insbesondere um diese so genannten<br />
Golden Shares geht. Diese haben eine etwas andere<br />
Qualität als das Höchststimmrecht im Rahmen des<br />
– verkürzt ausgedrückt – VW-Gesetzes. Nach diesem<br />
werden die Stimmrechte auf ein Fünftel des Grundkapitals<br />
beschränkt. Es handelt sich nicht um eine Blockade,<br />
wie sie etwa durch einen Golden Share entstehen könnte.<br />
Insofern sind die bisherigen Initiativen, die sich zum Teil<br />
gegen Mitgliedstaaten richten, ausschließlich auf diese so<br />
genannten Golden Shares gerichtet.<br />
Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters: Ich danke Ihnen,<br />
Herr Staatssekretär, und rufe den Geschäftsbereich des<br />
Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung<br />
und Landwirtschaft auf.<br />
Ich rufe die Frage 9 des Kollegen Peter Dreßen auf:<br />
Welche Pflanzenschutzmittel können die gewerblichen Anbauer<br />
von Stachel- und Johannisbeeren im ökologischen und konventionellen<br />
Anbau in Deutschland gegen den falschen und den<br />
echten Mehltau einsetzen, nachdem im Rahmen des Pflanzenschutzgesetzes<br />
die meisten Pflanzenschutzmittel nicht mehr eingesetzt<br />
werden dürfen?<br />
Diese Frage wird durch den Parlamentarischen Staatssekretär<br />
Dr. Gerald Thalheim beantwortet.<br />
Dr. Gerald Thalheim, Parl. Staatssekretär bei der<br />
Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und<br />
Landwirtschaft: Sehr geehrter Herr Kollege Dreßen, gegen<br />
echten Mehltau an Stachelbeeren sind zurzeit<br />
Pflanzenschutzmittel mit den Wirkstoffen Lecithin, also<br />
ein Bioblattmehltaumittel, und Schwefel, also diverse<br />
Netzschwefelpräparate, wie zum Beispiel Netzschwefel,<br />
Stulln, Thiovit und Kumulus WG, zugelassen. Beide<br />
Wirkstoffe stehen auch dem ökologischen Landbau zur<br />
Verfügung.<br />
Gegen echten Mehltau an Johannisbeeren ist zurzeit<br />
kein Pflanzenschutzmittel zugelassen. Am 1. März 2002<br />
ist jedoch eine Genehmigung nach § 18 a des Pflanzenschutzgesetzes<br />
für das Mittel Discus gegen echten Mehltau<br />
an Stachelbeeren und Johannisbeeren erteilt worden.<br />
Ein weiterer Genehmigungsantrag mit der gleichen Indikation<br />
ist für das Mittel Vento Spezial eingereicht worden.<br />
Falsche Mehltaupilze an Johannis- und Stachelbeeren haben<br />
nach hier vorliegenden Erkenntnissen bisher keine<br />
wirtschaftlichen Schäden verursacht. Aus diesem Grunde<br />
sind keine Pflanzenschutzmittel gegen den Erreger zugelassen.<br />
(Werner Siemann [CDU/CSU]: Sie hätten<br />
gleich den Wissenschaftlichen Dienst einschalten<br />
sollen!)<br />
Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters: Möchten Sie<br />
eine Zwischenfrage stellen, Herr Kollege Dreßen?<br />
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Peter Dreßen (SPD): Ja. – Habe ich Sie richtig verstanden,<br />
dass jetzt ein Ersatzmittel gegen Mehltau zugelassen<br />
ist?<br />
Dr. Gerald Thalheim, Parl. Staatssekretär bei der<br />
Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und<br />
Landwirtschaft: Das ist richtig. Um den Zwischenruf aufzugreifen:<br />
Das ist insofern kein Thema für den Wissenschaftlichen<br />
Dienst, als mit dem Pflanzenschutzgesetz<br />
von 1998 eine Systemumstellung in Deutschland mit der<br />
Folge wirksam geworden ist, dass für circa 800 Anwendungsgebiete<br />
keine Anwendungen möglich waren. Die<br />
Bundesregierung hat sich intensiv bemüht, gemeinsam<br />
mit der Biologischen Bundesanstalt hier für Abhilfe zu<br />
sorgen. Bei rund der Hälfte dieser so genannten Lücken<br />
ist diese Abhilfe erreicht worden. Wir arbeiten mit Nachdruck<br />
daran, bis zum Saisonbeginn eine größere Anzahl<br />
weiterer Lücken zu schließen.<br />
Peter Dreßen (SPD): Ich bin in meiner Frage unterbrochen<br />
worden. Herr Staatssekretär, ich komme zu einem<br />
Punkt, der ebenfalls eine große Rolle spielt. Sie wissen,<br />
dass das Pflanzenschutzmittel Lebaycid zum Schutz<br />
der Kirschbäume gegen die Kirschfruchtfliege nicht mehr<br />
zugelassen ist. Die Obstbauern, insbesondere am Kaiserstuhl,<br />
wo es sehr viele Kirschbäume gibt,<br />
(Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Auch in der<br />
Fränkischen Schweiz!)<br />
haben die große Befürchtung, dass sie dann keine Kirschen<br />
verkaufen können. Wenn sie keine Pflanzenschutzmittel<br />
mehr spritzen dürfen, dann sind Maden in den Kirschen.<br />
Es ist aber verboten, Lebensmittel mit Maden in<br />
den Handel zu bringen. Gibt es hier eine ähnliche Lösung<br />
wie bei den Stachelbeeren?<br />
Dr. Gerald Thalheim, Parl. Staatssekretär bei der<br />
Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und<br />
Landwirtschaft: Nein, eine ähnliche Lösung wie bei den<br />
Stachelbeeren gibt es gegenwärtig nicht. Diese Anwendung<br />
bei der Kirschfruchtfliege gehört zu den schwierig<br />
zu schließenden Lücken. Das Problem besteht zum Ersten<br />
darin, dass es keinerlei biologische Möglichkeiten gibt,<br />
die Kirschfruchtfliege zu bekämpfen. Zum Zweiten haben<br />
wir in Deutschland nur noch ein Präparat zugelassen, das<br />
im Gegensatz zu anderen Mitbewerbern, zum Beispiel<br />
Frankreich, viel längere Wartezeiten vorsieht. Zum Dritten<br />
ist das Präparat Lebaycid aus Gründen des Umweltschutzes<br />
verboten worden.<br />
Die Biologische Bundesanstalt hat allerdings die Möglichkeit,<br />
bei Gefahr im Verzuge, das heißt beim Nachweis,<br />
dass gehandelt werden muss, im Ausnahmefall eine Zulassung<br />
auszusprechen.<br />
Peter Dreßen (SPD): Ich wollte noch einmal nachfragen,<br />
ob die Bundesregierung beabsichtigt, bei Gefahr im<br />
Verzuge dieses Mittel zuzulassen. Es ist unehrlich gegenüber<br />
anderen Ländern, in denen man wie in Frankreich<br />
sieben Tage und bei uns 21 Tage vor der Ernte mit dem<br />
Dimethoat spritzen darf.<br />
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