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Bericht über Beteiligungen, Eigenbetriebe und Museumsstiftungen ...

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A. Allgemeines<br />

1. <strong>Beteiligungen</strong><br />

Freie<br />

Die Senatorin für Finanzen Hansestadt<br />

Bremen<br />

Das Beteiligungsmanagement der Freien Hansestadt Bremen (FHB) verfolgt eine stetige Steigerung<br />

der Leistungsfähigkeit <strong>und</strong> Effizienz der öffentlichen Unternehmen. Die Organisation des Beteiligungsmanagements,<br />

insbesondere Steuerung hinsichtlich einer zielgerichteten <strong>und</strong> effizienten Wahrnehmung<br />

der öffentlichen Aufgaben durch die <strong>Beteiligungen</strong>, wird kontinuierlich <strong>über</strong>prüft <strong>und</strong> optimiert.<br />

Die FHB soll sich nach der Landeshaushaltsordnung (LHO) nur dann an einem Unternehmen beteiligen,<br />

wenn<br />

• ein wichtiges Interesse der FHB vorliegt <strong>und</strong> sich der von der FHB angestrebte Zweck nicht<br />

besser <strong>und</strong> wirtschaftlicher auf andere Weise erreichen lässt, (§ 65 Abs. 1 Nr. 1 LHO),<br />

• die Einzahlungsverpflichtung auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist (§ 65 Abs. 1 Nr. 2<br />

LHO),<br />

• die FHB einen angemessenen Einfluss, insbesondere im Aufsichtsrat oder einem entsprechenden<br />

Überwachungsorgan erhält, (vgl. § 65 Abs. 1 Nr. 3 LHO) <strong>und</strong><br />

• gewährleistet ist, dass der Jahresabschluss <strong>und</strong> Lagebericht, soweit nicht weitergehende gesetzliche<br />

Vorschriften gelten oder andere gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, in entsprechender<br />

Anwendung der Vorschriften des dritten Buchs des Handelsgesetzbuchs für große<br />

Kapitalgesellschaften aufgestellt <strong>und</strong> geprüft werden (§ 65 Abs. 1 Nr. 4 LHO)<br />

Die FHB bildet mit ihren in Mehrheitsbesitz stehenden Unternehmen – unbeschadet der rechtlichen<br />

Selbstständigkeit der Unternehmen – eine wirtschaftliche Einheit. Die bremischen Unternehmen sind –<br />

trotz der formalen Ausgründung in Unternehmen privater Rechtsformen – Instrumente zur Erfüllung<br />

öffentlicher Aufgaben.<br />

Die Zielsetzung für ein effizientes Beteiligungsmanagement ist die Schaffung einer notwendigen Balance<br />

zwischen der politischen Gesamtverantwortung <strong>und</strong> der Erhaltung der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit.<br />

Hier ist eine Steuerung <strong>und</strong> Kontrolle im Hinblick auf die bestmögliche Erfüllung<br />

der öffentlichen Aufgaben, die Erreichung bzw. Steigerung von Überschüssen sowie der Abbau oder<br />

die Vermeidung von öffentlichen Zuwendungen zwingend erforderlich.<br />

Eine effektive Beteiligungssteuerung ist notwendiger Bestandteil des Konsolidierungskurses. Die<br />

Haushaltslage erfordert eine kontinuierliche Analyse <strong>und</strong> Optimierung des Beteiligungsportfolios zur<br />

Verbesserung der Steuerungsfähigkeit <strong>und</strong> zur Realisierung von Kosteneinsparungen durch Synergieeffekte.<br />

Wesentliche Eckpfeiler für das Bremische Beteiligungsmanagement sind die Zuweisung klarer Verantwortlichkeiten,<br />

die Festlegung von Zielen für die einzelnen Gesellschaften <strong>und</strong> die standardisierte<br />

Ausrichtung der <strong>Bericht</strong>sinhalte auf eine konsequente Ziel<strong>über</strong>wachung. Sie sind auch künftig entscheidend<br />

für ein erfolgreiches Controlling der Beteiligungsgesellschaften. Ressort<strong>über</strong>greifende Verfahrensregelungen<br />

für das Beteiligungsmanagement haben klare Verantwortlichkeiten geschaffen <strong>und</strong><br />

dazu beigetragen, die Verwaltungsabläufe zu strukturieren. Die Gr<strong>und</strong>lagen hierfür sind im Handbuch<br />

Beteiligungsmanagement der Freien Hansestadt Bremen festgelegt. Die auch im Internet verfügbare<br />

2. Auflage des Handbuchs wird zur Zeit <strong>über</strong>arbeitet <strong>und</strong> an die aktuellen Anforderungen, insbesondere<br />

bei den Mustersatzungen <strong>und</strong> Geschäftsordnungen sowie der Vereinheitlichung des <strong>Bericht</strong>swesens,<br />

angepasst.<br />

Der im Jahr 2007 eingeführte Corporate Governance Kodex (Kodex) für die Gesellschaften, an denen<br />

die FHB mehrheitlich beteiligt ist, wird in Zusammenarbeit mit allen Senatsressorts ebenfalls aktualisiert.<br />

Der Kodex ist ein Instrument zur Verbesserung der Unternehmensleitung, der Unternehmenskontrolle<br />

<strong>und</strong> der Steigerung der Transparenz. Er richtet sich an die Unternehmensführungen <strong>und</strong><br />

stellt eine sinnvolle Ergänzung zum verwaltungsinternen Beteiligungsmanagement dar. Der Kodex<br />

enthält Selbstverpflichtungen des Gesellschafters, in denen sich die FHB verpflichtet, diese Punkte<br />

gesellschaftsrechtlich umzusetzen. Daneben enthält der Kodex weitere Empfehlungen <strong>und</strong> Anregun-<br />

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