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Anklageschrift and die IUK wegen des Todes von Ulrike Meinhof

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.~< .: :':.. '..'.•..,..~.. ,..-•...~-- ...•...~"""'- 103 -In dem Nachobduktionsbefund <strong>von</strong> Professor Janssenheißt es auf Seite 14:liDern. Obduzenten \var bekanr.tgegeben worden, daßFrau Heinhof am Sonntag, den 9..Mai 1976, totin einer Haftzelle aufgefunden wurde. Um denHals <strong>von</strong> Frau <strong>Meinhof</strong> war ein schmales H<strong>and</strong>tuchgeschlungen, <strong>die</strong>ses war an dem Innengitter<strong>des</strong> Zellenfensters befestigt. Ein Fuß <strong>von</strong>Frau <strong>Meinhof</strong> sei auf einem Stuhl aufgestütztgewesen, der <strong>and</strong>ere Fuß habe frei herabgehangen."Daß <strong>die</strong>ser Stuhl auf einer Bettmatratze gest<strong>and</strong>en habensoll, hat der Erstobduzent Professor Rauschke gegenüberdem Nachobduzenten nicht erwähnt.In ~1irklichkeit st<strong>and</strong> unter der Leiche nach ihrer of­~iziellen Entdeckung in der Zelle <strong>von</strong> <strong>Ulrike</strong> <strong>Meinhof</strong>kein Stuhl. Der Anstaltsarzt, Dr. Henck, der bereitsfünf Minuten nach seiner telefonischen Benachrichtigungum 7.40 Uhr in der Zelle eingetroffen sein will,erklärte später gegenüber dem Journalisten Peter Born,beide Füsse der Leiche seien etwa zwanzig Zentimetervorn Boden entfernt gewesen ..Beweis: Aktennotiz <strong>des</strong> Telefongespräches vorn 21e5.1976,das Rechtsanwalt Dr ..Croissant mit Peter Borngeführt hat,Dokument Nr. 95sowieVernehmung <strong>von</strong> Rechtsanwalt Croissant und PeterBorn~~"';)Der stellvertretende Leiter <strong>des</strong> Gefängnisses, RegierungsdirektorSchreitmüller, wurde am 24a5~1976 <strong>von</strong> RechtsanvTaltCroissant in seiner Eigenschaft als Testamentsvollstrecker<strong>von</strong> <strong>Ulrike</strong> <strong>Meinhof</strong> aufgesucht, um <strong>die</strong> praktischeRegelung <strong>wegen</strong> der Übernahme der Habe zu erör-.terne Zu <strong>die</strong>ser Zeit war <strong>die</strong> Verteidigung irrmer noch

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